Zeit für Zusammenhalt in herausfordernden Zeiten
Wir erklären Ihnen die aktuelle Lage am Strommarkt

In der aktuellen Zeit kommen verschiedene Faktoren zusammen, die den Strommarkt maßgeblich beeinflussen. Darauf haben wir als Energieversorger jedoch keinen Einfluss. Was wir aber tun können: wir sind für Sie da!

  • Noch immer gedrosselte Gasliefermengen aus Russland, Sanktionen und dadurch konstant hohe Bezugskosten für Strom
  • Deutlich gestiegene Netzentgelte
  • Wir halten zusammen und stehen Ihnen zur Seite – nah, persönlich & beratend

Was passiert auf dem Strommarkt?

Strompreisbremse und Entlastungsrechner

Die Bundesregierung hat zur längerfristigen Dämpfung der Belastungen durch gestiegene Energiekosten die Strompreisbremse ab März 2023 für Privathaushalte und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch unter 30.000 Kilowattstunden eingeführt.

  • Für 80% Ihres prognostizierten Jahresverbrauches zahlen Sie nur 40 Cent/kWh
  • Berechnen Sie die zu erwartende monatliche Entlastung
Fragezeichen Sprechblase Picto

Wie entwickelt sich der Strompreis?

 

Die Preise an der Strombörse sind im letzten Jahr gesunken und haben sich in den letzten Monaten auf immer noch hohem Niveau eingependelt. Allerdings verursacht nicht zuletzt die weiterhin unsichere weltpolitische Lage, insbesondere in Verbindung mit den Kriegen in der Ukraine und in Gaza, große Preisschwankungen.

Darüber hinaus hängt der Strompreis über die Gaskraftwerke auch mit dem Gaspreis zusammen. Da die Gasversorgung zunehmend über LNG (Flüssiggas) sichergestellt werden soll, ist der Strompreis mittlerweile auch von Angebot und Nachfrage von asiatischen und US-amerikanischen Märkten abhängig.

Ihr Endkundenpreis hängt auch mit den regulatorischen Bedingungen zusammen, die von der Regierung vorgegeben werden. Diese können Ihren Strompreis entweder erhöhen oder preissenkende Wirkung haben.


Grafik Strompreiszusammensetzung 2022

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

 

Der Strompreis in Deutschland setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen und kann regionale Unterschiede aufweisen. Über 20 % der Stromkosten sind staatlich reguliert und können vom Energieversorger nicht beeinflusst werden. Unsere Preisgarantie sichert Ihnen Stabilität - auch wenn sich die Abgaben ändern.

Weitere Informationen zur Strompreiszusammensetzung finden Sie hier.


Wie unterstützt Sie energis in diesen Zeiten?

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Persönliche Beratung vor Ort und telefonisch

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Vorsorgen statt Nachzahlen

  • Schutz vor hohen Nachzahlungen
  • Mehr Sicherheit für Sie
  • Schaffen Sie sich ein Polster

Persönliche Beratung vor Ort und telefonisch
Energieexperten aus der Nachbarschaft

  • Persönliche Beratung in unseren Kundencentern
  • Telefonische Beratung durch Experten aus der Region
  • Wir geben Ihnen individuelle Energiespartipps

Wie können Sie Energiekosten einsparen?

