Zuverlässige Rundumversorgung für Gewerbekunden

Gewerbestrom und Mehrwertprodukte von energis zum günstigen Preis

Als starker und zuverlässiger Partner für die Energie- und Rundumversorgung Ihres Betriebes stehen wir Ihnen mit unserer kompetenten Beratung jederzeit zur Seite.

  • Individuell zugeschnittene Angebote
  • Persönliche Beratung
  • Zuverlässige und bedarfsgerechte Versorgung

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Ihre Vorteile als energis Gewerbekunde

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Profitieren Sie von unserem Ökostrom

Entscheiden Sie sich für Ökostrom von energis und profitieren Sie:

  • Günstige und flexible Ökostromtarife ganz nach Ihrem Bedarf
  • Nachhaltiger und umweltfreundlicher Grünstrom aus 100% erneuerbaren Energien*
  • energis Kompetenz als zertifizierter und erfahrener Anbieter für Ökostromprodukte

Wir beraten Sie gerne persönlich und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot

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Das sagen unsere Kunden

„Ehrlich gesagt, hatte das Thema Stromversorgung meines Betriebs jahrelang für mich keine echte Prio. Lief ja und hab ja auch sonst genug zu tun! Hätte ich vorher gewusst, wie einfach der Wechsel zu energis war und wie viel ich für meine Werkstatt dabei sparen kann, wäre ich schon früher gewechselt. Gut zu wissen, dass ich mit energis einen zuverlässigen, erfahrenen Anbieter gefunden habe, der uns professionell und kompetent betreut.“

Sascha Meiser, AutoDienst Meiser, Saarbrücken

Elektromobilität für Ihr Unternehmen

Wir bieten Ihnen nicht nur die passende Ladelösung in Form qualitativ hochwertiger Wallboxen, sondern auch den passenden Autostromtarif, mit dem Sie Ihre Flotte günstig und effizient laden können.

  • Autostrom Flex für Gewerbekunden
  • Separater Stromzähler
  • Getrennte Abrechnung

Autostrom Bonus - THG Prämie für Ihr Elektroauto

Mit einem rein elektrischen Fahrzeug bekommen Sie von uns eine garantierte Prämie im Jahr. Möglich macht dies die Treibhausgasminderungsquote (THG) der Bundesregierung, mit der Sie für Ihre Co2-Einsparungen belohnt werden.

  • Registrieren Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und erstellen Sie ein Kundenprofil
  • Ergänzen Sie die Kontaktdaten und laden Sie ein Bild der Zulassungsbescheinigung hoch
  • Garantierte Prämie in Höhe von 70 Euro (netto) für Nicht-Kunden, energis Kunden erhalten sogar eine Prämie in Höhe von 100 Euro (netto) für ihre Treue

Starthilfe für Handwerksbetriebe

Gerade in der Startphase neuer Handwerksbetriebe zählt jeder Cent. Und weil wir wissen, wie wichtig das Handwerk für die Region ist, fördern wir neu gegründete und frisch übernommene Handwerksbetriebe.

  • 6 Monate Stromkosten sparen bis max. 1.000 Euro
  • Förderprogramm für Neugründungen oder Betriebsübernahmen
  • Einfache & schnelle Beantragung

Lösungen voller Energie

energis bietet über die Energieprodukte Strom und Gas hinaus noch viele weitere Produkte und Dienstleistungen, die Sie dabei unterstützen, Ihr Unternehmen noch effizienter aufzustellen und für die Zukunft zu rüsten.

  • Highspeed Internet
  • Photovoltaik
  • Elektromobilität
  • ... und vieles mehr.
Testsieger
energis ist laut FOCUS MONEY erneut „Bester Stromversorger des Saarlandes“. Ebenso zählt energis zu "Deutschlands Beste" und gehört damit zu den Marken und Unternehmen, denen die Deutschen besonders vertrauen.
Top Lokalversorger
energis ist zum wiederholten Mal mit dem Titel "Top Lokalversorger" für Strom, Erdgas und Wasser ausgezeichnet worden.

