Einspeisevergütung nach 20 Jahren: Was Sie jetzt wissen müssen

So nutzen Sie Ihre PV-Anlage nach dem Ende der Einspeisevergütung optimal 

Grafik Photovoltaik monatliche Stromerzeugung

Wenn die Einspeisevergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nach 20 Jahren ausläuft, beginnt für Ihre PV-Anlage ein neuer Abschnitt – die sogenannte Post-EEG-Phase. Was das konkret bedeutet, was sich ändert und welche Möglichkeiten Sie jetzt haben, ist für viele Betreiber einer Ü20-Anlage – also einer Photovoltaikanlage, die bereits seit über 20 Jahren in Betrieb ist – zunächst unklar. 

Die gute Nachricht: Sie müssen nicht sofort handeln und energis hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und die beste Option zu finden. Ihre Anlage läuft nach dem EEG-Auslauf einfach weiter und mit der richtigen Strategie lässt sie sich noch viele Jahre wirtschaftlich nutzen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, was auf Sie als Betreiber einer Altanlage nach 20 Jahren Einspeisevergütung zukommt, und wie energis Sie dabei unterstützt

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Thomas Schneider
energis Kundenberater

Das Wichtigste in Kürze zur Einspeisevergütung nach 20 Jahren

  • Kein unmittelbarer Handlungsbedarf: Nach 20 Jahren endet zwar die garantierte Einspeisevergütung, doch Ihre PV-Anlage kann auch als Ü20-Anlage Strom produzieren und diesen ins Netzeinspeisen. 

  • Post-EEG-Vergütung: Für Ihre Altanlage erhalten Sie nach dem Auslauf des Förderzeitraums gemäß dem EEG die gesetzliche Post-EEG-Vergütung auf Basis des Jahresmarktwerts Solar. Dieser lag zuletzt bei rund 4 bis 6 Cent pro Kilowattstunde (abhängig vom Marktjahr). 

  • Eigenverbrauch steigern: Die wirtschaftlich attraktivste Option nach 20 Jahren Einspeisevergütung ist bei Altanlagen oft, den Eigenverbrauch zu maximieren, statt auf eine Volleinspeisung ins Netz zu setzen. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde Strom spart den vollen Netzstrompreis ein. 

  • Weiterhin attraktiv: Photovoltaik bleibt auch nach 20 Jahren und dem Ende der EEG-Förderung wirtschaftlich sinnvoll. Ausgeförderte Anlagen dürfen über eine Übergangsregelung bis Ende 2032 weiter Strom ins Netz einspeisen und erhalten dafür den Jahresmarktwert. Zusätzlich sind die Einnahmen dank des Jahressteuergesetzes 2022 von der Einkommensteuer befreit. 

Wann endet die Einspeisevergütung?

Das EEG garantiert Betreibern einer Photovoltaikanlage bei Inbetriebnahme eine feste Einspeisevergütung für genau 20 Jahre. Diese Förderung endet nach diesem Zeitraum automatisch, ohne dass Sie als Besitzer etwas beantragen oder aktiv kündigen müssen. Wer seine Ü20-Anlage also beispielsweise im Jahr 2003 in Betrieb genommen hat, für den endete die EEG-Vergütung am 31. Dezember 2023. 

Für die Pioniere der ersten Stunde – mit Inbetriebnahme in den Jahren 2000 und 2001 – lief die Förderung bereits 2021 aus. Seitdem erreichen Jahr für Jahr mehr PV-Anlagen diesen Meilenstein. Die Frage, wie sich Photovoltaik nach 20 Jahren noch wirtschaftlich betreiben lässt, betrifft inzwischen zahlreiche Haushalte in Deutschland. 

Technisch gesehen ändert sich für Sie nichts: Ihre Anlage produziert unverändert weiter sauberen Strom. Der einzige entscheidende Unterschied liegt im Finanziellen, da die garantierte Einspeisevergütung aus dem ursprünglichen EEG-Vertrag entfällt

Die gesetzliche Übergangsregelung für Ü20-Anlagen

Die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zum EEG 2023 sowie das Solarpaket I aus dem Jahr 2024 sichern den wirtschaftlichen Weiterbetrieb von Photovoltaikanlagen nach dem Ende der ursprünglichen Einspeisevergütung ab. Für die PV-Vergütung nach 20 Jahren gelten heute klare Regeln: Der Auszahlungsbetrag für den in das Netz eingespeisten Solarstrom richtet sich nach dem jeweiligen Börsenpreis, dem sogenannten Jahresmarktwert Solar

Vom Jahresmarktwert Solar wird eine Vermarktungspauschale abgezogen, welche die Kosten der Netzbetreiber für die Strombörse deckt. Diese Pauschale wird auf Basis der tatsächlichen Kosten ermittelt. Für Anlagenbetreiber mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) kann sich der Abzugsbetrag reduzieren. 