Mit LEDs sparsam Licht ins Dunkel bringen Nicht von 0 auf 100, sondern von 35 auf 5 lautet die Devise. Wechseln Sie jetzt von 35 Watt Halogen auf 5 Watt LED und genießen Sie dieselbe Helligkeit für ca. 20 Euro weniger Stromkosten im Jahr.
Mit kühlem Kopf spart’s sich einfacher Senken Sie die Kühlschranktemperatur auf 7 Grad Celsius und freuen Sie sich auf effizient gekühlte Lebensmittel. Die ca. 10 Euro Stromersparnis können Sie dann in einen gekühlten Leckerbissen umtauschen.
… zu kühl dann aber doch nicht Kühlgeräte sind echte Energiefresser – fast ein zweitägiger Städtetrip liegt auf Eis, wenn zu viele Kühlgeräte angeschlossen sind. Besonders im Winter erübrigen sich so manche Kühlprozesse – zum Beispiel der Zweitkühlschrank, der im Sommer Erfrischungsgetränke kühlt oder die große Kühltruhe, die voll mit Eis bestückt ist. Schalten Sie also unnötige Energiefresser ab und sparen Sie bis zu 200 Euro Strom pro Jahr.
Ihre Energieeffizienz steht auf der Kippe? Öffnen Sie die Fenster richtig! Kipplüftung bedeutet für Sie zwar weniger Aufwand, gleichzeitig aber auch weniger Geld. Ihre Heizkörper arbeiten in diesem Fall umso mehr und blasen ca. 190 Euro in die Luft. Stoßlüftungen von 5-10 Minuten reichen aus, um energiesparend Frischluft zu tanken.
Standby is out! Knapp 10% Ihrer Stromrechnung sind auf Geräte im Standby-Modus zurückzuführen. Erschreckend, dass selbst die Waschmaschine Strom verbraucht, obwohl der Regler auf „Aus“ steht. Und ja, auch das Smartphone-Ladegerät, welches den ganzen Tag über in der Steckdose steckt, ohne zu laden, verbraucht Strom. In einem 3-Personen-Haushalt sind das etwa 100 Euro pro Jahr. Richtiges Ausschalten lohnt sich also.

 


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Häufige Fragen zu Strom-Preisanpassungen, Steuern und Umlagen

Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Abschlag , Preise und Alternativangebot

  • Weshalb sollte ich das Alternativangebot annehmen?

    Zunächst haben Sie natürlich einen Preisvorteil im Vergleich zu Ihrem bisherigen Tarif, für den Sie eine Preisanpassung erhalten haben.

    Darüber hinaus verfolgt die energis eine langfristige und vorausschauende Einkaufsstrategie. Wir decken den Strom für unsere Bestandskunden über ein Zeitfenster von 3 Jahren ein und sind damit weniger anfällig für kurzfristige Preisschwankungen an den Beschaffungsmärkten.

    Aufgrund der aktuellen dynamischen und nicht mehr vorhersehbaren politischen Rahmenbedingungen können wir aktuell keine Preisgarantien aussprechen. Dennoch sorgt eine 12- monatige Vertragslaufzeit letztlich dafür, dass wir mit einer größeren Planungssicherheit Strom an den Märkten beschaffen können. Dies schlägt sich final in besseren Arbeitspreisen nieder und kommt selbstverständlich unseren Kunden zugute.

    Darüber hinaus werden wir uns mit voller Energie dafür einsetzen, den Preis im Sinne unserer Kunden über die Vertragslaufzeit zu halten und weitere Preisanstiege zu verhindern.

  • Warum soll ich das Alternativangebot annehmen, wo doch die Strompreisbremse eingeführt wurde?

    Durch die Annahme des Alternativangebotes können Sie nur profitieren, da wir die Konditionen der Strompreisbremse vollständig an unsere Kunden weitergeben werden.

    Der alternative Preis ist der für Sie bestmögliche energis Tarif mit dem größtmöglichen Einsparpotential – auch mit Strompreisbremse.

    Aktuelle Informationen zur Strompreisbremse erhalten Sie hier.

  • Warum sollte ich das Alternativangebot annehmen, wo doch aktuell die Preise sinken?

    Auch wenn jüngst der Preis an der Strombörse deutlich gesunken ist, hat der aktuelle Preisrückgang am Markt für die Verbraucher derzeit keine unmittelbaren Folgen.

    Denn durch die Preissteigerungen auf den Beschaffungsmärkten infolge des Ukrainekrieges ist das Preisniveau gegenüber den Vorjahren grundsätzlich deutlich angestiegen und wird auch weiterhin auf einem sehr hohen Niveau bleiben.

    Die aktuell sinkenden Preise sind lediglich eine Momentaufnahme und größtenteils der milden Witterung, Einsparmaßnahmen der Verbraucher und gefüllten Erdgasspeichern zu verdanken. Das grundsätzlich hohe Preisniveau wird uns alle aber langfristig begleiten!

