Der Energiepass für Ihr Haus
Der Energieausweis legt entweder Energieverbrauchswerte der vergangenen Jahre zugrunde (Verbrauchsausweis) oder benennt den zu erwartenden Energiebedarf eines Hauses (Bedarfsausweis). Hier zeigt sich auch der Unterschied der beiden Ausweise: Während der Verbrauchsausweis stark vom Nutzerverhalten abhängt, sind die Aussagen des Bedarfsausweises verhaltensunabhängiger und damit objektiver. Dazu müssen jedoch von einem Energieberater vor Ort detaillierte Angaben zur Bausubstanz und Heizungsanlage erhoben und bewertet werden.
Seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind Eigentümer verpflichtet, Interessenten bei Vermietung oder Verkauf von Wohnobjekten einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Für wen gilt die Ausweispflicht, für wen nicht?
Ausweispflicht besteht
Ausweispflicht besteht nicht
Zwei Varianten von Energieausweisen sind zu unterscheiden: der Energievebrauchsausweis und der Energiebedarfsausweis. Welcher Ausweis für Ihr Wohneigentum passt oder frei gewählt werden kann, hängt vom Datum der Bauantragstellung sowie vom Stand der energetischen Modernisierung Ihres Gebäudes ab.
Der Energieverbrauchsausweis legt die tatsächlichen Verbrauchsdaten der Vergangenheit – genauer: aus mindestens drei Abrechnungsperioden für alle Wohnungen eines Gebäudes – zugrunde. Berücksichtigt werden dabei auch längere Leerstände und die lokalen Witterungsverhältnisse, damit sich ein realistischer Wert für die energetische Qualität des Hauses ergibt.
Der Bedarfsausweis ermittelt den Energiebedarf anhand der Gebäudeeigenschaften, etwa der Dämmqualität von Wänden und Fenstern sowie der Qualität der Heizanlage. Der Bedarfsausweis geht noch einen Schritt weiter als der Verbrauchsausweis: Als Anlage zum Bedarfspass erhalten Eigentümer Vorschläge für eine energetische Modernisierung. Konkretisiert werden dabei auch die aus den Empfehlungen resultierenden Einsparpotenziale.
Der Verbrauchsausweis ist die preisgünstigere Variante. Er weist die verbrauchte Energiemenge des Gebäudes für Heizung und Warmwasserbereitung aus. Die entsprechenden Werte sind in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche angegeben. In der Regel reichen zur Verbrauchsermittlung die letzten drei Heizkostenabrechnungen aus. Aussagen über den künftigen Energieverbrauch lassen sich daraus jedoch nur bedingt ableiten, da der Energieverbrauch abhängig vom individuellem Heizverhalten stark abweichen kann.
Für die Erstellung des Bedarfsausweises sind vorab eine Reihe von Fragen zu beantworten: Wie gut ist die Außenwand gedämmt? Verfügt das Gebäude über energiesparende Fenster? Welche Heizungsanlage kommt zum Einsatz? Dafür werden von einem Experten der ARGE SOLAR entsprechende Angaben erhoben und berechnet. Die dafür entstehenden Mehrkosten sind durch den deutlich höheren Aufwand gerechtfertigt.
Da die Daten unabhängig vom individuellen Heizverhalten erhoben werden, ermöglichen sie – anders als der Verbrauchsausweis – einen objektiven Vergleich verschiedener Miet- bzw. Kaufobjekte. Die von einem Sachverständigen ermittelten Modernisierungsempfehlungen beziehen sich auf den tatsächlichen Zustand der Immobilie. Es lässt sich somit der Ist-Zustand ablesen und aufzeigen, welche Möglichkeiten zur Energie- und Kosteneinsparung für die jeweilige Immobilie bestehen.
Der Verbrauchsausweis wie der Bedarfsausweis gilt ab dem Datum seiner Ausstellung für 10 Jahre.
Grundsätzlich gilt: Jeder Eigentümer kann sich für sein Gebäude einen bedarfsorientierten Ausweis erstellen lassen. Der bedarfsorientierte Ausweis ist die aussagekräftigere Variante, der verbrauchsorientierte Ausweis die kostengünstigere Version. Für die Erstellung eines Energieverbrauchsausweises müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein:
Welchen Ausweis benötigen Sie für welches Gebäude
Besteht eine Immobilie aus weniger als fünf Wohnungen und wurde der Bauantrag vor dem Stichdatum am 1. November 1977 gestellt, ist der teurere Energiebedarfsausweis Pflicht. Ausgenommen davon sind Gebäude, die entweder bereits nach der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) aus dem Jahr 1977 modernisiert wurden oder die entsprechenden Anforderungen schon bei Fertigstellung erfüllt haben.
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Verbrauchs- ausweis |
Bedarfs- ausweis |
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Ein- und Zweifamilienhaus | 109,- € | 349,- € |
Mehrfamilienhaus mit 3 oder 4 Wohneinheiten | 109,- € | 369,- € |
Diese Preise sind Bruttopreise inkl. 19% Mehrwertsteuer. Sie gelten nur für Strom- und/oder Erdgaskunden der energis.
Ganz ähnlich wie Sie es von Haushaltsgeräten kennen, werden auch die Energieeffizienzklassen von Gebäuden alphabetisch eingeteilt: von A+/Grün bis Energieeffizienzklasse H/Rot. Je weiter Ihr Haus im grünen Bereich liegt, umso besser ist es aus energetischer Sicht.