Ihr Kontakt zu uns

0681 / 9069 4372

Wir sind Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 16:00 für Sie da. Freitag bis 15:00 Uhr.

servicegewerbe@energis.de

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Gewerbekundenvertrieb
energis GmbH
Heinrich-Böcking-Str. 10-14
66121 Saarbrücken


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Glühbirne Picto

Häufig gestellte Fragen zu unseren Gewerbeprodukten

Während der Suche nach dem passenden Anbieter und Tarif für Ihren Gewerbestrom oder Gewerbegas tun sich zahlreiche Fragen auf. Ebenso bei der Auswahl eines geeigneten Elektromobilitäts- oder Photovoltaikproduktes. Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengefasst.

FAQ Gewerbestrom
  • Gewerbestrom und Strom für Privatkunden: was macht den Unterschied aus?

    Sowohl größere als auch kleine Unternehmen haben bedeutend höhere Ansprüche an die Stromversorgung als Privatkunden, denn der Stromverbrauch im Gewerbe liegt in der Regel deutlich über dem Verbrauch in einem Privathaushalt. So kann der Jahresverbrauch an Strom für Gewerbe- und Geschäftskunden zu den höchsten laufenden Kosten gehören, die finanziert werden müssen. Daher sollten Gewerbekunden bei der Wahl des passenden Gewerbestromanbieters in jedem Fall auf einen zuverlässigen Partner setzen.

    Egal ob Klein-, Mittelstand, Großkunden und Industriekunden – energis bietet Ihnen unabhängig von der Branche und Größe Ihres Unternehmens stets den passenden Gewerbestrom an. Dabei finden wir maßgeschneiderte Angebote für Ihr Unternehmen und können Ihnen einen attraktiven Gewerbestrompreis anbieten. Setzen Sie auf Ihren zuverlässigen Versorger im Saarland und profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen:

    • Persönliche Beratung rund um die Energieversorgung
    • Flexible Stromtarife für Gewerbetreibende
    • Rundum Servicepaket
  • Was ist Gewerbestrom eigentlich genau?

    Als Gewerbestrom bezeichnet man den Strom, den Gewerbe für die Stromversorgung Ihres Unternehmens nutzen. Die meisten Gewerbetreibenden in Deutschland beziehen ihren Strom von einem klassischen Stromanbieter. Grundsätzlich bezeichnet Gewerbestrom also die gleiche Art von Strom, die auch in Privathaushalten genutzt wird, allerdings kann Gewerbestrom in Abhängigkeit vom Verbrauchsverhalten zu günstigen Konditionen angeboten werden.

  • Wie flexibel sind die Gewerbestromtarife von energis?

    Wir bieten unseren Gewerbekunden individuelle Tarife, die sich nach Ihrem Verbrauch richten. Unabhängig von der Größe Ihres Betriebes finden wir auch den passenden Gewerbestromtarif für Sie. Fordern Sie jetzt Ihr persönliches Angebot an – natürlich unverbindlich und ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

  • Gewerbestrom – Welche Voraussetzungen gelten?

    Um Gewerbestrom günstig beziehen zu können, müssen Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Neben einem angemeldeten Gewerbe fordern viele Stromversorger eine Mindestabnahmemenge. Dabei variiert die geforderte Mindestabnahmemenge von Stromanbieter zu Stromanbieter zwischen 30.000 und 50.000 Kilowattstunden (kWh). Andere Gewerbestromanbieter machen den Bezug von Gewerbestrom vom Überschreiten einer bestimmten Mindestleistung abhängig. Es gibt also keine allgemeingültigen Gewerbestrom Voraussetzungen.

    Bei energis bestehen keine Voraussetzungen zum Mindestverbrauch. Lediglich die Klassifizierung zwischen Gewerbe- und Geschäftskunden ist zu beachten. Ab einem Verbrauch von 100.000 kWh werden Sie als Geschäftskunde geführt. Liegt Ihr Gewerbestrom-Verbrauch unter dem genannten Schwellenwert, gelten Sie für energis als Gewerbekunde. Bei Selbstständigen, Freiberuflern oder Vereinsvertretern ist das Verbrauchsverhalten ausschlaggebend dafür, ob sie Gewerbestrom oder Privatstrom beziehen können.