Je nach Anlagenkonfiguration ergeben sich 2 Wege: 

  • Volleinspeisung: Bleibt die Anlage so angeschlossen, dass der gesamte Strom ins Netz fließt, wird die Anschlussvergütung für die gesamte erzeugte Menge gezahlt. 

  • Überschusseinspeisung: Bei einer Umstellung auf Eigenverbrauch wird die Vergütung nur für den Stromanteil gezahlt, den Sie nicht selbst im Haushalt verbrauchen. 

Diese Regelung wurde durch den Gesetzgeber verlängert und gilt nach aktuellem Stand bis zum 31. Dezember 2032. Das gibt Ihnen als Betreiber einer Altanlage langfristige Sicherheit, um ihre PV-Anlage weiterhin nachhaltig und wirtschaftlich zu nutzen. 

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Die gesetzlichen Neuregelungen durch das Solarpaket I bieten Betreibern von Ü20-Anlagen die nötige Planungssicherheit bis 2032. Doch die reine Übergangsvergütung ist oft nur das Minimum des wirtschaftlich Möglichen. Wir bei energis helfen Ihnen dabei, die individuellen technischen Voraussetzungen Ihrer Altanlage zu prüfen. Gemeinsam finden wir heraus, ob eine einfache Weiternutzung ausreicht oder ob eine Umstellung auf Eigenverbrauch Ihre Rendite deutlich steigern kann – damit Ihre Anlage auch nach 2 Jahrzehnten ein echter Gewinn für Sie bleibt.

Lena Pöhler, Kundenberater

Welche Möglichkeiten gibt es für Photovoltaik nach Ende der EEG-Förderung?

Möglichkeiten für Photovoltaik nach Ende der EEG-Förderung

Nachdem die 20-jährige Förderung endet, steht nicht mehr die reine Einspeisung, sondern die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage im Fokus. Während der automatische Weiterbetrieb als Volleinspeiser oft nur geringe Erträge liefert, eröffnen Ihnen verschiedene Strategien die Chance, Ihre Anlage wieder in eine rentable Gewinnzone zu führen. Welche der folgenden Optionen die richtige für Sie ist, hängt vor allem von Ihrer Anlagengröße, Ihrem Stromverbrauch und dem technischen Zustand Ihrer Komponenten ab. 

Option 1: Eigenverbrauch steigern

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Für die meisten privaten Betreiber ist der Eigenverbrauch die wirtschaftlich attraktivste Wahl. Statt den Strom günstig zu verkaufen, nutzen Sie ihn selbst und sparen so den Zukauf: 

  • Wirtschaftlichkeit: Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart Ihnen im Vergleich zur minimalen Einspeisevergütung bares Geld. 

  • Nachrüstung eines Stromspeichers: Das ist der effektivste Weg, um Ihren Eigenverbrauchsanteil um etwa 25-50 Prozent zu steigern. Damit nutzen Sie Ihren Sonnenstrom auch nachts. 

  • Zusatzmaßnahmen: Auch ohne Speicher lässt sich der Eigenverbrauch optimieren, etwa durch den Betrieb von Waschmaschinen am Tag, die Installation einer Wallbox für Elektroautos oder die elektrische Warmwasserbereitung. 

Option 2: Strom weiter einspeisen

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Die einfachste Möglichkeit ist der unveränderte Weiterbetrieb als Volleinspeiser. Der gesamte produzierte Strom fließt wie gewohnt ins öffentliche Netz und Sie erhalten automatisch die gesetzliche Vergütung nach § 25 EEG. 

  • Vorteile: Es ist kein technischer Umbau nötig. Auch neue Verträge oder Anträge beim Netzbetreiber sind nicht erforderlich. Sie profitieren von der vorhandenen Infrastruktur und leisten weiterhin einen Beitrag zur Energiewende. 

  • Nachteil: Eine geringe Vergütung steht einem höheren Haushaltsstrompreis gegenüber. Rein wirtschaftlich betrachtet bleibt bei dieser Option viel Potenzial ungenutzt. 

Option 3: Direktvermarktung des Solarstroms

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Bei der Direktvermarktung verkaufen Sie Ihren PV-Strom nicht an den lokalen Netzbetreiber, sondern über einen Stromhändler direkt an die Börse oder an Dritte

  • Zielgruppe: Diese Option ist vor allem für größere Anlagen ab 100 Kilowatt Leistung relevant. 

  • Voraussetzung: Es ist ein Vertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen oder einem spezialisierten Stromhändler erforderlich. Zudem muss die Umstellung dem Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur gemeldet werden. 

