Telefon- oder Handyrechnungen sind die Abrechnungen der von Ihnen in Anspruch genommenen Telekommunikationsleistungen. Sie erhalten diese üblicherweise einmal im Monat per Post oder E-Mail. Auf den Rechnungen sind jeweils Ihre in Anspruch genommenen oder gebuchten Leistungen aufgeführt sowie der fällige Gesamtbetrag, der für den entsprechenden Rechnungszeitraum gefordert wird. Damit Sie am Ende nicht mehr Gebühren als notwendig zahlen, empfiehlt es sich, die Telefon- und Mobilfunkrechnungen regelmäßig zu überprüfen. Erfahren Sie daher in unserem energis Ratgeber zur Telefon- und Handyrechnung: Was muss alles in einer Telefonrechnung aufgeführt werden? Was ist dabei zu beachten? Und was können Sie tun, wenn die Rechnung Ihrer Meinung nach fehlerhaft ist?
Welche Angaben in Ihrer Telefonrechnung enthalten sind, richtet sich nach Ihrem Anbieter und den von Ihnen gebuchten Leistungen. So kann Ihre Telefonrechnung beispielsweise Internet & Telefon umfassen oder beispielsweise nur das Festnetz. Egal, ob Festnetz- oder Handyrechnung, auf Ihrer Rechnung finden Sie immer eine Übersicht zu den vom Anbieter erbrachten Leistungen sowie zum geforderten Rechnungsbetrag.
Die monatlichen Kosten werden in der Regel als Nettobeträge (d.h. ohne Mehrwertsteuer) dargestellt. Die jeweiligen Nettokosten werden untereinander aufgeführt und abschließend zu einem Betrag zusammengerechnet. Im nächsten Schritt wird die Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Ausgenommen von der Nettobetragsangabe sind Gutschriften. Diese werden immer brutto (d.h. inklusive Mehrwertsteuer) angegeben.
Bei der Handyrechnung ist zunächst einmal Ihr gebuchter Tarif entscheidend und welche Leistungen in diesem Tarif enthalten sind. Die meisten Tarife decken Internet und Mobilfunk zusammen ab.
Eine weitere Angabe auf Ihrer Mobilfunkrechnung ist die monatliche Grundgebühr. Sie ist von ihrem Tarif abhängig. Hinzukommen können Verbindungsentgelte, die nicht durch den Tarif abgedeckt sind oder über etwaige Limite hinausgehen: beispielsweise hinzugebuchtes Datenvolumen, Verbindungen ins deutsche Festnetz oder ein anderes Mobilfunknetz, Verbindungen im Ausland, Gebühren für den SMS-Versand im In- oder Ausland, für MMS- oder SMS-Sonderdienste, beispielsweise wenn Sie ein Parkticket per SMS erworben haben. Wie viele zusätzliche Entgelte auf Ihrer Rechnung aufgeführt werden, hängt davon ab, wie viele Dienste und Leistungen Sie genutzt haben, die nicht in Ihrem Tarif enthalten sind. Außerdem können auch einmalige Gebühren auf Ihrer Rechnung verzeichnet sein, beispielsweise die einmalige Bereitstellungsgebühr beziehungsweise der einmalige Anschlusspreis.
Falls Sie über Gutschriften oder Vergünstigungen verfügen, so werden auch diese auf Ihrer Rechnung als Negativbetrag dargestellt und von Ihren Gebühren abgezogen. Ähnlich verhält es sich auch, falls Sie zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung auf Ihrem Konto noch ein Guthaben haben. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie einen Tarif gewechselt haben. Dieses Guthaben wird dann in der Regel ebenfalls vom Bruttobetrag Ihrer Rechnungssumme abgezogen.
Auch bei Ihrer Festnetzrechnung kommt es zunächst einmal darauf an, ob Sie eine Telefonflatrate haben oder einen Tarif, bei der jedes Telefonat einzeln abgerechnet wird. Die meisten Verbraucher haben heutzutage einen Flatrate-Tarif, da dieser meist günstiger und praktischer ist. In der Festnetzrechnung eines solchen Flattarifes ist dann hauptsächlich der monatliche Grundpreis des von Ihnen gewählten Tarifes enthalten. Haben Sie beispielsweise einen Tarif mit einem monatlichen Grundpreis von 39,99 Euro gewählt, so ist zunächst einmal diese Gebühr auf Ihrer Festnetzrechnung verzeichnet. Falls Sie zusätzlich zu Ihrem Tarif noch entsprechende Geräte dazu gemietet haben, so kann auch hierfür jeweils eine monatliche Gebühr anfallen.