  • Welche Möglichkeiten für den Bezug von Gewerbestrom haben klein- und mittelständische Unternehmen?

    Auch kleine Gewerbetreibende haben die Möglichkeit, Gewerbestrom zu beziehen. In Abhängigkeit vom Leistungsbedarf werden kleinere Gewerbe dabei mit Strom aus dem Niederspannungsnetz versorgt, während mittelständische Unternehmen ihren Strom oft über das Mittelspannungsnetz beziehen. Doch gerade für neu gegründete Betriebe und Start-Ups können die erhöhten Kosten für die Stromversorgung zu Beginn eine echte Herausforderung sein.

    Um Existenzgründern im Saarland den Start so einfach wie möglich zu machen, unterstützt energis gemeinsam mit den jeweiligen Stadtwerkepartnern junge Handwerker durch das Förderprogramm WATT fürs Handwerk. Dabei werden die gesamten Stromkosten für die ersten 6 Monate übernommen – bis zu einer Summe von 1.000 Euro.

  • Kann ich bei energis auch Strom für Geschäftskunden & Industriestrom beziehen?

    Wenn Kunden mit einem Stromverbrauch von über 100.000 kWh bzw. einem Gasverbrauch über 200.000 kWh Gewerbestrom bzw. Gewerbegas beziehen wollen, erstellen wir ein individuelles Angebot. Dabei profitieren unsere Geschäftskunden von unserer transparenten Preisstruktur und einem Gewerbestromtarif bzw. Gewerbegastarif, der gänzlich auf ihr Unternehmen abgestimmt ist. Auf diese Weise finden wir flexible und branchenspezifische Lösungen für Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft.

  • Was kostet Gewerbestrom?

    Der Gewerbestrom-Preis setzt sich aus verschiedenen Kostenfaktoren zusammen. Dazu gehören unter anderem die Kosten für die Strombeschaffung, dem Netzentgelt, sowie Steuern und Umlagen. Wenn der Verbrauchsschwerpunkt in Randzeiten außerhalb der üblichen Verbrauchszeitfenster liegt, ist der Strompreis für Gewerbe (pro kWh) in der Regel unter dem Preis/Kilowattstunde für einen Privatkunden.

  • Wie kann ich als Gewerbe den Stromanbieter wechseln?

    Bei energis erfolgt der Wechsel des Stromanbieters für Gewerbekunden einfach und unkompliziert. Füllen Sie dazu einfach online unser Kontaktformular aus – den Rest übernehmen wir und kümmern uns für Sie um die Kündigung Ihres alten Anbieters.

    Zudem können uns auch ein Foto oder einen Scan Ihrer letzten Stromrechnung an servicegewerbe@energis.de schicken. Danach erhalten Sie umgehend ein Vergleichsangebot zu Ihrem Gewerbestrom.

  • Gibt es eine maximale Verbrauchsgrenze beim Strom für Geschäftskunden?

    Eine maximale Verbrauchsgrenze für den Gewerbestrom besteht nicht. Allerdings zählen wir unsere Kunden ab einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh zu den Geschäftskunden. Beim Gasverbrauch liegt der Grenzwert bei 200.000 kWh. Als Geschäftskunde erhalten Sie, im Gegensatz zum Gewerbekunden, aufgrund Ihrer unternehmensspezifischen Rahmenbedingungen ein Individualangebot.

  • Wie kann ich nachhaltig mit meinem Gewerbe Energie sparen?

    Wie kann ich Energie effizienter nutzen? Und in welche Maßnahmen sollte ich dafür investieren? Diese Fragen beantwortet die Energieberatung Saar – eine Initiative der saarländischen Energieversorger, des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr und der ARGE SOLAR. Die Energieberatung Saar ist für Privathaushalte, Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen komplett kostenlos. Die Experten der ARGE SOLAR bieten marktneutrale Beratung zu den Themen Energieeffizienz und finanzielle Förderprogramme. Auch Veranstaltungen sowie Fachforen für Unternehmen und Kommunen vor Ort stehen auf dem Plan.

    Energieberatung Saar

    Hotline: 0681 501-2030

    E-Mail: energieberatung@wirtschaft.saarland.de

FAQ Gewerbegas
  • Gewerbegas und Erdgas für Privatkunden – wo liegt der Unterschied?

