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Ende der EEG Förderung 2020

Was passiert mit den betroffenen Photovoltaikanlagen?

Vor 20 Jahren wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, verabschiedet. Darin ist die Einspeisevergütung für Betreiber von Photovoltaikanlagen für eine Frist von 20 Jahren festgelegt. Das bedeutet, dass für alle Photovoltaikanlagen, die im Jahr 2000 ans Netz gegangen sind, zum 31.12.2020 die Einspeisevergütung für Solarstrom endet. In den folgenden Jahren verlieren immer mehr Anlagen diesen Förderanspruch. Die Betreiber der Photovoltaikanlagen stehen aktuell vor der Frage, wie sie den erzeugten Solarstrom nach Ende der EEG Förderung weiter nutzen können. Erfahren Sie in unserem Ratgeber, welche Möglichkeiten es für den Weiterbetrieb Ihrer Anlage gibt.

 

Was genau ändert sich bei der EEG Einspeisevergütung ab 2020?

Im Jahr 2000 wurde in Deutschland im Rahmen der Energiewende das Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien (EEG) verabschiedet, mit dem Strom aus erneuerbaren Energien z. B. aus  Photovoltaikanlagen gefördert werden sollte. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz garantiert den Betreibern von Solaranlagen eine feste Vergütung für die Einspeisung ihres Solarstroms ins Stromnetz.  Der Vergütungszeitraum für die Einspeisung ist jedoch gesetzlich auf 20 Jahre begrenzt – das bedeutet, dass ab dem 01. Januar 2021, also 20 Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes, der Förderanspruch der ersten Anlagen ausläuft.

 

Auf einen Blick: Das sollten Betreiber von Photovoltaikanlagen jetzt wissen

  • Solarstrom nach Ende der Förderung ohne neue Regelung weiter ins öffentliche Netz einspeisen ist nicht möglich
  • Nutzung der Anlage für den Eigenverbrauch weiterhin möglich Verkauf des erzeugten Stroms an Energieversorgungsunternehmen, Stadtwerke oder an Stromhändler möglich
  • Ältere PV-Anlagen müssen nicht abgebaut, aber meist aufgerüstet bzw. umgebaut werden

 

Was bedeutet das der Ablauf der Förderung für Anlagenbesitzer?

Die Betreiber der betroffenen Solaranlagen stellen sich selbstverständlich die Frage, was nach dem Ende der EEG Vergütung mit ihrem erzeugten Solarstrom passiert. Um diese Frage zu beantworten, ist es zunächst wichtig, die rechtlichen Grundlagen für diesen Fall zu betrachten. Dazu lässt sich sagen, dass die Photovoltaikanlagen auch nach Ablauf der Förderung den Vorgaben des EEG entsprechen, d. h. die Solaranlagen können weiter betrieben werden. Das auslaufende Einspeisevergütung für Photovoltaik Anlagen Ende 2020 betrifft jedoch nicht nur den Umgang mit den Anlagen, sondern stellt Betreiber vor allem vor die Frage, was mit dem erzeugten Solarstrom passieren soll. Laut Gesetz haben die Betreiber der Anlagen nach Ablauf der Förderung keinen Anspruch auf weiterführende Ausgleichszahlungen für den ins Netz eingespeisten Solarstrom. Die Photovoltaikanlagen einfach weiter zu betreiben und den Strom weiterhin ins Netz einzuspeisen, kann von den Netzbetreibern rechtlich gesehen als illegale Einspeisung angezeigt werden. Anlagenbetreiber müssen sich deshalb um eine Alternative bemühen, wie sie ihren Solarstrom nach Ablauf des Förderanspruchs nutzen können. Sollte es diesbezüglich keine Gesetzesänderungen geben, stehen den Anlagenbetreibern jedoch verschiedene Optionen zur Verfügung.

Sie möchten wissen, wie Sie Ihre Photovoltaikanlage nach Ablauf der Förderung weiter nutzen können? Wir beraten Sie gerne umfassend zum Thema Photovoltaik.