Es ist ebenso möglich, dass einmalige Beträge bzw. einmalige Kosten auf Ihrer Rechnung erscheinen. Solche Kosten können auch rückwirkend berechnet werden. Falls Sie im Rechnungszeitraum bei einer kostenpflichtigen Hotline angerufen haben, werden auch diese Kosten zu Ihrem Rechnungsbetrag hinzuaddiert. Falls Sie Gutschriften erhalten, werden diese meist ebenso in der Festnetzrechnung aufgeführt und gutgeschrieben. Am Ende Ihrer Festnetzrechnung steht immer der Gesamtbetrag, in dem sämtliche Posten miteinander verrechnet wurden. Ebenso finden Sie auf allen Festnetzrechnungen den Abrechnungszeitraum. Dieser kann sich auf einen vergangenen Zeitraum, aber auch auf einen Monat im voraus beziehen.
Bei den meisten Telefonanbietern können Sie zur normalen Rechnung auch einen Einzelverbindungsnachweis anfordern – dieser zusätzliche Service ist meist sogar kostenlos, muss jedoch in der Regel extra hinzugebucht werden. Im Einzelverbindungsnachweis werden verschiedene Daten zu Ihren Verbindungen aufgelistet. Üblicherweise sind das:
Sie haben bei der Buchung eines Einzelverbindungsnachweises in der Regel auch immer die Möglichkeit, die entsprechenden Zielrufnummer Ihrer Telefonate in gekürzter Form auflisten zu lassen. Diesen Service können Sie beispielsweise nutzen, wenn Sie anderen Nutzern Ihres Telefons nicht sämtliche Telefonnummern offelegen möchten.
Die Einzelverbindungsnachweise sind insbesondere dann zu empfehlen, wenn Sie Ihr Festnetz- oder Mobiltelefon auch beruflich nutzen. Dann können Sie nämlich direkt nachvollziehen, wie oft und wie lange sie beruflich telefoniert haben und wieviel diese Telefonate gekostet haben. Diese Aufwendungen können Sie dann oftmals beim Arbeitgeber einreichen und sich erstatten lassen. Auch für die Steuererklärung kann ein solcher Einzelverbindungsnachweis sinnvoll sein.
Einzelverbindungsnachweise lohnen sich immer auch dann, wenn Sie einfach eine bessere Übersicht über die Telefonnutzung und die damit verbundenen Kosten haben möchten. Etwa dann, wenn Sie das Telefon mit mehreren Personen zusammen benutzen.
Auch wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Telefonrechnung zu hoch ist, ist eine Aufschlüsselung der einzelnen Verbindungen empfehlenswert. Dann können Sie mit einem Einzelverbindungsnachweis nämlich nachprüfen, ob Sie kostenpflichtige Hotlines angerufen haben und sehen, welche zusätzlichen Kosten diese gegebenenfalls verursacht haben.
Sollten Sie das Gefühl haben, dass Ihre Telefonrechnung zu hoch ist oder Sie wissen wollen, wie sich die Kosten Ihrer Rechnung zusammensetzen, lohnt es sich Ihre Telefonrechnungen zu überprüfen. Aber auch sonst ist es ratsam, in regelmäßigen Abständen einen prüfenden Blick auf Ihre Telefonrechnung zu werfen. Dabei sollten Sie folgenden Daten genauer unter die Lupe nehmen:
Des Weiteren müssen auf jeder Telefonrechnung die einzelnen Anbieter – sofern Sie die Leistungen von mehreren Anbietern in Anspruch nehmen – samt Anschrift und kostenloser Kundendienstrufnummer benannt sein. Außerdem muss auf jeder Rechnung der Hinweis aufgeführt sein, dass Sie gegen die einzeln in Rechnung gestellten Forderungen begründete Einwände erheben können.
Wenn Sie mit den auf der Telefonrechnung aufgeführten Forderungen nicht einverstanden sind, sollten Sie dieser möglichst umgehend nach Erhalt der Rechnung widersprechen. Reklamationen sind in der Regel nur innerhalb von acht Wochen nach Rechnungserhalt möglich. Es empfiehlt sich jedoch in jedem Fall, die Rechnung schnellstmöglich zu beanstanden, um so möglichst schnell Ihr Recht durchzusetzen und eine bessere Verhandlungsposition zu haben. Denn wenn Sie den Einwändungszeitraum überschreiten, ist Ihr Anbieter nicht mehr zum Nachweis einzelner Verbindungen verpflichtet.