    Im Gegensatz zu Erdgas für Privatkunden bietet Gewerbegas Unternehmen einen individuellen Tarif, der auf den Verbrauch und den Betrieb angepasst ist. Denn der Gasverbrauch im Gewerbe übersteigt den privaten Verbrauch im Vergleich deutlich. Entsprechend können durch den Jahresverbrauch an Gas für Gewerbekunden hohe Kosten entstehen. Um diese Kosten im Monat auf ein Minimum zu reduzieren, bietet es sich an, einen Gasvergleich von verschiedenen Gasanbietern durchzuführen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln. Dabei sollten Sie aber nicht nur nach dem günstigsten Gaspreis pro Kilowattstunde (kWh) Ausschau halten, sondern auch die Serviceleistungen der Gasanbieter berücksichtigen. Möchten Sie Gas gewerblich beziehen, sollten Sie auf einen zuverlässigen Partner setzen.

    Unabhängig von der Größe des Gewerbes bietet energis für Unternehmen und Betriebe jeder Branche den passenden Gastarif für Gewerbekunden an. Mit unseren maßgeschneiderten Gewerbegas-Angeboten erhalten Sie einen attraktiven Gaspreis, der genau auf Ihr Gewerbe angepasst ist. Als regionaler Energieversorger können Sie zudem nicht nur Ihr Gas, sondern auch Gewerbestrom bei uns beziehen.

  • Was genau ist Gewerbegas?

    Gewerbegas ist keine besondere Art von Gas, es handelt sich um dasselbe Erdgas, welches auch in Privathaushalten verbraucht wird. Vielmehr steht Gewerbegas für spezielle Gastarife und Gaspreise für Gewerbe.

    Während Privathaushalte Erdgas hauptsächlich zum Heizen nutzen, setzen Gewerbekunden Gas zusätzlich auch bei anderen Prozessen im Unternehmen ein. Selbst kleine Unternehmen benötigen oft deutlich mehr Gas als private Haushalte. Durch den größeren Verbrauch des Erdgases und die Inanspruchnahme außerhalb der Heizperiode entstehen andere Gaspreise für Gewerbe.

    Daher stellen Gasanbieter spezielle Tarife für Gewerbekunden bereit, die auf den hohen Verbrauch angepasst sind. Die Unternehmen erhalten durch Gewerbegas einen günstigeren Gaspreis pro Kilowattstunde (kWh). Im Prinzip bezeichnet Gewerbegas also einen individuellen Tarif mit Mengenrabatt für Unternehmen.

  • Wie finde ich den richtigen Gastarif für mein Gewerbe?

    Bevor Sie sich als Gewerbekunde für das Gas bzw. den Gastarif eines Energieversorgers entscheiden, sollten Sie sich über einige Aspekte im Klaren sein. Möchten Sie durch den Wechsel lediglich einen günstigen Gaspreis für Ihre Gasversorgung abschließen, kann ein Gasvergleich bei verschiedenen Anbietern bereits zielführend sein.

    Legen Sie jedoch Wert auf einen guten Service, Beratung und eventuelle Zusatzleistungen, sollten diese Kriterien ebenfalls in die Entscheidung für den passenden Gastarif einfließen. Auch welche Art von Gas Sie als Gewerbekunde beziehen möchten, ist bei der Wahl des Tarifs und des Anbieters wichtig. Neben Erdgas können Sie auch Bio- und Ökogas in Ihrem Unternehmen einsetzen.

    Bei Tarifen mit vergleichbarer Angebotsleistung lohnt sich die Wahl des günstigeren Gaspreises. Selbst bei einem Unterschied von nur wenigen Cent kann die Kosten im Monat deutlich reduzieren. Ein Wechsel des Anbieters kann sich auch während Ihrer Vertragslaufzeit lohnen. Eventuell finden Sie einen besseren Tarif für Gewerbegas, der Ihrem Betrieb hilft, Kosten zu sparen und wettbewerbsfähig zu bleiben.

  • Wie flexibel sind die Gastarife für Gewerbe bei energis?