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So viele PV-Anlagen fallen ab Ende 2020 aus der EEG Vergütung

 

Ende der EEG Förderung

Welche Möglichkeiten haben Anlagenbesitzer nach dem Ende der EEG Förderung?

Nach Ablauf des Förderanspruchs haben Anlagenbetreiber in der Regel verschiedene Möglichkeiten: die Nutzung der Photovoltaikanlage für den Eigenverbrauch ohne weitere Vergütung, der Verkauf des Stroms an Dritte oder den Abbau der Photovoltaikanlage. Grundsätzlich ist es auch von der Größe der Anlage abhängig, welche dieser Optionen die geeignetste für den Betreiber der Photovoltaikanlage ist.

 

Nutzung des Solarstroms für den Eigenverbrauch

Der Weiterbetrieb der Photovoltaikanlage für den Eigenverbrauch nach Ende der EEG Förderung ist aus rechtlicher Sicht nicht problematisch. Dabei entfällt natürlich mit Ablauf des Förderanspruchs nach 20 Jahren die gesetzliche Einspeisevergütung. Die Stromerzeugung durch eine Photovoltaikanlage ist trotzdem nach wie vor eine der günstigsten Formen der Energieerzeugung. Die Erzeugung von Solarstrom kostet den Betreiber einer eigenen Solaranlage durchschnittlich 11 Cent pro Kilowattstunde. Der Bezug von Strom aus dem öffentlichen Netz dagegen kostet rund 31 Cent pro Kilowattstunde. Aufgrund dessen lohnt sich für Anlagenbesitzer ein hoher Eigenverbrauch nach dem Auslaufen der Einspeisevergütung für Photovoltaik -Anlagen Ende 2020. Je weniger Strom aus dem öffentlichen Netz genutzt wird, desto mehr kann bei der Stromrechnung gespart werden.

Nach Wegfall der Photovoltaik Förderung wurde für den Eigenverbrauch zunächst die EEG-Umlage fällig, auch für Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen (unter 10 Kilowattstunden). Diese wurde am 1. Juli 2022 allerdings auf Null gesetzt und fällt ab 2023 ebenfalls komplett weg, so dass Sie sich als Betreiber einer PV-Anlage künftig diese Kosten sparen. 

So funktioniert die Selbstversorgung über die Photovoltaikanlage

Geht es darum, den erzeugten Solarstrom hauptsächlich für den Eigenverbrauch zu verwenden, stellen viele Anlagenbetreiber sich die Frage, ob die komplett autarke Stromversorgung über die Photovoltaikanlage möglich ist. Für die meisten Haushalte in der Stadt ist dies eher nicht möglich, da nicht genügend Flächen für die Solarzellen vorhanden sind. Anlagenbetreiber in ländlichen Gegenden könnten hier bessere Chancen haben, sollten dies allerdings im Voraus genau berechnen.

Nach dem Ende der EEG Förderung für die Photovoltaikanlage ist es jedoch dennoch sinnvoll, den Eigenverbrauch so hoch wie möglich zu halten, um nur einen geringen Anteil an Überschussstrom ins öffentliche Stromnetz einspeisen zu müssen. Hierbei können Maßnahmen wie die Installation eines Stromspeichers oder einer Wärmepumpe sinnvoll sein. Der Stromspeicher gleicht die Verzögerung zwischen Stromproduktion und -verbrauch aus. Dieser kann außerdem auch für die Aufladung eines Elektroautos verwendet werden, was ebenfalls zu einer Steigerung der Eigenverbrauchsquote beiträgt.

Was gibt es bei älteren PV-Anlagen zu beachten?

Der Eigenverbrauch ist grundsätzlich auch ohne die Einspeisevergütung als wirtschaftlich sinnvoll anzusehen. Allerdings stellt sich besonders bei älteren PV-Anlagen die Frage, wie der Eigenverbrauch gesteigert werden kann. Die älteren Anlagen sind hauptsächlich auf die Einspeisung des Solarstroms ausgelegt, deshalb bedeutet das Ende der EEG Förderung eine Umstellung für die Anlagenbesitzer. Meist muss ein Umbau in der Elektrik vorgenommen werden, um die Photovoltaikanlage von der Einspeisung ins Stromnetz auf den Eigenverbrauch umzustellen.