  • Einschätzung: Für kleine Hausdachanlagen übersteigt der administrative Aufwand in der Regel den finanziellen Mehrertrag gegenüber der gesetzlichen Übergangsvergütung. 

Option 4: Die Anlage modernisieren oder erweitern

Wenn Ihre Ü20-Anlage technisch veraltet ist oder häufige Reparaturen benötigt, ist eine Modernisierung häufig die wirtschaftlichste Lösung. Hierbei haben Sie 2 Möglichkeiten: 

  • Repowering der PV-Anlage: Sie tauschen die alten Module und den Wechselrichter gegen moderne Technik aus. Da dies rechtlich als Neuanlage gilt, sichern Sie sich eine erneute 20-jährige EEG-Förderung zu aktuellen Sätzen. 

  • Gezielte Erweiterung der PV-Anlage: Sie nutzen freie Dachflächen, um Ihre Kapazität mit effizienten Modulen und einem Stromspeicher zu ergänzen. Damit maximieren Sie Ihren Eigenverbrauch und senken Ihre Stromrechnung deutlich. 

Sollte eine Anlage technisch nicht mehr sicher sein oder die Kosten der PV-Wartung den Ertrag bei weitem übersteigen, bleibt als letzte Option der fachgerechte Abbau und das Recycling der Komponenten. 

Egal, ob Sie einen Stromspeicher nachrüsten, Ihren Eigenverbrauch optimieren oder ein vollständiges Repowering planen: energis steht Ihnen als erfahrener Partner zur Seite. Wir begleiten Sie von der ersten Analyse Ihrer Ü20-Anlage bis hin zur fertigen Installation. Profitieren Sie von einer Lösung aus einer Hand: persönlich, fachgerecht und unkompliziert. 

Was passiert, wenn ich mich für keine der Post-EEG-Möglichkeiten entscheide?

Viele Betreiber stellen sich die Frage, was geschieht, wenn sie schlichtweg gar nichts unternehmen. Die gute Nachricht vorab: Ihre Anlage wird nicht abgeschaltet. Ohne Ihr aktives Zutun wird die PV-Anlage automatisch im Modus der Volleinspeisung weitergeführt. Das bedeutet, der gesamte erzeugte Strom fließt wie gewohnt ins Netz, und der Netzbetreiber vergütet Ihnen diesen auf Basis des gesetzlichen Jahresmarktwerts Solar abzüglich einer Vermarktungspauschale. 

Doch Vorsicht: Während der technische Aufwand bei dieser Variante gegen Null geht, kann die wirtschaftliche Bilanz – gerade bei kleineren Altanlagen – schnell ins Negative rutschen. Da die neue Vergütung deutlich unter den Sätzen der vergangenen 20 Jahre liegt, decken die Einnahmen oft nur noch mit Mühe die laufenden Fixkosten. 

Um zu verdeutlichen, wie knapp die Kalkulation bei einer reinen Volleinspeisung ohne Strategiewechsel ist, betrachten wir eine typische kleine Anlage

  • Ü20-Anlage: 2 Kilowatt-Peak 

  • Anlagenertrag: 850 Kilowattstunde pro Kilowatt-Peak 

  • Stromerzeugung: 1.700 Kilowattstunde 

  • Anschlussvergütung nach EEG (Schätzung): 0,08 Euro/Kilowattstunde 

  • Anlagencheck: 300 Euro 

  • Weiterbetriebsdauer (Schätzung): 10 Jahre 

Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben im ersten Jahr des Weiterbetriebs: 

  • Anschlussvergütung bei Volleinspeisung: 136 Euro 

  • Anlagencheck verteilt auf 10 Jahre: -30 Euro 

  • Laufende Betriebskosten: -110 Euro 

  • Einnahmen (Summe): 136 Euro  

  • Ausgaben (Summe): 140 Euro 

Diese Kalkulation zeigt, dass der reine Weiterbetrieb einer 20 Jahre alten PV-Anlage bei Volleinspeisung rechnerisch gerade so ausgeglichen sein kann – solange keine kostspieligen Reparaturen anfallen. Sie bewegen sich hier finanziell an der Nulllinie. Deutlich attraktiver wird Photovoltaik nach 20 Jahren meist erst dann, wenn Sie die Strategie aktiv ändern – etwa durch die Umstellung auf Eigenverbrauch

Der Grund: Jede Kilowattstunde, die Sie selbst verbrauchen, müssen Sie nicht teuer vom Energieversorger einkaufen. Das spart deutlich mehr Geld ein, als Ihnen die geringe Einspeisevergütung einbringt. Diese Option der einfachen Anschlussvergütung ist zudem gesetzlich bis Ende 2032 befristet. Spätestens dann müssen Betreiber ohnehin auf Alternativen wie den verstärkten Eigenverbrauch, eine professionelle Direktvermarktung oder ein Repowering setzen. 