    Unsere Gastarife werden flexibel auf Ihr Gewerbe angepasst, dabei berücksichtigen wir den Verbrauch und die individuelle Nutzung des Erdgases in Ihrem Unternehmen. Mit energis an Ihrer Seite finden wir für Sie als für Gewerbekunden den passenden Tarif, unabhängig von der Größe oder Branche Ihres Unternehmens. Fordern Sie einfach unverbindlich Ihr persönliches Angebot an und überzeugen Sie sich selbst von energis als Gasanbieter!

  • Was kostet Gewerbegas?

    Aufgrund des hohen Verbrauchs an Gas erhalten Gewerbekunde von Gasanbietern oft angepasste und damit günstigere Gastarife. Im Vergleich zu den Tarifen für Privathaushalte lassen sich dann mit Gas für Unternehmen Kosten sparen. Der genaue Gaspreis für Ihr Gewerbe hängt sowohl vom Gasanbieter als auch vom individuellen Jahresverbrauch und der Nutzung ab.

    Nicht immer lohnt sich der Wechsel zu Gewerbegas. Je nach örtlichem Energieversorger kann der Preis für Gewerbegas auch höher ausfallen als der Gaspreis für private Haushalte. Ein Gasvergleich für Ihr Gewerbe kann sich daher durchaus lohnen. Denn dadurch finden Sie einfach den günstigsten Tarif und profitieren von den Kostenersparnissen. Lassen Sie sich von energis ein passendes und günstiges Angebot für Ihr Unternehmen zusammenstellen.

  • Wie setzt sich der Gaspreis pro kWh zusammen?

    Der Gaspreis pro kWh setzt sich aus den Kosten für die Beschaffung und den Vertrieb, Netznutzungsentgelte sowie Steuern und weiteren Abgaben zusammen.

    Die vergünstigten Gastarife für Gewerbe sind abhängig von der Betriebsgröße, der Art der Nutzung und dem Gasverbrauch. In großen Betrieben mit hohem Jahresverbrauch wird dieser meist durch registrierende Leistungsmessung (RLM) erfasst. Der Verbrauch des Erdgases wird einmal stündlich gemessen und direkt an den Gasanbieter übermittelt. Das ermöglicht einen genauen Überblick über die verbrauchte Energie und der Gastarif kann genau auf Ihr Unternehmen abgestimmt werden.

    Aber auch kleine Unternehmen ohne Leistungsmessung können durch einen Gasvergleich Kosten in Ihrem Gewerbe einsparen.

  • Welche Voraussetzungen gelten für Gewerbegas?

    Gewerbegas kann von unterschiedlichen Abnehmern bezogen werden: dazu gehören z. B. kleine bis große Unternehmen, Freiberufler, Landwirtschaftstreibende und auch selbstständige Gewerbetreibende. Die Voraussetzung, um von günstigeren Gaspreisen durch Gewerbegas im Gewerbe zu profitieren, ist, dass der Betrieb auch offiziell als Gewerbe angemeldet ist.

    Viele Gasanbieter verlangen von Gewerben auch eine Mindestabnahmemenge an Erdgas. Diese variiert von Anbieter zu Anbieter. Außerdem gilt es zu beachten, dass große Unternehmen ab einem Gasverbrauch von 200.000 kWh pro Jahr unter Geschäftskunden und nicht mehr unter Gewerbekunde fallen. Gasanbieter sprechen dann von Industriegas.

  • Kann ich bei energis auch Gas für Geschäftskunden und Industriegas beziehen?

    Ja, auch für Groß- und Industrieunternehmen bietet energis das passende Gas für Ihr Gewerbe. Ab einem Gasverbrauch in Ihrem Gewerbe von mehr als 200.000 kWh pro Jahr, gehören Sie zu unseren Geschäftskunden und erhalten ein individuelles Angebot für Industriegas. Auch als Geschäftskunde profitieren Sie von unseren transparenten Gaspreisen und einem Gastarif, der vollkommen auf Ihr Gewerbe abgestimmt ist. So erhalten Sie als Geschäftskunde mit energis eine flexible und branchenspezifische Lösung für Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft.

  • Wie wechsele ich als Gewerbekunde meinen Gasanbieter?