    Das Alternativangebot berücksichtigt diese Marktrealitäten und beinhaltet für unsere Kunden den bestmöglichen energis Tarif mit dem größtmöglichen Einsparpotential. Gleichzeitig liegt das Alternativangebot klar unter dem aktuell sehr hohen Marktniveau.

    Aufgrund unserer langfristigen Einkaufsstrategie und den damit verbundenen Kostenvorteilen können wir nämlich dauerhaft günstiger Energie anbieten als viele andere Anbieter. Zudem waren unsere Kunden dadurch auch vor den kurzfristigen extremen Preisanstiegen in den letzten Monaten (besser) geschützt. Sollte sich die Situation an den Beschaffungsmärkten dauerhaft entspannen, werden wir unsere Preisstellung selbstverständlich im Sinne unserer Kunden anpassen.

  • Wie errechnet sich mein Abschlag?

    Grundsätzlich berechnet energis den Abschlag wie folgt:

    Berechnung der voraussichtlichen Kosten pro Jahr (brutto):

    Voraussichtlicher Jahresverbrauch x Arbeitspreis + Grundpreis pro Jahr = Voraussichtliche Kosten pro Jahr

    Berechnung des monatlichen Abschlags (brutto):

    Voraussichtliche Kosten pro Jahr : Abschläge pro Jahr (11) = Monatlicher Abschlag

    Der errechnete Brutto-Betrag – auf volle Euro gerundet – ergibt also Ihren monatlichen Abschlag für das neue Jahr.

    Wir berechnen die Höhe Ihres Abschlags nach Ihrem Energieverbrauch. Der Verbrauch kann unterschiedlich ausfallen: Das hängt zum Beispiel vom Beginn der Belieferung ab oder vom Zeitpunkt der Abrechnung. Der Rechnungswert kann zum Beispiel abweichen, wenn wir Sie vor Ihrer ersten Rechnung weniger als zwölf Monate beliefert haben.

  • Wie kann ich Nachzahlungen am Jahresende vermeiden?

    Stromverbräuche schwanken jahreszeitlich, witterungsbedingt und je nach dem wie viel Zeit Sie Zuhause verbringen. Zudem führt die weltpolitische Lage momentan dazu, dass die Beschaffungspreise für Strom und Erdgas stetig ansteigen und damit auch die Preise für Endkunden. Damit es bei der Abrechnung nicht zu Nachzahlungen kommt, ist es wichtig, die monatlichen Abschläge hoch genug anzusetzen und gegebenenfalls anzupassen.

    Bei energis können Sie Ihren Abschlag ganz einfach anpassen:

    mehr erfahren

  • Warum ist eine Anpassung der Strompreise erforderlich?

    Der diesjährige Preisrückgang an der Strombörse hat sich bisher als nachhaltig erwiesen. Die daraus resultierenden Beschaffungsvorteile geben wir gerne weiter und können somit trotz gestiegener Netzentgelte die Preise senken.

  • Was verbirgt sich hinter der für Kunden mit Wärmepumpe entfallenden KWKG- Umlage und der Offshore-Netzumlage?

    KWKG-Umlage (zuletzt 0,275 ct/kWh)

    Die KWKG-Umlage ist Teil des Strompreises und wird auf die Netzentgelte aufgeschlagen. Mit der KWKG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die in einem Verbrennungsprozess gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen, gefördert. Der Stromnetzbetreiber zahlt für den so erzeugten Strom einen Zuschlag an den Anlagenbetreiber.

    Offshore-Netzumlage (zuletzt 0,656 ct/kWh)

    Die Offshore-Netzumlage (bisher Offshore-Haftungsumlage) ist seit 2013 ein Bestandteil des Strompreises für Letztverbraucher. Die Umlage wurde wegen möglicher Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks eingeführt, die für den verspäteten Anschluss an das Übertragungsnetz an Land oder wegen lang andauernder Netzunterbrechungen zu zahlen sind. Seit dem 1. Januar 2019 enthält die Umlage auch die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Anbindungsleitungen, die dann nicht mehr in den Netzentgelten enthalten sind.

  • Warum gibt es keine Preisgarantie mehr?