Ihre Einwände und Beschwerden sollten Sie in Ihrem Interesse immer in schriftlicher Form – im besten Fall sogar als Einschreiben – bei Ihrem Anbieter vorbringen. Dann sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite, falls es zu einem Streitfall käme. Viele Anbieter akzeptieren Einwände, Beschwerden und Reklamationen auch nur in schriftlicher Form. Ihre Einwände sollten Sie dabei immer direkt begründen, um die weitere Verarbeitung und Überprüfung zu erleichtern. Die korrekten oder unstrittigen Beträge auf Ihrer Rechnung, welche Sie nicht reklamieren, sollten Sie immer sofort begleichen, um weitere Unannehmlichkeiten sofort zu vermeiden.
Wenn Sie Ihrer Telefonrechnung widersprechen, muss Ihr Anbieter nachweisen, dass die beanstandeten Verbindungen richtig berechnet wurden und dass die technischen Systeme hierfür fehlerfrei funktionieren. Sollten dabei Fehler oder Mängel offenkundig werden, wird im Streitfall zugunsten des Verbrauchers entschieden. Sollte sich die Rechnung jedoch als korrekt erweisen, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Telefonanrufe nicht selbst getätigt haben – beispielsweise weil Sie bewiesenermaßen verreist sind – und Sie nachweislich zu verhindern versucht haben, den Zugang zu Ihrem Telefon für andere zu verhindern. In letzterem Fall müssen Sie auch für Telefonverbindungen von Dritten nicht aufkommen.
Als Privatperson müssen Sie Rechnungen lediglich drei Jahre lang aufbewahren. Diese Aufbewahrungsfristen beginnen allerdings erst mit dem Ende des entsprechenden Kalenderjahres. Hier lohnt es sich gegebenenfalls, auch Quittungen und Kontoauszüge aufzubewahren, um nachweisen zu können, dass die Rechnungen beglichen wurden.
Für die Bezahlung Ihrer Telefonrechnung haben Sie in der Regel mehrere Möglichkeiten. Hierzu gibt es üblicherweise vier verschiedene Varianten, die von den Telefonanbietern zur Verfügung gestellt werden können. Allerdings bieten nicht alle Anbieter sämtliche Zahlungsmöglichkeiten an.
Wenn Sie die Zahlungsart Überweisung wählen, haben Sie eine sehr gute Kontrolle und Übersicht über die Finanzen und von Ihrem Konto abgehende Beträge. Allerdings ist diese Zahlungsmethode in der Regel nicht besonders praktisch. Schließlich müssen Sie hier immer auf die Rechnung warten, diese überprüfen und dann persönlich per Überweisungsträger oder Online-Banking überweisen. Dies erfordert eine gewisse Organisation und etwas Zeit. Außerdem müssen Sie bei jeder Überweisung darauf achten, dass Sie sämtliche Daten korrekt eintragen. Sollten Sie einmal eine Rechnung vergessen, falsche Daten eintragen, längere Zeit nicht zu Hause sein oder durch sonstige Gründe daran gehindert werden, den geforderten Betrag zu überweisen, führt das schnell zu einer Mahnung.
Das Lastschriftverfahren ist eine sehr beliebte Zahlungsmethode für Telefonrechnungen, da das Verfahren relativ sicher und noch dazu sehr komfortabel ist. Sie selbst müssen für diese Zahlungsmethode nur einmalig Ihre Bankverbindung angeben und dem Lastschriftverfahren zustimmen. Danach werden die geforderten Beträge von Ihrem Konto abgebucht, ohne dass Sie noch etwas dazu beitragen müssen. Dennoch sollten Sie Ihre Rechnungen und Kontoauszüge bei dieser Zahlungsmethode regelmäßig prüfen. Denn nach dem Erhalt des entsprechenden Kontoauszuges haben Sie nur noch sechs Wochen Zeit, um der Lastschrift zu widersprechen.
