Finanzielle Unterstützung sichern
Ob wir im Rahmen von „Watt fürs Handwerk“ junge Betriebe mit einem Startgeld unterstützen, als Energieberater dem saarländischen Mittelstand wie der hiesigen Gastronomie zu mehr Energieeffizienz verhelfen oder generell private Haushalte und Unternehmen auf Förderprogramme des Bundes hinweisen. Immer steht dahinter die Idee, Menschen, Betriebe und Institutionen im Saarland beim Energiethemen voranzubringen. Im Zeichen der Energiewende. Im Interesse von Wettbewerbsvorteilen. Im Sinne einer nachhaltigen Zukunft.
Neu gegründete Handwerksbetriebe im Saarland erhalten von energis und den Stadtwerkepartnern ein stattliches Startgeld. Denn als saarländischer Energieversorger unterstützen wir Handwerksbetriebe in unserem Liefergebiet. Konkret: Wir übernehmen für sie in den ersten 6 Monaten die Stromkosten. Und zwar bis zu einer Summe von 1.000 Euro.
Das Förderprogramm wurde erstmals im Juli 2004 – in Kooperation mit der Handwerkskammer des Saarlandes – aufgelegt. Seitdem haben energis und die Stadtwerkepartner viele junge Handwerksunternehmen im ganzen Saarland unterstützt.
Diesen Erfolg des gemeinsamen Förderprogramms führen wir jetzt weiter – wie schon in den Vorjahren in Kooperation mit der Handwerkskammer – und verlängern seine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020.
Gefördert werden Handwerksunternehmen, die im Liefergebiet von energis bzw. einem Stadtwerkepartner nach dem 1. Juli 2016 neu gegründet wurden. Wichtige Voraussetzung: Der Betrieb hat während des Förderzeitraums einen Stromliefervertrag mit energis oder einem der Stadtwerkepartner für eine Erstlaufzeit von mindestens 2 Jahren abgeschlossen. Die genauen Teilnahmebedingungen finden Sie hier.
Fest verankert in der Region bietet energis speziell für den Mittelstand und die Gastronomie im Saarland kostenlose Energieberatungen an. Denn Energieeffizienz zahlt sich auch für Unternehmen aus. Hilft sie doch die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und das Klima zu schützen. Erster Schritt hierzu ist der Besuch unserer Energieeffizienzexperten. Er dient dazu, die energetischen Einsparmöglichkeiten unter die Lupe zu nehmen und über entsprechende Fördermöglichkeiten zu informieren.
Die folgende Auflistung enthält die wichtigsten Förderprogramme des Bundes für Privatleute. Ein Klick auf den Programmtitel und Sie erhalten eine ausführliche Beschreibung des Förderprogramms sowie sämtliche Kontaktdaten, Antragsformulare und Richtlinientexte:
Gefördert wird die Umstellung einer bestehenden Heizungsanlage auf erneuerbare Energien in bestehenden Wohngebäuden. Dieses Programm kann mit dem Marktanreizprogramm kombiniert werden.
Gefördert werden Sondermaßnahmen im Rahmen des Programms Energieeffizient-Sanieren.
Gefördert wird die Errichtung, Herstellung oder der Ersterwerb von KfW Energieeffizienzhäusern 40 und 55 und von Passivhäusern.
Gefördert wird eine umfassende Beratung, bezugnehmend auf den baulichen Wärmeschutz sowie der Wärmeerzeugung und -verteilung unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der Nutzung erneuerbarer Energien.
Finanziert wird die Sanierung von Altbauten (Wärmedämmung, neue Fenster, Heizung) auf Neubau-Niveau nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) oder besser im Rahmen von frei wählbaren Maßnahmen.
Gefördert wird die Sanierung von EFH/ZFH oder Eigentumswohnungen (Wärmedämmung, neue Fenster, Heizung) auf Neubau-Niveau nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) oder besser im Rahmen von freiwählbaren Einzelmaßnahmen.
Gefördert werden barrierereduzierende Maßnahmen in Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen sowie Maßnahmen zum Einbruchschutz.
Gefördert werden barrierereduzierende Maßnahmen in Ein- oder Mehrfamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen. Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten (WE) nach der Sanierung im bestehenden Gebäude.
Gefördert wird die langfristige Finanzierung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung bzw. Strom und Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).
Das EEG regelt den vorrangigen Anschluss / Abnahme von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas im Bundesgebiet an die Netze für die allgemeine Versorgung mit Elektrizität sowie die Übertragung und Vergütung dieses Stroms durch die Netzbetreiber. Es bietet einen verlässlichen Rechtsrahmen für Investitionen in erneuerbare Energien.
Gefördert wird die Neuerrichtung von KWK-Anlagen bis 20 kWel (inkl. der notwendigen Anlagenperipherie) in Gebäuden, für die vor dem 01.01.2009 der Bauantrag gestellt wurde oder eine Bauanzeige erstattet wurde (Bestandsbauten).
Gefördert wird der Ersatz von Heizungs- und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen sowie der hydraulische Abgleich am Heizsystem.
Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie an einer weitergehenden Förderberatung interessiert sind. Unser Partner ARGE SOLAR steht Ihnen gerne beratend zur Seite.
Telefon: 0681 - 99 88 44 44 | E-Mail: info@argesolar-saar.de