    Die aktuellen Preisentwicklungen auf den Beschaffungsmärkten aber auch die Dynamik der politischen Entscheidungen führen dazu, dass eine langfristige Preiskalkulation für alle Energieversorger derzeit massiv erschwert wird.

    Wir haben uns als verantwortungsbewusster regionaler Energieversorger dazu entschieden aufgrund dieser dynamischen Rahmenbedingungen keine langfristigen Preisgarantien auszusprechen.

    Unser Ziel ist es, das Risiko krisenbedingter Liquiditätsverwerfungen für uns als Unternehmen zu vermeiden und damit die Energieversorgung aller energis-Kunden langfristig aufrechtzuerhalten.

    Im Interesse unserer Kunden werden wir selbstverständlich unser Möglichstes dafür tun, den Preis über die Vertragslaufzeit zu halten und weitere Preisanstiege zu verhindern.

Strompreisbremse

  • Warum ist die Strompreisbremse notwendig?

    Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft und im Jahresverlauf 2022 zum Teil zu extremen Preissteigerungen bei Haushalten und Unternehmen geführt. Auch wenn die Großhandelspreise zuletzt zurückgegangen sind, bleibt die weitere Entwicklung unsicher. Damit private Haushalte, Unternehmen sowie soziale und kulturelle Einrichtungen vor exorbitanten Preissteigerungen und damit erheblichen Mehrbelastungen geschützt werden, dämpft der Staat jetzt für sie die Energiekosten. Das ist wichtig für den sozialen Zusammenhalt und für die Stabilität der Volkswirtschaft.

  • Wie funktioniert die Strompreisbremse? Wer profitiert von der Strompreisbremse? Wie hoch ist die Entlastung?

    Endverbraucher und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch unter 30.000 Kilowattstunden:

    •  Privathaushalte und Unternehmen mit oder ohne registrierender Leistungsmessung
    • Für 80 % Ihrer aktuellen Jahresverbrauchsprognose zahlen Sie 40 ct/kWh (brutto).
    • Für jede darüber liegende Kilowattstunde zahlen Sie den festgelegten Arbeitspreis Ihres Tarifs.
    • Die Preisbremse greift nur, sofern Ihr vertraglicher Arbeitspreis über den 40 ct/kWh (brutto) liegt. Liegt der aktuelle Arbeitspreis darunter, zahlt man die günstigeren vertraglichen Konditionen.
    • Die Strompreisbremse wird ab März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt.
    • Die Monate Januar und Februar werden im März mit Ihrem Abschlag verrechnet.

     

    Endverbraucher und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch über 30.000 Kilowattstunden:

    • Für 70 % des Verbrauchs zahlt man 13 Cent je Kilowattstunde vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich Umsatzsteuer.
    • Für den Stromverbrauch über 70 % gilt der mit dem Energieversorger vereinbarte Arbeitspreis.
    • Für Entnahmestellen, die über standardisierte Lastprofile beliefert werden, liegt den 70 % Verbrauch der Strompreisbremse die Verbrauchsprognose zugrunde.

    • Für Entnahmestellen, die nicht über standardisierte Lastprofile beliefert werden, werden die 70 % Verbrauch auf Basis des gemessenen Verbrauchs im Jahr 2021 ermittelt.

  • Wie berechnet sich die Strompreisbremse?

    Für die Strompreisbremse wird Ihre Verbrauchsprognose herangezogen und für den monatlichen Abschlag durch 11 geteilt. Für 80 % des monatlichen Stromverbrauchs zahlen Sie dann 40 ct/kWh (brutto, d. h. der Preis beinhaltet bereits Steuern, Umlagen und sonstige Abgaben).

    Darüber fällt für jede weitere Kilowattstunde der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis Ihres Energieversorgers an.

  • Wann treten die Regelungen in Kraft? Ab wann erhalte ich tatsächlich die Entlastung?

    Die Strompreisbremse wird ab März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt. Ab dem Monat zahlen Sie den angepassten monatlichen Abschlag. Da die Strompreisbremse rückwirkend zum Januar 2023 gilt, werden die Monate Januar und Februar mit Ihrem Abschlag im März verrechnet.

