Was Fahrer beim Parken an Ladesäulen beachten sollten

Welche Regeln gelten beim Parken an einer Ladestation für Elektrofahrzeuge?

Seit einigen Jahren nimmt die Anzahl an Fahrzeugen mit Elektroantrieb in Deutschland deutlich zu. Gerade in Großstädten wie Berlin, Hamburg und München gibt es immer mehr Fahrer. Über 350.000 Zulassungen von Elektro-Pkw wurden im Jahr 2021 in der Bundesrepublik Deutschland registriert. Ein neuer Höchststand. Laut dem Verband der Automobilindustrie (VDA) teilen sich momentan durchschnittlich 21 Elektro-Kfz eine Ladesäule. Geht es nach dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), sollen es bis zum Jahr 2030 mindestens 15 Millionen Elektroautos auf Deutschlands Straßen werden. Die Zeit des Verbrennungsmotors geht zu Ende.

Grund genug, sich mit den wichtigsten Fragen rund um das Parken an Ladesäulen zu beschäftigen: Darf ich an einer Elektroladestation parken, ohne zu laden? Gibt es Bußgelder für Falschparker mit Verbrenner, die an einer E-Ladestation parken? Gilt dort die Straßenverkehrsordnung (StVo)? Ist die Parkdauer limitiert und was bedeuten die gängigsten Zusatzzeichen?

In diesem Beitrag erfahren Sie, was die aktuellen Regelungen beim Parken an Ladesäulen sind und welche Parkdauer bzw. Beschränkungen gelten.

Was gilt es beim Parken an Ladesäulen zu beachten?

Im Grunde ist das Prozedere beim Parken an Ladesäulen ganz einfach: Es ist ausschließlich Fahrzeugen mit E-Kennzeichen erlaubt, innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächenmarkierungen zu parken. Das Parken ist meist auch nur für die Dauer der Aufladung gestattet.

Obwohl gerade in Deutschlands Großstädten Elektroautos längst keine Seltenheit mehr sind, wissen viele Menschen nicht genau über die extra ausgewiesenen Stellflächen sowie über Halteverbote Bescheid. Auch die Beschilderung ist für viele verwirrend. Juristisch gesehen, ist es nicht exakt definiert, wie die Vorgaben für eine Markierung auszusehen haben. Daher gibt es Parkplätze mit Bodenmarkierungen auf dem Seitenstreifen bzw. der Fahrbahn oder speziellen Parkflächenmarkierungen, die manchmal zusätzlich mit Verkehrszeichen gekennzeichnet sind. Es gibt jedoch auch Kommunen, in denen entweder nur Bodenmarkierungen oder nur Beschilderungen ausreichen.   

Allen anderen Kfz, die auf einem ausgewiesenen Parkplatz oder einer Ladestation für E-Pkw parken, droht ein Bußgeld. Die Handhabung in der Umsetzung ist allerdings von Kommune zu Kommune unterschiedlich. In Gegenden, in denen die Dichte an Elektroautos noch gering ist, kann es sein, dass das Parken von Pkw mit Verbrennungsmotor an einer Elektroladestation nicht geahndet wird.

Welche Regeln gelten beim Parken an einer Ladestation für Elektroautos?

Ein Verkehrszeichen zeigt die Möglichkeit an einer Ladesäule zu parken an.

Seit Inkrafttreten der StVO-Novelle aus dem April 2020 gibt es eine rechtlich bindende und einheitliche Regelung in der Straßenverkehrsordnung (StVO) für das Parken an Elektroladestationen.

Sobald ein Parkplatz amtlich durch ein Verkehrszeichen als Stellfläche ausgewiesen ist, gelten die allgemeinen Regelungen der StVO. Im Zuge der Änderung des Bußgeldkataloges Ende des Jahres 2021 gelten für Falschparker auf E-Parkplätzen nach StVO auch einheitliche Bußgelder: 55 Euro kostet das Falschparken an einer Elektro-Lademöglichkeit für Pkw mit Verbrennungsmotor.

Städte haben zudem durch das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) die Möglichkeit, Parkerleichterungen für Elektrofahrzeuge vorzunehmen. Laut Paragraf 3 EmoG  darf eine Kommune Elektroautos auf „öffentlichen Straßen oder Wegen bevorrechtigen“. Das bedeutet, dass eine mögliche Parkgebühr für Elektroautos entfallen kann. Diese Regelung ist optional und kann daher in Städten unterschiedlich gehandhabt werden. Dies trifft auch auf die Parkdauer und die Frage, ob mit oder ohne Ladevorgang geparkt werden darf, zu. Eine mögliche Parkzeitbeschränkung wird mittels Parkscheibe geregelt. Auch Sonderregelungen in Bezug auf Carsharing E-Fahrzeuge liegen in der Hand der Kommunen. In einem Parkhaus mit E-Ladestation gilt die StVO sowie die Nutzungsbedingungen des Eigentümers.

