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                  Energieausweis erstellen leichtgemacht

                  Der Energiepass für Ihr Haus

                  Was ist ein Energieausweis?

                  Der Energieausweis legt entweder Energieverbrauchswerte der vergangenen Jahre zugrunde (Verbrauchsausweis) oder benennt den zu erwartenden Energiebedarf eines Hauses (Bedarfsausweis). Hier zeigt sich auch der Unterschied der beiden Ausweise: Während der Verbrauchsausweis stark vom Nutzerverhalten abhängt, sind die Aussagen des Bedarfsausweises verhaltensunabhängiger und damit objektiver. Dazu müssen jedoch von einem Energieberater vor Ort detaillierte Angaben zur Bausubstanz und Heizungsanlage erhoben und bewertet werden.  

                  Jetzt Energieausweis beantragen

                  Für wen ist der Energieausweis Pflicht?

                  Seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind Eigentümer verpflichtet, Interessenten bei Vermietung oder Verkauf von Wohnobjekten einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Für wen gilt die Ausweispflicht, für wen nicht? 

                  Ausweispflicht besteht

                  • für Häuser, die verkauft, neu vermietet, verpachtet oder verleast werden
                  • für Eigentumswohnungen, wobei der Energieausweis jeweils für das gesamte Gebäude gilt
                  • generell für Neubauten: Der Ausweis ist in der Regel vom bauvorlagenberechtigten Architekten oder Planer mit dem Bauantrag einzureichen.

                  Ausweispflicht besteht nicht

                  • für Mieterwohnungen bei bestehenden Mietverhältnissen
                  • für denkmalgeschützte Häuser
                  • bei unregelmäßig genutzten Gebäuden (wie Ferienhäuser)
                  • für Wohngebäude mit weniger als 50 m2 Nutzfläche

                   

                  Welche Energieausweis-Varianten sind möglich?

                  Zwei Varianten von Energieausweisen sind zu unterscheiden: der Energievebrauchsausweis und der Energiebedarfsausweis. Welcher Ausweis für Ihr Wohneigentum passt oder frei gewählt werden kann, hängt vom Datum der Bauantragstellung sowie vom Stand der energetischen Modernisierung Ihres Gebäudes ab.

                  Energieverbrauchsausweis

                  Der Energieverbrauchsausweis legt die tatsächlichen Verbrauchsdaten der Vergangenheit – genauer: aus mindestens drei Abrechnungsperioden für alle Wohnungen eines Gebäudes – zugrunde. Berücksichtigt werden dabei auch längere Leerstände und die lokalen Witterungsverhältnisse, damit sich ein realistischer Wert für die energetische Qualität des Hauses ergibt.

                  Energiebedarfsausweis

                  Der Bedarfsausweis ermittelt den Energiebedarf anhand der Gebäudeeigenschaften, etwa der Dämmqualität von Wänden und Fenstern sowie der Qualität der Heizanlage. Der Bedarfsausweis geht noch einen Schritt weiter als der Verbrauchsausweis: Als Anlage zum Bedarfspass erhalten Eigentümer Vorschläge für eine energetische Modernisierung. Konkretisiert werden dabei auch die aus den Empfehlungen resultierenden Einsparpotenziale.

                  Wie unterscheiden sich die beiden Varianten des Energieausweises?

                  Günstiger, dafür weniger informativ: der Verbrauchsausweis

                  Der Verbrauchsausweis ist die preisgünstigere Variante. Er weist die verbrauchte Energiemenge des Gebäudes für Heizung und Warmwasserbereitung aus. Die entsprechenden Werte sind in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche angegeben. In der Regel reichen zur Verbrauchsermittlung die letzten drei Heizkostenabrechnungen aus. Aussagen über den künftigen Energieverbrauch lassen sich daraus jedoch nur bedingt ableiten, da der Energieverbrauch abhängig vom individuellem Heizverhalten stark abweichen kann.