    Alle Privatkundinnen und -kunden von energis sowie alle kleinen und mittleren Gewerbekunden mit Standardlastprofil brauchen nichts zu tun – wir garantieren Ihnen, dass wir die Strompreisbremse im Sinne des Gesetzes umsetzen und Ihre monatlichen Abschläge automatisch anpassen. Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) werden per Anschreiben näher informiert.

  • Lohnt es sich denn noch, Strom zu sparen, wenn über längere Zeit die Preise gedeckelt werden?

    Eindeutig ja. Es lohnt sich trotz der Strompreisbremse Strom einzusparen, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs subventioniert wird. Für jede Kilowattstunde über diesen Anteil hinaus muss der hohe Preis aus dem Versorgungsvertrag gezahlt werden. Alle von hohen Energiepreisen betroffenen Haushalte und Unternehmen bekommen einen „gesicherten Entlastungsbetrag“. Wer zusätzlich Strom spart, profitiert umso mehr. Wenn die Stromkundinnen und -kunden weniger als 80 Prozent oder 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs verbrauchen, erhalten sie trotzdem die Entlastung in voller Höhe. So bleibt der volle Einsparanreiz erhalten. Denn jede eingesparte Kilowattstunde spart den vollen, mit dem Versorger vereinbarten Preis ein und jede mehr verbrauchte Kilowattstunde wird mit dem vollen mit dem Versorger vereinbarten Preis in Rechnung gestellt. Das gilt bis zu dem Punkt, an dem die Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen überhaupt nichts mehr für ihren Strom bezahlen müssen. Negative Gesamtrechnungsbeträge, also eine Auszahlung, die über die Rückzahlung der Abschläge hinaus geht, sind ausgeschlossen. Heißt vereinfacht gesprochen: Bei Null wird abgeschnitten, man bekommt nicht mehr zurück als man tatsächlich für seinen Stromverbrauch bezahlt hat.

Umlagen und Steuern

  • Was sind Co2-Zertifikate?

    Mit einem Co2-Zertifikat kauft man das Recht, in einem bestimmten Zeitraum eine bestimmte Menge eines Schadstoffes zu emittieren. CO2-Zertifikate sind an den Energiebörsen handelbar, wodurch das CO2-Emissionsrecht einen Marktpreis bekommt. Indem immer weniger Zertifikate ausgegeben werden, sollen die Unternehmen einen Anreiz erhalten, in klimafreundliche Techniken zu investieren.

    Wenn nun mehr Strom durch fossile (also emissionsstarke) Brennstoffe produziert werden muss, steigt die Nachfrage an Co-Zertifkaten und damit auch deren Preis.

Energieeinsparverordnung

  • Warum hat das Bundeskabinett zwei neue Energiesparverordnungen beschlossen?

    Die kurz- und mittelfristigen Energieeinsparverordnungen (EnSikuMaV und EnSimiMaV),  bilden neben der Befüllung der Gasspeicher und der Senkung des Erdgasverbrauchs in der Stromerzeugung die dritte Säule des Energiesicherungspakets. Dieses hat zum Ziel, den Eintritt einer Mangellage in diesem und im nächsten Winter zu verhindern oder eine solche bei ihrem Eintritt abzumildern, indem Wirtschaft und private Haushalte ihren Energieverbrauch senken.

  • Welches Ziel verfolgt die Verordnung für kurzfristige Energieeinsparmaßnahmen?

    Mit der am 1. September 2022 in Kraft getretenen und für 6 Monate geltenden Verordnung für kurzfristige Energieeinsparmaßnahmen (EnSikuMaV) sollen kurzfristige Energiesparmaßnahmen insbesondere in Wohn- und Nichtwohngebäuden durchgesetzt werden. Für Gas- und Wärmelieferanten sowie Vermieter entstehen dadurch u.a. zusätzliche Informationspflichten zu Eigenverbrauch und -kosten gegenüber ihren Kunden bzw. Mietern.

  • Welche Maßnahmen wurden im Rahmen der Verordnung für kurzfristige Energieeinsparmaßnahmen (EnSikuMaV) beschlossen?