    Bei einem Wechsel des Gasanbieters für Ihr Gewerbes profitieren Sie bei energis von unserem ausgezeichneten Service. Entscheiden Sie sich für energis als Gasversorger, brauchen Sie lediglich unser Kontaktformular auszufüllen – um den Rest kümmern wir uns! energis übernimmt die Kündigung des alten Anbieters und leitet alle Schritte in die Wege für einen unkomplizierten Wechsel. Auch in der Übergangsphase sorgen wir für eine lückenlose Gasversorgung.

    Außerdem haben Sie die Möglichkeit, ein Foto oder einen Scan der letzten Gasrechnung an servicegewerbe@energis.de zu schicken und erhalten anschließend ein Vergleichsangebot zu Ihrem Gewerbegas.

  • Gibt es eine maximale Verbrauchsgrenze bei Gas für Gewerbe?

    Nein, bei energis gibt es keine maximale Verbrauchsgrenze für Gewerbegas. Verbrauchen Sie aber mehr als 200.000 kWh Gas im Jahr, werden Sie nicht mehr als Gewerbekunde, sondern als Geschäftskunde gezählt. Als Geschäftskunde erhalten Sie ein Individualangebot, unter Berücksichtigung Ihrer unternehmensspezifischen Rahmenbedingungen.

  • Wie kann ich als Gewerbetreibender nachhaltig Energie sparen?

    Haben Sie Fragen zur effizienten Nutzung von Energie oder in welche Maßnahmen Sie investieren sollen? Dann steht Ihnen die Energieberatung Saar stets zur Seite. Die Initiative der saarländischen Energieversorger, des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr und der ARGE SOLAR bietet eine kostenlose Energieberatung für Privathaushalte, Kommunen, sowie KMUs. Vereinbaren Sie einfach einen Termin und profitieren Sie vom Expertenwissen der ARGE SOLAR. Profitieren Sie von einer marktneutralen Beratung zu den Themen Energieeffizienz und finanziellen Förderprogrammen!

    Energieberatung Saar

    Hotline: 0681 501-2030

    E-Mail: energieberatung@wirtschaft.saarland.de

FAQ Photovoltaik für Gewerbekunden
  • Wie erziele ich eine wirtschaftliche Dimensionierung meiner Photovoltaikanlagen?

    Um eine effiziente Dimensionierung für Photovoltaik im Unternehmen zu ermitteln, muss die nutzbare Dachfläche ermittelt werde. Hierbei wird neben der Tragfläche berücksichtigt, wie viel Kilowatt-Peak (kWp) Photovoltaik maximal auf Ihrem Dach installiert werden kann.

    Eine weitere Rolle spielt die Sonneneinstrahlung. Wie viel Licht ist Ihr Firmendach ausgesetzt? Nicht immer ist die komplette Fläche Ihres Daches für die Installation einer Solaranlage nutzbar. Fenster und Schattenwürfe von diversen Objekten, z.B. Schornsteinen, müssen abgezogen werden. Flachdächer eignen sich besonders für Solaranlagen.

    Vorhandene Flächen im Unternehmen sollten für Photovoltaik genutzt werden, denn große Solaranlagen sind pro installiertem Kilowatt günstiger, der solare Ertrag ist im Vergleich zu kleineren Anlagen gleich. Große Anlagen decken auch einen größeren Anteil Ihres Eigenverbrauchs.

    energis empfiehlt, den Einsatz von Solarenergie genau prüfen zu lassen. Denn welche Größe der Anlage letztlich für Ihr Unternehmen wirtschaftlich ist, hängt von dem Zusammenspiel zwischen Investitionskosten und der Möglichkeit des Eigenverbrauchs ab. Um den Eigenverbrauch zu maximieren, kann über die Investition in einen passenden Stromspeicher nachgedacht werden. Dieser macht es möglich, bis zu 70 % des Strombedarfs mit Solarstrom zu decken.

    Speisen Sie einen Teil des Stroms Ihrer Photovoltaikanlagen ein, ist Ihnen die Einspeisevergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren sicher.

    Bei der Dimensionierung stehen unsere Photovoltaik-Experten Ihnen selbstverständlich mit Bedarfsermittlungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen zur Seite.