                  Aufwändiger, dafür aussagekräftiger: der Bedarfsausweis

                  Für die Erstellung des Bedarfsausweises sind vorab eine Reihe von Fragen zu beantworten: Wie gut ist die Außenwand gedämmt? Verfügt das Gebäude über energiesparende Fenster? Welche Heizungsanlage kommt zum Einsatz? Dafür werden von einem Experten der ARGE SOLAR entsprechende Angaben erhoben und berechnet. Die dafür entstehenden Mehrkosten sind durch den deutlich höheren Aufwand gerechtfertigt.

                  Da die Daten unabhängig vom individuellen Heizverhalten erhoben werden, ermöglichen sie – anders als der Verbrauchsausweis – einen objektiven Vergleich verschiedener Miet- bzw. Kaufobjekte. Die von einem Sachverständigen ermittelten Modernisierungsempfehlungen beziehen sich auf den tatsächlichen Zustand der Immobilie. Es lässt sich somit der Ist-Zustand ablesen und aufzeigen, welche Möglichkeiten zur Energie- und Kosteneinsparung für die jeweilige Immobilie bestehen.

                   

                  Wie lange ist der Energieausweis gültig?

                  Der Verbrauchsausweis wie der Bedarfsausweis gilt ab dem Datum seiner Ausstellung für 10 Jahre.

                   

                  Welcher Energieausweis für welches Gebäude?

                  Grundsätzlich gilt: Jeder Eigentümer kann sich für sein Gebäude einen bedarfsorientierten Ausweis erstellen lassen. Der bedarfsorientierte Ausweis ist die aussagekräftigere Variante, der verbrauchsorientierte Ausweis die kostengünstigere Version. Für die Erstellung eines Energieverbrauchsausweises müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein:

                  Energieausweis

                  Welchen Ausweis benötigen Sie für welches Gebäude

                  Besteht eine Immobilie aus weniger als fünf Wohnungen und wurde der Bauantrag vor dem Stichdatum am 1. November 1977 gestellt, ist der teurere Energiebedarfsausweis Pflicht. Ausgenommen davon sind Gebäude, die entweder bereits nach der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) aus dem Jahr 1977 modernisiert wurden oder die entsprechenden Anforderungen schon bei Fertigstellung erfüllt haben.

                  > Jetzt Energieausweis beantragen

                  Welche Kosten fallen für den Energieausweis an?

                  Als Strom- und/oder Erdgaskunde von energis sichern Sie sich einen deutlichen Preisvorteil. Denn in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner ARGE SOLAR e.V. erstellen wir Energieausweise für unsere Kunden zu Sonderkonditionen:

                    Verbrauchs-
                  ausweis
                  Bedarfs-
                  ausweis
                  Ein- und Zweifamilienhaus 109,- € 349,- €
                  Mehrfamilienhaus mit 3 oder 4 Wohneinheiten 109,- € 369,- €

                  Diese Preise sind Bruttopreise inkl. 19% Mehrwertsteuer. Sie gelten nur für Strom- und/oder Erdgaskunden der energis.

                   

                  Preisvorteil für Strom- und/oder Erdgaskunden von energis

                  • Die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises für ein Einfamilienhaus kostet für Strom- und/oder Erdgaskunden der energis nur 349 Euro gegenüber 449 Euro für Nicht-Kunden. – 100 Euro gespart. Dieser Preis beinhaltet sowohl die Begehung vor Ort als auch den Energieausweis mit Bild des Gebäudes.
                  • Die Erstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises für ein Einfamilienhaus kostet für Strom- und/oder Erdgaskunden der energis nur 109 Euro gegenüber 149 Euro für Nicht-Kunden. – 40 Euro gespart. Dieser Preis beinhaltet die Erstellung des Energieausweises anhand der übermittelten Daten.

                  Was signalisiert Ihnen die Farbskala des Energieausweises?

                  Ganz ähnlich wie Sie es von Haushaltsgeräten kennen, werden auch die Energieeffizienzklassen von Gebäuden alphabetisch eingeteilt: von A+/Grün bis Energieeffizienzklasse H/Rot. Je weiter Ihr Haus im grünen Bereich liegt, umso besser ist es aus energetischer Sicht.