    Die Verordnung umfasst im Kern die folgenden Maßnahmen:

    • Möglichkeit zur Temperaturabsenkung durch Mieter: Unwirksamkeit von Mindest-temperaturklauseln in Mietverträgen
    • Verbot der Nutzung von Gas oder Strom zum Beheizen privater Pools
    • Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen in öffentlichen Nichtwohngebäuden
    • Höchsttemperatur von 19° für Arbeitsräume in öffentlichen Nichtwohngebäuden. (Die vorgegebene Höchsttemperatur kann je nach Grad der körperlichen Anstrengung auch darunterliegen und im Minimum 12° betragen.)
    • Nichtnutzung von Trinkwassererwärmungsanlagen in öffentlichen Nichtwohngebäuden
    • Verbot der Außenbeleuchtung von Gebäuden und Denkmälern
    • Pflicht zur Information über Preissteigerungen für Gasversorger, Wärmelieferanten und Vermietern
    • Pflicht zum geschlossen Halten von Ladentüren und Eingangssystemen im Einzelhandel
    • Nutzungseinschränkung beleuchteter Werbeanlagen
  • Welchen Zweck verfolgt die Regierung mit der zusätzlichen Informationspflicht gegenüber Kunden?

    Ziel der Regelung ist es, dass Energie-/Wärmeversorger ihre Kunden bzw. Vermieter ihre Mieter auf die gestiegenen Energiepreise aufmerksam machen und zu Energie-einsparmaßnahmen oder zu einer Verbrauchsreduktion anregen. Dies beinhaltet, dass Versorger konkrete Einsparmöglichkeiten aufzeigen. Bis Ende des Jahres kann dies noch mit Durchschnittswerten erfolgen. Ab 01.01.2023 müssen diese Einsparmöglichkeiten kundenindividuell mitgeteilt werden.

  • Welches Ziel verfolgt die Verordnung für mittelfristige Energieeinsparmaßnahmen (EnSimiMaV)?

    Die in der mittelfristigen Einsparverordnung beschriebenen Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich sollen einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung eines unnötigen Energieverbrauchs leisten. Diese Einsparverordnung soll am 1. Oktober 2022 in Kraft treten und endet zum 30. September 2024. Eine finale Beschlussfassung durch den Bundesrat steht allerdings zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch aus.

Hilfen und Förderungen

  • Was kann ich tun, wenn ich absehbar die neuen Abschläge nicht bezahlen kann?

    An diese Anlaufstellen zur Unterstützung bei der Deckung Ihrer Energiekosten können Sie sich im Saarland wenden:

  • Was beinhaltet das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung?

    Das dritte Entlastungspaket soll die Bürgerinnen und Bürger um 65 Milliarden Euro durch kurzfristige Hilfen, strukturelle Veränderungen und die Abschöpfung von Zufallsgewinnen am Strommarkt entlasten.

    Detaillierte Informationen zu den Bestandteilen des 3. Entlastungspaketes, finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.

  • Was ist der kostenlose Stromspar-Check der ARGE Solar und Diakonie Saar?

    Kunden, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohnungsgeld, eine geringe Rente oder Kinderzuschlag beziehen oder deren Einkommen unter dem Pfändungsbetrag liegt, können kostenlos den Stromspar-Check der ARGE SOLAR e.V. buchen.

    Diese Maßnahme wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, vom saarländischen Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie sowie von den Jobcentern im Saarland.

    Bisher haben sich über 4.000 saarländische Haushalte mit geringem Einkommen zu Ihrem Strom-, Wasser- und Wärmeverbrauch beraten lassen. Sie konnten dadurch ihr knappes Budget entlasten.

    Jeder Haushalt hat durchschnittlich 250€ pro Jahr an Energiekosten einsparen können. Wenn zusätzlich ein altes Kühlgerät gegen ein hocheffizientes Neugerät ausgetauscht wird, können die Haushalte weitere Stromkosten einsparen. Das Tauschprogramm wird ebenfalls vom saarländischen Wirtschaftsministerium und vom Bundesministerium für Wirtschaft unterstützt.

    Weitere Infos dazu unter: www.stromsparcheck-saar.de