Auch die Zahlung per Kreditkarte ist relativ beliebt, bietet im Vergleich zum Lastschriftverfahren jedoch sowohl Vorteile als auch Nachteile. Mit einer Kreditkarte können Sie in der Regel ohne Probleme ausländische Telefongesellschaften nutzen. Bei einer Kreditkarte mit eigenem Kartenkonto müssen Sie die mit der Kreditkarte getätigten Buchungen auch erst mit Erhalt der monatlichen Kreditkartenabrechnung begleichen. So haben Sie im besten Fall bis zu einem Monat mehr Zeit für die Bezahlung Ihrer Telefonrechnung. Allerdings werden hier auch deutlich höhere Überziehungszinsen fällig, wenn Sie die Kreditkartenrechnung zu spät oder nicht vollständig begleichen. Ein weiterer Nachteil ist, dass Sie einer Abbuchung von der Kreditkarte nicht so einfach widersprechen können wie einer Lastschrift vom normalen Konto. Hier sollten Sie Ihre Abbuchungen und Rechnungen also auf jeden Fall regelmäßig überprüfen. Außerdem sollten Sie Ihre Kreditkartennummer online nur auf verschlüsselten Seiten von seriösen Anbietern eintragen.
Die Zahlungsvariante Vorauskasse ist bei Telefonrechnungen meist nicht besonders empfehlenswert. Hier kann es nämlich leicht vorkommen, dass Sie zu viele Gebühren im Voraus überweisen und dann bei unseriösen Anbietern Probleme haben, Ihr Geld wieder zu bekommen. So gibt es manchmal Klauseln, dass einmal gezahlte Beträge nicht zurückerstattet werden. Außerdem ist Ihr Geld auch verloren, wenn Ihre Telefongesellschaft beispielsweise insolvent wird. Des Weitern können Sie bei Vorauskasse in der Regel nur so viel telefonieren, wie Sie auch bezahlt haben. Dies kann sich sowohl positiv als auch negativ auswirken: positiv etwa, wenn Sie Ihre Telefonnutzung auf ein bestimmtes Limit drosseln, negativ wenn Sie nach dem Verbrauch Ihres Guthabens noch wichtige Anrufe zu tätigen haben.
Bei den meisten Anbietern können Sie Ihre Telefonrechnungen auch online einsehen. Das hat den Vorteil, dass Sie in der Regel nicht nur Ihre aktuelle Rechnung, sondern auch ältere Rechnungen prüfen können. Dadurch lassen sich die einzelnen Rechnungen sehr einfach miteinander vergleichen. Außerdem ist es hierbei üblicherweise möglich, dass Sie sich die Telefonrechnungen beliebig oft ausdrucken und abspeichern können.
Für eine Online-Telefonrechnung müssen Sie meist nur ein entsprechendes Online-Kunden-Konto bei Ihrem Anbieter einrichten. Dafür brauchen Sie in der Regel nur Ihre persönlichen Daten sowie eine E-Mail-Adresse und ein Passwort. Manche Telefongesellschaften bieten Ihnen auch an, die Rechnung per E-Mail zu verschicken oder diese nur in Ihrem Online-Kunden-Konto abzulegen. In letzterem Fall wird Ihnen dann nur eine E-Mail mit einem entsprechenden Hinweis samt Link zugesendet. Diese Online-Rechnungen können recht praktisch sein und helfen sogar dabei, die Umwelt zu schonen, da auf Papier verzichtet wird.
Telefonrechnungen sollten von Ihnen in regelmäßigen Abständen auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Dazu empfiehlt es sich in vielen Fällen auch, von Anfang an einen standardmäßigen Einzelnachweis zu Ihren Verbindungen zu beantragen.
Sollte Sie einmal das Gefühl haben, dass Ihre Rechnung zu hoch ist oder Leistungen und Verbindungen abgerechnet wurden, die nicht korrekt sind, können Sie bei Ihrer Telefongesellschaft Beschwerde einlegen. Dies sollten Sie jedoch möglichst zeitnah erledigen. Für die Bezahlung Ihrer Telefonrechnung gibt es in der Regel vier verschiedene Zahlungsmöglichkeiten. Die beliebteste und in den meisten Fällen auch empfehlenswerteste Variante ist das Lastschriftverfahren. Viele Telefongesellschaften bieten Ihnen an, dass Sie Ihre Telefonrechnungen zusätzlich oder ausschließlich online einsehen können. Dies bietet Ihnen in der Regel viele Vorteile und ist daher immer eine Überlegung wert.
Gerne können Sie sich bei unseren Ratgebern über das Thema Handy & Telefon informieren. Schauen Sie doch gerne bei unseren Ratgebern Stromzähler ablesen, Handy als Hotspot und Rufnummermitnahme vorbei!
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