Ältere und unsanierte Gebäude sind an Werten im roten Bereich zu erkennen. Auch hier ist, durch eine energetische Modernisierung, ein Sprung in eine der besseren Energieeffizienzklassen zu schaffen. Wer beispielsweise ein Haus mit der Energieeffizienzklasse "F" erwerben möchte, kann hierzu bei den angezeigten Schwachstellen ansetzen. Meist empfiehlt sich die Dämmung von Dächern und Fassaden sowie alten, schlecht isolierenden Fenstern. Zusätzlich lassen sich durch eine effiziente Heizung und eine PV-Anlage deutlich bessere Effizienzwerte erzielen.
Zum besseren Verständnis der Effizienzklassen eine tabellarische Übersicht. Sie zeigt an, welchen Standards ein Gebäude je nach Energieeffizienzklasse entspricht:
Energieeffizienz-klasse |
Endenergie [kWh/(m² a)] |
Gebäudeklassifizierung |
---|---|---|
A+ | < 30 | Passivhaus bzw. KfW 40+Haus |
A | < 50 | Gebäude erfüllt mind. den Standard der EnEV 2016 Vorgaben oder besser; wie KfW 55- oder KfW 70-Häuser |
B | < 75 | Gebäude erfüllt den Standard der EnEV 2014 Vorgaben. |
C | < 100 | Gebäude ist energetisch besser als ein gemäß der 3. Wärmeschutzverordnung von 1995 errichtetes Haus. |
D | < 130 | |
E | < 160 | Gebäude hält energetisch etwa den Standards der 2. Wärmeschutzverordnung von 1982. |
F | < 200 | |
G | < 250 | Das Gebäude entspricht beim maximalen Verbrauch den Vorgaben für eine rudimentäre Dämmung gemäß der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977. |
H | < 250 | Unsanierter und energetisch schlecht gedämmter Altbau. |
energis GmbH
Stichwort Energieausweis
Heinrich-Böcking-Str. 10–14
66121 Saarbrücken
Bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen hilft Ihnen unsere Checkliste im jeweiligen Downloadformular.
Download
...und mit den entsprechenden Kopien an energis senden:
energis GmbH
Stichwort Energieausweis
Heinrich-Böcking-Str. 10–14
66121 Saarbrücken
Bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen hilft Ihnen unsere Checkliste im jeweiligen Downloadformular.
Damit Sie es als Eigentümer eines Wohngebäudes leichter haben, alle Unterlagen zusammenzutragen, die für die Ausstellung Ihres Energieausweises zugrunde gelegt werden, geben wir Ihnen eine Checkliste an die Hand:
> Baujahr Gebäude
> Jahresangabe(n) zurückliegende Sanierung(en
> Baujahr Anlagetechnik
> Anzahl Wohneinheiten
> Angaben Wohnfläche (lt. Kaufvertrag/Mietvertrag)
> Angaben umbauter Raum (Bruttovolumen lt. Bauantrag)
> Baubeschreibung lt. Bauantrag
> letztjähriges Schornsteinfegerprotokoll
> Datenblätter Anlagenkomponenten (Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung)
> Wärmeschutznachweise (sofern vorhanden)
> Angaben durchgeführte Wärmeschutzmaßnahmen (wie Rechnungen für Fenster, Dämmung, Anlagentechnik)
> Energiegutachten
> Energieberatung (nach Bafa Vor-Ort-Richtlinie)
> Energieverbrauchsdaten letzte drei Abrechnungsperioden (z.B. Strom/Heizkosten lt. Jahresverbrauchsabrechnung)
1. Pläne Bauantrag oder Baufertigstellung (Maßstab 1:100 oder größer)
- Grundrisse von allen Geschossen
- Ansichten von allen Seiten (nach Himmelsrichtungen)
- Querschnitt(e)/Längsschnitt(e)
2. Planungsdetails oder Konstruktionszeichnungen (Maßstab 1:50 oder größer)
- Außenwandaufbauten (inkl. Kellerwände, falls beheizt)
- Dachkonstruktion (bei Dachausbau, inkl. Konstruktion von Dachgauben)
- Aufbau oberste Geschossdecke (bei nicht ausgebautem Dach)
- Kellergeschossdecke (bei unbeheiztem Keller)
- Bodenplatte zum Erdreich (bei beheiztem Keller)
- Fenster (insb. Einbausituation mit Anschluss an die Wand)
3. Lageplan des Gebäudes (Maßstab 1:1000 oder größer)
Wir stellen Ihnen zur Beauftragung online einen Vertrag zur Verfügung, den Sie kostenlos herunterladen können. Er wird von der ARGE SOLAR als Grundlage für den Vertragsabschluss genommen.
Wir entwickeln gemeinsam die richtige Strategie
Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten? Dafür benötigen Sie zwingend einen Energieausweis. Auch wenn Sie neu gebaut haben, ist die Ausstellung eines Energieausweises für Ihr Wohngebäude vorgeschrieben. Suchen Sie noch nach dem richtigen Anbieter, haben Sie ihn mit uns bereits gefunden: energis und die ARGE SOLAR. Wir haben uns als regionaler Energieversorger und mit einem regionalen Energieberatungsexperten zusammengetan, um Ihnen vor Ort den bestmöglichen Service für die Erstellung Ihres Energieausweises zu bieten.
Per Telefon: 0681 99884-444
E-Mail: energieausweis@argesolar-saar.de
Online: unter www.argesolar-saar.de
Unser Partner:
Unser Partner Arge Solar
Kundenservice der
energis GmbH
Postanschrift:
energis GmbH
Neugrabenweg 4
66123 Saarbrücken
Telefon +49 681 9069-2660
Fax +49 681 9069-2632
Mail service@energis.de
Online-Service: www.meine.energis.de
Servicezeiten telefonisch:
07:30 Uhr - 18:00 Uhr
Kundenbüros in:
Wadern, Saarlouis, Saarbrücken,
St. Wendel, Illingen
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