                  Ältere und unsanierte Gebäude sind an Werten im roten Bereich zu erkennen. Auch hier ist, durch eine energetische Modernisierung, ein Sprung in eine der besseren Energieeffizienzklassen zu schaffen. Wer beispielsweise ein Haus mit der Energieeffizienzklasse "F" erwerben möchte, kann hierzu bei den angezeigten Schwachstellen ansetzen. Meist empfiehlt sich die Dämmung von Dächern und Fassaden sowie alten, schlecht isolierenden Fenstern. Zusätzlich lassen sich durch eine effiziente Heizung und eine PV-Anlage deutlich bessere Effizienzwerte erzielen.

                   

                  Energieeffizienzklassen für Ihren Energieausweis

                  Zum besseren Verständnis der Effizienzklassen eine tabellarische Übersicht. Sie zeigt an, welchen Standards ein Gebäude je nach Energieeffizienzklasse entspricht:

                  Energieeffizienz-klasse

                  Endenergie

                  [kWh/(m² a)]
                  Gebäudeklassifizierung
                  A+ < 30 Passivhaus bzw. KfW 40+Haus
                  A < 50 Gebäude erfüllt mind. den Standard der EnEV 2016 Vorgaben oder besser; wie KfW 55- oder KfW 70-Häuser
                  B < 75 Gebäude erfüllt den Standard der EnEV 2014 Vorgaben.
                  C < 100 Gebäude ist energetisch besser als ein gemäß der 3. Wärmeschutzverordnung von 1995 errichtetes Haus.
                  D < 130  
                  E < 160 Gebäude hält energetisch etwa den Standards der 2. Wärmeschutzverordnung von 1982.
                  F < 200  
                  G < 250 Das Gebäude entspricht beim maximalen Verbrauch den Vorgaben für eine rudimentäre Dämmung gemäß der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977.
                  H < 250 Unsanierter und energetisch schlecht gedämmter Altbau.

                  Auftragsformular für Energieausweis – Wir kümmern uns um alles Weitere

                   

                  Auftragserstellung leichtgemacht – So einfach geht’s:

                  1. Formular downloaden
                  2. Digital ausfüllen
                  3. Ausdrucken und mit den entsprechenden Kopien an energis senden:

                  energis GmbH
                  Stichwort Energieausweis
                  Heinrich-Böcking-Str. 10–14
                  66121 Saarbrücken

                  Bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen hilft Ihnen unsere Checkliste im jeweiligen Downloadformular.

                  Download

                  Formular Energiebedarfsausweis - Stand 07/2019

                  Formular Energieverbrauchsausweis - Stand 07/2019

                  Muster-Widerrufsformular Energie-Produkte

                  Preisblatt Energie plus – Stand 01.2017

                  ...und mit den entsprechenden Kopien an energis senden:

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                  Stichwort Energieausweis
                  Heinrich-Böcking-Str. 10–14
                  66121 Saarbrücken

                  Bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen hilft Ihnen unsere Checkliste im jeweiligen Downloadformular.

                  Checkliste: Welche Unterlagen brauchen Sie für Ihren Energieausweis?

                  Damit Sie es als Eigentümer eines Wohngebäudes leichter haben, alle Unterlagen zusammenzutragen, die für die Ausstellung Ihres Energieausweises zugrunde gelegt werden, geben wir Ihnen eine Checkliste an die Hand:

                  • Allgemeine Gebäudeangaben

                    > Baujahr Gebäude

                    > Jahresangabe(n) zurückliegende Sanierung(en

                    > Baujahr Anlagetechnik

                    > Anzahl Wohneinheiten

                  • Bauunterlagen

                    > Angaben Wohnfläche (lt. Kaufvertrag/Mietvertrag)

                    > Angaben umbauter Raum (Bruttovolumen lt. Bauantrag)