Wie sind Parkplätze mit Ladestation gekennzeichnet?

Korrekt per Schild ausgewiesene Parkplätze mit Ladestationen sind mit einem viereckigen Verkehrszeichen mit weißem P auf blauem Grund versehen. Je nach Art der Ladesäule können weitere Zusatzschilder in Kombination angebracht sein.

Diese Zusatzschilder definieren, welche Fahrzeuge an der Ladestation wie lange und zu welcher Zeit parken dürfen. Liegt eine zeitliche Begrenzung der Parkzeit vor, muss eine Parkscheibe sichtbar im Auto angebracht werden. Signalisiert ein Sonderzeichen die ausschließliche Nutzung des Parkplatzes während eines Ladevorgangs, erwartet andere Fahrer bei widerrechtlichem Gebrauch ein Bußgeld.

Was sind die gängigsten Zusatzzeichen?

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Dieses Zusatzzeichen verweist auf die korrekte Nutzung der Ladestation während des Ladevorgangs. Hier werden Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, sowie elektrische, die ohne Ladevorgang parken, abgeschleppt.

Dieses Zusatzzeichen erlaubt das Parken an einer Ladesäule für Elektroautos

Dieses Zusatzzeichen erlaubt die Nutzung des Parkplatzes mit Ladestation für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen. Elektro willkommen, Verbrennungsmotor nicht. 

Dieses Zusatzzeichen ist eine weitere Ausführung, die das Parken an einer Ladesäule für Elektroautos erlaubt.

Dieses Zusatzzeichen ist eine weitere Ausführung eines Schildes, das die Nutzung eines Parkplatzes mit Ladestation für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen erlaubt.

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Dieses Zusatzzeichen verweist auf die zeitliche Beschränkung der Parkdauer. Eine vom Fahrer sichtbar im Fahrzeug angebrachte Parkscheibe mit nicht überschrittener Zeitangabe verhindert ein Bußgeld. Auch hier gilt: Elektro willkommen, Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor leider nicht. 

Wie lange darf ich an einer E-Ladestation laden bzw. parken?

In der Regel dürfen Fahrzeuge mit E-Kennzeichen entsprechend der vorgenommenen Beschilderung parken. Wenn keine zeitliche Begrenzung der Parkdauer angezeigt ist, darf ein Halter bzw. Fahrer, auf den die Bestimmungen zutreffen, sein Kfz ohne Vorbehalte abstellen.

Wie eine Untersuchung des ADAC feststellte, ist in nur fünf der 16 in der Studie untersuchten deutschen Städte das Parken an einer Ladesäule für Elektrofahrzeuge aller Art zugelassen. Die Einschränkung betrifft allerdings lediglich elektrische Fahrzeuge, die kein ausgewiesenes E-Kennzeichen führen. Autos mit E-Kennzeichen – dazu können auch Plug-In-Hybride sowie Fahrzeuge mit Brennstoffzelle samt elektrischer Reichweite von mindestens 40 Kilometern gehören – dürfen die Ladestationen nutzen, solange die Parkdauer eingehalten wird.

Die Regelungen trifft aber die jeweils zuständige Kommune eigenständig. Oft ist ein Parkplatz mit Ladestation einer Parkraumbewirtschaftung zugehörig, mit einer Parkuhr versehen oder durch den Verweis auf die Verwendung einer Parkscheibe nur zeitlich begrenzt nutzbar. Ob eine Parkerlaubnis an einer Ladesäule kostenlos, mit oder ohne Ladevorgang und zeitlich unbegrenzt möglich ist, sollte jeder Nutzer eigenständig anhand der Schilder vor Ort prüfen.

Wann darf ich mit und wann ohne Ladevorgang parken?

Ebenfalls in fünf von 16 der vom ADAC untersuchten Städte war reines Parken, ohne das E-Fahrzeug zeitgleich zu laden, verboten. Der Ladevorgang während des Parkens war in 14 Städten zeitlich beschränkt. Zudem fehlt in Deutschland noch immer die strenge juristische Verbindlichkeit, was der Begriff „Ladevorgang“ exakt bedeutet. Wie kann mit absoluter Gewissheit erkennbar sein, dass Strom fließt oder ein Ladekabel nur am Pkw pro forma angesteckt ist?