Sie möchten sich allgemein über die Vorteile von Sonnenstrom informieren oder planen ein neues Projekt? Ob Sie Ihre bestehende Ü20-Anlage modernisieren oder die Kraft der Sonne ganz neu nutzen möchten – wir unterstützen Sie mit maßgeschneiderten Lösungen. Nutzen Sie zudem attraktive staatliche Zuschüsse und regionale Förderprogramme, um Ihre Investitionskosten deutlich zu senken und die Amortisation Ihrer Anlage zu beschleunigen. 

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Steuerliche Erleichterungen für Ü20-Anlagen

Lange Zeit war der Betrieb einer Photovoltaikanlage untrennbar mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Betreiber mussten sich mit Gewinnermittlungen, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen und komplexen Totalüberschussprognosen auseinandersetzen – ein administrativer Dschungel, der viele von einer Anschaffung abhielt. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber jedoch eine radikale Kehrtwende vollzogen und die bürokratischen Hürden fast vollständig abgebaut

Die Entwicklung hin zur heutigen Steuerfreiheit verlief in mehreren Etappen: 

  • Der erste Schritt (2021): Mit der sogenannten Liebhaberei-Regelung konnten Betreiber kleinerer Anlagen bis 10 Kilowatt erstmals beim Finanzamt beantragen, von der Einkommensteuer befreit zu werden. Die Begründung dafür war, dass die Anlage keine Gewinne abwirft, sondern steuerrechtlich als privates Hobby – also als Liebhaberei – gewertet wird. 

  • Der Durchbruch (2022): Das Jahressteuergesetz 2022 ersetzte diese Antragslösung durch eine klare gesetzliche Befreiung. Seit dem 1. Januar 2022 sind Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 Kilowatt automatisch und ohne Antrag von der Einkommensteuer befreit. Diese Regelung schließt explizit auch die Post-EEG-Vergütung Ihrer Ü20-Anlage mit ein. 

  • Die Festigung (2024): Das Jahressteuergesetz 2024 hat diese Erleichterungen weiter gefestigt und bietet Ihnen heute die Sicherheit, Ihre Altanlage ohne steuerlichen Mehraufwand weiterzubetreiben. 

Neben der Einkommensteuer hat sich auch bei der Umsatzsteuer Entscheidendes getan. Seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation von Systemkomponenten bis 30 Kilowatt ein Nullsteuersatz (0 Prozent Umsatzsteuer). 

Das ist besonders attraktiv, wenn Sie Ihre Altanlage jetzt technisch aufrüsten möchten: Die Nachrüstung eines Stromspeichers oder der Austausch veralteter Module ist durch den Wegfall der Mehrwertsteuer deutlich günstiger geworden. So wird die Modernisierung Ihrer Ü20-Anlage nicht nur technisch, sondern auch finanziell zum Erfolg. 

Wichtiger Hinweis: Diese pauschalen Erleichterungen gelten primär für private Wohngebäude und Gewerbeimmobilien bis zu den genannten Leistungsgrenzen. Bei größeren Anlagen oder rein gewerblichen Szenarien können abweichende Regeln greifen. In diesen Fällen sowie bei individuellen Detailfragen empfehlen wir eine Rücksprache mit einem Steuerberater oder die Nutzung der Energieberatung von energis. 

Schon gewusst?

Fazit: Was tun mit der PV-Anlage nach 20 Jahren?

Das Ende der Einspeisevergütung nach 20 Jahren ist kein Grund für den Ruhestand Ihrer Anlage, sondern der Startschuss für eine neue, wirtschaftliche Nutzungsphase. Dank aktueller Gesetze wie dem Solarpaket I haben Sie die Sicherheit, Ihren Strom aktuell noch vergütet zu bekommen. 

Während die reine Volleinspeisung oft nur noch die Betriebskosten deckt, ist der Umstieg auf Eigenverbrauch der wahre Rendite-Turbo: Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart Ihnen den teuren Stromeinkauf und macht Sie unabhängig von Marktpreisen. Dank des Jahressteuergesetzes bleibt das für Sie bürokratiefrei, da Anlagen bis 30 Kilowatt-Peak von der Einkommensteuer befreit sind. 

Ob Optimierung, Speichernachrüstung oder ein leistungsstarkes Repowering – lassen Sie Ihr Potenzial nicht ungenutzt. energis unterstützt Sie mit persönlicher Beratung und Expertise, um Ihre Ü20-Anlage langfristig profitabel zu machen. 

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Häufig gestellte Fragen zur Einspeisevergütung nach 20 Jahren

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