Betreiber älterer Photovoltaikanlagen können sich auch für eine geteilte Nutzung ihres Solarstroms entscheiden: Erzeugter Strom kann zunächst für den Eigenverbrauch genutzt werden, während der Überschussstrom weiterhin ins öffentliche Netz eingespeist wird. In diesem Fall müssen jedoch entsprechende Vereinbarungen mit dem Abnehmer des Solarstroms getroffen werden.

Sie besitzen eine ältere Photovoltaikanlage und möchten diese auch nach Ende der Förderung weiterhin nutzen? energis berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

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Einspeisung & Verkauf des erzeugten Solarstroms

Neben der geteilten Nutzung des Stroms in Eigenverbrauch und Einspeisung ins öffentliche Netz haben Anlagenbesitzer auch die Option, ihren erzeugten Solarstrom komplett an Dritte zu verkaufen. Dafür muss jedoch laut Gesetz ein Vertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen, den Stadtwerken oder auch mit einem anderen Stromhändler geschlossen werden. Auch hier muss die Änderung in der Nutzung entsprechend dem aktuellen Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur mitgeteilt werden. Die Vergütung für den Solarstrom bei dieser Variante ist zunächst  Verhandlungssache zwischen dem Betreiber der Photovoltaikanlage und dem Abnehmer. Man kann jedoch davon ausgehen, dass der Preis sich nach dem Strombörsenpreis richten wird. Betreiber von Photovoltaikanlagen, die ihren Solarstrom nach Ende der EEG Förderung weiterhin zum Verkauf einspeisen möchten, sollten jedoch auch einkalkulieren, dass hierbei möglicherweise auch andere Stromzähler benötigt werden, um die Einspeisung des Solarstroms entsprechend nachvollziehbar zu machen.

 

Abbau der Photovoltaik-Anlage nach Ende der EEG Förderung

Möchten Anlagenbetreiber ihre Solaranlagen nach dem Ende der EEG Vergütung nicht weiter nutzen, kann in diesem Fall der Abbau der Anlage und der anschließende Verkauf der einzelnen, funktionstüchtigen Komponenten eine Option sein. Ist dies geplant, sollte jedoch ein Gutachter die Funktionalität und Ertragsleistung der Photovoltaikanlage bescheinigen. Der Abbau der Photovoltaikanlage ist jedoch auch aus ökologischer Sicht meist nicht als sinnvoll zu bewerten. Darüber hinaus sollten Anlagenbetreiber genau ausrechnen, ob sich der Verkauf der Anlage im Vergleich zu einer Aufrüstung, z. B. durch einen Stromspeicher, wirklich lohnt.

Hat das Ende der EEG Förderung Auswirkungen auf 2020 installierte Photovoltaikanlagen?

Für alle, die sich erst jetzt für die Installation einer Photovoltaikanlage entschieden haben, stellt sich die Frage, inwiefern das Ende der EEG Förderung für die ersten Anlagen Auswirkungen auf neu installierte Solaranlagen hat. Dazu muss zunächst gesagt werden, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz die Einspeisevergütung für Solarstrom aus Photovoltaikanlagen für 20 Jahre festschreiben sollte, wofür es allerdings bereits bei der Einführung des Gesetzes Kritik gab. Aufgrund dessen wurde die Förderung in den letzten Jahren bereits schrittweise gesenkt. Im Jahr 2016 wurde mit einer Neuauflage des EEG die Deckelung der Fördersätze beschlossen. Für Betreiber von Photovoltaikanlagen bedeutet dies, dass die Höhe des Förderanspruchs sich unterschiedlich entwickelt, je nachdem ob viele neue Förderprojekte hinzukommen oder nicht.

Grundsätzlich lohnt es sich, auch nach dem Ende der EEG Förderung meist noch immer, in Photovoltaik zu investieren. Darüber hinaus lohnt es sich auch, sich über weitere Möglichkeiten zur Photovoltaik Förderung zu informieren.