Voraussetzungen für und Überblick über das Parken auf einem E-Parkplatz

  • In der Regel dürfen ausschließlich Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen auf durch die entsprechende Beschilderung bzw. Markierung ausgewiesenen Stellplätzen parken.
  • Es gibt Kommunen, in denen entweder nur Bodenmarkierungen oder nur Beschilderungen ausreichen. In manchen Städten findet man beides vor. 
  • Bei Zuwiderhandlungen kann entsprechend der neuen Verordnung des Bußgeldkataloges von 2021 ein deutschlandweit einheitliches Bußgeld von 55 Euro erhoben werden.
  • Kommunen haben durch das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) die Möglichkeit, Parkerleichterungen für Elektrofahrzeuge vorzunehmen. In manchen ist das Parken und Laden kostenlos.
  • Bestimmte Zusatzzeichen definieren die Nutzungsbedingungen eines Parkplatzes für Elektroautos.
  • Für Zusatzzeichen, mögliche Nutzungseinschränkungen und Parkdauer ist die jeweilige Kommune verantwortlich.
  • Wenn keine zeitliche Begrenzung der Parkdauer angezeigt ist, darf ein Halter, auf den die Bestimmungen zutreffen, sein Kfz ohne Vorbehalte abstellen.
  • Oft ist ein Parkplatz mit Ladestation einer Parkraumbewirtschaftung zugehörig, mit einer Parkuhr versehen oder durch den Verweis auf die Verwendung einer Parkscheibe nur zeitlich begrenzt nutzbar.
  • Ob das Parken an einer Ladesäule kostenlos, mit oder ohne Ladevorgang und zeitlich unbegrenzt möglich ist, sollte jeder Nutzer eigenständig anhand der Schilder vor Ort prüfen.

Gegebenheiten beim Parken an öffentlichen Ladesäulen in den drei größten Städten Deutschlands

Berlin:

Hamburg:

München:

  • Seit z2022 ohne Parkzeitbeschränkung
  • Nur während Ladevorgang
  • Alle Elektrofahrzeuge
  • Keine Sonderregelung für Carsharing E-Fahrzeuge
  • 20,3 Elektroautos / Ladepunkt
  • Parkzeitbeschränkung mit Parkscheibe
  • Tag und Nacht unterschiedliche Parkzeitregelung
  • Nur E-Kennzeichen
  • Auch ohne Ladevorgang
  • Keine Sonderregelung für Carsharing E-Fahrzeuge
  • 16,5 Elektroautos / Ladepunkt
  • Parkzeitbeschränkung mit Parkscheibe
  • Tag und Nacht unterschiedliche Parkzeitregelung
  • Nur E-Kennzeichen
  • Nur während Ladevorgang
  • Keine Sonderregelung für Carsharing E-Fahrzeuge
  • 22,4 Elektroautos / Ladepunkt

Fazit: Parken an einer Ladesäule ist in Deutschlands Städten nicht einheitlich geregelt

Juristisch gesehen ist es in Deutschland nicht exakt definiert, wie das Parken an einer Ladestation für Elektroautos geregelt wird. Im Grunde ist aber ganz einfach: Ausschließlich Fahrzeugen mit E-Kennzeichen dürfen innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächenmarkierungen parken. Allen anderen Kfz, die auf einem ausgewiesenen Parkplatz oder einer Ladestation für E-Pkw parken, droht ein Bußgeld.

Seit Inkrafttreten der StVO-Novelle aus dem April 2020 gibt es eine rechtlich bindende Regelung in der (StVO) für das Parken an Elektroladestationen. Der neue Bußgeldkatalog definiert einheitliche Bußgelder: 55 Euro kostet das Falschparken an einer Lademöglichkeit.

Städte haben zudem durch das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) die Möglichkeit, Parkerleichterungen für Elektrofahrzeuge vorzunehmen. Das bedeutet, dass eine mögliche Parkgebühr für Elektroautos entfallen kann. Diese Regelung ist optional und kann daher in Städten unterschiedlich gehandhabt werden. Ob das Parken an einer Ladesäule kostenlos, mit oder ohne Ladevorgang und zeitlich unbegrenzt möglich ist, sollte jeder Fahrer selbst anhand der Schilder am Parkplatz oder im Parkhaus prüfen.

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