  • Wie funktioniert die Erstellung der PV-Anlage durch eine andere Rechtsperson für den Eigenverbrauch- oder die Stromlieferung an einen Gewerbebetrieb?

    Von Verpachtung des Daches für Photovoltaikanlagen an ein anderes Gewerbe ist aufgrund der aktuellen niedrigen Vergütungssätze der Netzeinspeisung abzuraten. PV-Anlagen rechnen sich aus wirtschaftlicher Sicht nur noch bei Eigenverbrauch.

  • Welchen Anforderungen muss eine PV-Messeinrichtung bei lastganggemessenen Kunden entsprechen?

    Als Unternehmen mit einer PV-Anlage mit Leistungen zwischen 30 bis 100 Kilowatt-Peak (kWp) gilt für Sie das vereinfachte Einspeisemanagement. Das bedeutet, Ihre Photovoltaikanlage muss nicht mit einer technischen Einrichtung zur Lastgangmessung und Datenübertragung ausgestattet sein. Die Anlage muss lediglich eine Abschaltvorrichtung zur Abregelung vorweisen können. Diese Vorrichtung wird von den Netzbetreibern über eine Fernschaltung gesteuert.

    PV-Anlagen ab einer Leistung von über 100 kWp unterliegen in vollem Ausmaß dem Einspeisemanagement. Diese Anlagen müssen über die technische Einrichtung zur Lastgangmessung und Datenübertragung verfügen, wodurch zusätzliche Kosten entstehen.

    Betreiben Sie eine kleine Photovoltaikanlage mit weniger als 30 kWp, haben Sie die Wahl zwischen dem vereinfachten Einspeisemanagement und der Kappung der Einspeisung auf 70% der Anlageleistung. Die restliche Strommenge kann zum Eigenverbrauch genutzt werden. Durch die 70%-Regelung wird die Menge des eingespeisten Stroms etwa um 3 bis 8% verringert, wodurch die Stromnetze bestmöglich entlastet werden.

  • Welche Anträge sind bei meiner Netzgesellschaft zu stellen?

    Betreiben Sie Solarenergie als Unternehmen, haben Sie Anrecht auf eine Einspeisevergütung. Um diese zu erhalten, muss Ihre Photovoltaikanalage auch beim Netzbetreiber angemeldet, sowie ein Antrag auf Netzanschluss gestellt werden. Für das An- und Fertigmeldungsverfahren sollten Sie einen eingetragenen Elektrofachbetrieb beauftragen. Das Anlagendatenblatt sollte unterschrieben an den Netzbetreiber zurückgesendet und mit dem Datum versehen werden, an dem die Anlage betriebsfertig montiert wurde.

    Alle Informationen für die Anmeldung bei energis finden Sie unter Anträge/Formulare.

  • Welche Steuern fallen für eine Photovoltaikanlage an?

    Entschließen Sie sich, in Photovoltaik für Ihr Unternehmen zu investieren, sollten Sie sich darüber bewusst sein, dass für Photovoltaikanlagen Steuern erhoben werden. Diese fallen an, wenn Sie Ihren Strom einspeisen oder an Dritte weitergeben und so Einnahmen erzielen. Diese Einkünfte müssen versteuert werden. Einkommens- und Umsatzsteuer sind dann nicht nur für den eingespeisten Strom, sondern auch für die Solarenergie, welche für den Eigenverbrauch genutzt wird, fällig. Zusätzlich sind Sie gewerbesteuerpflichtig, wenn Sie als Hersteller von Solarenergie mit Ihrer Photovoltaikanlage im Jahr mehr als 24.500 Euro Gewinn erzielen.

  • Wo muss meine Photovoltaikanlage gemeldet werden?