 

Solarthermie statt Photovoltaik nach Ende der EEG Förderung?

Viele Besitzer gerade älterer Photovoltaikanlagen stellen sich nach dem Ende der EEG Vergütung die Frage, ob sie ihre Anlagen weiter nutzen können oder diese einfach abgebaut werden sollten. In diesem Zusammenhang taucht auch die Frage auf, ob sich ein Wechsel zur Solarthermie lohnen könnte. Ist im Haus im Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage noch keine Wärmepumpe verbaut, um den Solarstrom auch für die Heizung zu nutzen, ist diese Überlegung durchaus nachvollziehbar. Allerdings ist es aus Kostensicht in den meisten Fällen nicht rentabel, dies zu tun. Das liegt daran, dass eine Aufrüstung der Solaranlage zum Eigenverbrauch günstiger und auch auf längere Sicht rentabler ist als die Installation einer Solarthermieanlage. Betrachtet man den Unterschied zwischen Photovoltaik und Solarthermie, wird auch schnell deutlich, dass die Photovoltaikanlage umfangreicher für den Eigenverbrauch genutzt werden kann.

 

Der Unterschied zwischen Photovoltaik und Solarthermie

Die Solarzellen der Photovoltaikanlage wandeln die auftreffenden Sonnenstrahlen in Strom um. Im Gegensatz dazu wird bei der Solarthermie die Energie der Sonne in Wärme umgewandelt. Die Solarthermie wird in den meisten Fällen zur Warmwasseraufbereitung oder für die Heizung genutzt. Bei der Photovoltaikanlage dagegen muss eine Wärmepumpe installiert werden, um den erzeugten Solarstrom für Heizung und Warmwasser nutzen zu können.

Eine Solarthermieanlage besteht aus sogenannten Solarkollektoren. Diese fangen die Energie der Sonne auf und leiten sie über Flüssigkeit in einen Warmwasserspeicher. Anschließend überträgt der Wärmetauscher die Wärme an das Wasser in diesem Speicher. Dort kann es entweder sofort genutzt werden, oder es wird erst bei späterem Bedarf verwendet.

Das Grundprinzip von Photovoltaik und Solarthermie ist also ähnlich, allerdings wird bei der Photovoltaikanlage die Sonnenergie in Strom umgewandelt, während bei der Solarthermie keine Umwandlung stattfindet, sondern die Wärme direkt zur Erhitzung des Wassers genutzt wird.

 

Das Ende der EEG Förderung ist nicht das Ende der Photovoltaikanlagen

Das Ende der EEG Förderung für die ersten Photovoltaikanlagen bedeutet grundsätzlich nicht, dass der Weiterbetrieb dieser Anlagen nicht mehr möglich ist. Die meisten dieser Anlagen sind auch nach 20 Jahren noch funktionsfähig, weshalb eine Demontage zunächst nicht notwendig ist. Der auslaufende Anspruch auf die Einspeisevergütung erfasst weniger die Photovoltaikanlage selbst als vielmehr den erzeugten Solarstrom. Fest steht, dass die weitere Einspeisung ohne die Ergreifung von Maßnahmen nach dem Auslauf der Förderung Ende 2020 keine Option ist, da diese vom Netzbetreiber als illegale Einspeisung angezeigt werden kann. Anlagenbesitzer sollten daher ihre Optionen kennen und weitere Maßnahmen entsprechend frühzeitig planen. Soll der Solarstrom für den Eigenverbrauch genutzt werden, ist es wichtig vorab zu prüfen, ob zusätzliche Installationen, wie z. B. ein Stromspeicher oder eine Wärmepumpe, sinnvoll sein können. Soll der Strom zum Verkauf ins öffentliche Netz eingespeist werden, empfiehlt es sich auch in diesem Fall, so früh wie möglich die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.

Abschließend lässt sich sagen, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen auch auf eine Anpassung des EEG durch eine Anschlussregelung oder ähnliches hoffen können. Es ist durchaus möglich, dass vor dem Ende der EEG Förderung zum 31.12.2020 weitere Lösungen seitens des Gesetzgebers angeboten werden können.

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