                    > Baubeschreibung lt. Bauantrag

                    > letztjähriges Schornsteinfegerprotokoll

                    > Datenblätter Anlagenkomponenten (Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung)

                    > Wärmeschutznachweise (sofern vorhanden)

                    > Angaben durchgeführte Wärmeschutzmaßnahmen (wie Rechnungen für Fenster, Dämmung, Anlagentechnik)

                    > Energiegutachten

                    > Energieberatung (nach Bafa Vor-Ort-Richtlinie)

                    > Energieverbrauchsdaten letzte drei Abrechnungsperioden (z.B. Strom/Heizkosten lt. Jahresverbrauchsabrechnung)

                  • Planungsunterlagen

                    1. Pläne Bauantrag oder Baufertigstellung (Maßstab 1:100 oder größer)

                    - Grundrisse von allen Geschossen

                    - Ansichten von allen Seiten (nach Himmelsrichtungen)

                    - Querschnitt(e)/Längsschnitt(e)

                     

                    2. Planungsdetails oder Konstruktionszeichnungen (Maßstab 1:50 oder größer)

                    - Außenwandaufbauten (inkl. Kellerwände, falls beheizt)

                    - Dachkonstruktion (bei Dachausbau, inkl. Konstruktion von Dachgauben)

                    - Aufbau oberste Geschossdecke (bei nicht ausgebautem Dach)

                    - Kellergeschossdecke (bei unbeheiztem Keller)

                    - Bodenplatte zum Erdreich (bei beheiztem Keller)

                    - Fenster (insb. Einbausituation mit Anschluss an die Wand)

                     

                    3. Lageplan des Gebäudes (Maßstab 1:1000 oder größer)

                    Wir stellen Ihnen zur Beauftragung online einen Vertrag zur Verfügung, den Sie kostenlos herunterladen können. Er wird von der ARGE SOLAR als Grundlage für den Vertragsabschluss genommen.

                  Opa und Enkel planen eine Photovoltaik-Anlage

                  Wir entwickeln gemeinsam die richtige Strategie

                  Ausführliche Informationen und Beratung zum Thema Energieausweis

                  Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten? Dafür benötigen Sie zwingend einen Energieausweis. Auch wenn Sie neu gebaut haben, ist die Ausstellung eines Energieausweises für Ihr Wohngebäude vorgeschrieben. Suchen Sie noch nach dem richtigen Anbieter, haben Sie ihn mit uns bereits gefunden: energis und die ARGE SOLAR. Wir haben uns als regionaler Energieversorger und mit einem regionalen Energieberatungsexperten zusammengetan, um Ihnen vor Ort den bestmöglichen Service für die Erstellung Ihres Energieausweises zu bieten.


                  Nehmen Sie jetzt Kontakt mit unseren Energieausweis-Beratern auf:

                  • Per Telefon: 0681 99884-444

                  • E-Mail: energieausweis@argesolar-saar.de

                  • Online: unter www.argesolar-saar.de

                  Unser Partner:

                  Logo Arge Solar rund

                  Unser Partner Arge Solar

                  Kundenservice der
                  energis GmbH

                  Postanschrift:
                  energis GmbH
                  Neugrabenweg 4
                  66123 Saarbrücken


                  Telefon +49 681 9069-2660
                  Fax +49 681 9069-2632
                  Mail service@energis.de
                  Online-Service: www.meine.energis.de

                  Servicezeiten telefonisch:
                  07:30 Uhr - 18:00 Uhr

                  Kundenbüros in:
                  Wadern, Saarlouis, Saarbrücken,
                  St. Wendel, Illingen

                  » Servicezeiten der Kundenbüros

                  NEU: Vorteilsprogramm für Kunden

                  Jetzt alltägliche Bewegung in attraktive Prämien umwandeln

                  Wussten Sie, dass Sie mit jedem Schritt im Alltag Energie erzeugen? Dank unserer innovativen und kostenlosen WATT für Dich-App können Sie sich jetzt selbst für Ihre Energie belohnen.

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