    Um Photovoltaik für Ihr Unternehmen umsetzen zu können, müssen Sie laut der Bundesnetzagentur (BNetzA) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Stammdaten Ihrer Solaranlagen im Marktstammdatenregister eintragen. Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein umfassendes behördliches Register für Stammdaten des Strom- und Gasmarktes. Seit dem 31. Januar 2019 führt der einzige Weg der Anmeldung einer Photovoltaikanlage über das Onlineportal des MaStR. Die Photovoltaikanlage kann grundsätzlich nicht durch Dritte bei der BNetzA bzw. dem MaStR angemeldet werden, die Registrierung im MaStR muss einen Monat nach der Inbetriebnahme der Solaranlage erfolgt sein. Diese Anmeldung ist jedoch absolut notwendig, bei Versäumnis verliert man den Anspruch auf die Einspeisevergütung. Nutzt man auch als Unternehmen den durch Photovoltaik erzeugten Strom selbst, müssen seit 2014 EEG-Umlagen gezahlt werden. Alle Daten zum Eigenverbrauch müssen bei dem jeweiligen Verteilernetzbetreiber gemeldet werden. Liefert der Eigenversorger Strom an einen anderen Letztverbraucher, müssen die Daten an den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) weitergegeben werden. Die EEG-Umlage ist dann sowohl für den gelieferten als auch für den selbst verbrauchten Strom zu zahlen.

  • Ist die Versorgung benachbarter Gewerbebetriebe möglich?

    Es ist grundsätzlich möglich, Solarstrom von Photovoltaik aus Ihrem Unternehmen an Dritte in unmittelbarer Nähe zu liefern. Dabei sollten folgende Punkte beachtet werden:

    1. Die Lieferung des Stroms muss über ein Privatkabel und nicht über das öffentliche Netz erfolgen (siehe § 33a (2) EEG 2012).
    2. Verfügt das benachbarte Gewerbe über einen eigenen Hausanschluss, darf die Solaranlage nicht ohne besondere Sicherheitsvorkehrungen von beiden Parteien gemeinsam genutzt werden.

    Planen Sie Ihren erzeugten Strom an ein anderes Gewerbe zu verkaufen, sollten Sie sich darüber bewusst sein, dass dies mit viel Aufwand und Zusatzkosten verbunden ist.

  • Gibt es eine Photovoltaik-Förderung für Unternehmen?

    Für Unternehmen, die Photovoltaikanlagen nutzen möchten, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten. So wird z. B. die Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz vom Bund über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet. Mit der Einspeisevergütung sichern sich Unternehmen garantierte Einnahmen für den erzeugten Solarstrom für eine Zeit von 20 Jahren. Darüber hinaus wird von der KfW die Installation, Erweiterung und der Erwerb von Photovoltaikanlagen durch spezielle Kredite unterstützt. Die KfW-Förderung mit Laufzeiten von 5, 10 oder 20 Jahren und einer Kredithöhe von maximal 50 Millionen Euro pro Vorhaben kann von Firmen jeder Größe in Anspruch genommen werden. Dabei sind die Zinsen deutlich günstiger als bei herkömmlichen Banken. Neben der Förderung durch den Bund und die KfW gibt es für Unternehmen, die Photovoltaik nutzen möchten, auch verschiedene regionale Förderprogramme von Bundesländern, Städten und Gemeinden. Einen Überblick über regionale Förderungen bietet die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Ergänzend zur öffentlichen Förderung bieten einige Banken auch spezielle Solarkredite an. Unabhängig davon, für welche Förderung Sie sich entscheiden, können Sie damit das einzubringende Eigenkapital reduzieren und die Rendite der Solaranlage steigern.

FAQ Elektromobilität für Gewerbekunden
  • Welche Förderungen und steuerlichen Vorteile für Elektromobilität gibt es?

    Elektromobilität für Unternehmen ist die Zukunft, deshalb möchte die Regierung die E-Mobilität in Unternehmen fördern. Aktuell werden einige Förderungen und Vorteile angeboten.

    Im Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung beschlossen, die Erlassung der Kfz-Steuern für noch bis zum 31. Dezember 2030 zu verlängern. Anschließend gilt eine Ermäßigung von 50 gegenüber dem regulären Steuersatz (§9 KraftStG). Mehr Informationen auf der Seite der Bundesregierung unter Änderung der Kfz-Steuer.​

    Eine weitere Fördermöglichkeit ist das KfW-Umweltprogramm. Dieses Programm unterstützt sogenannte umweltfreundliche Investitionen und damit auch , welche ausbauen möchten. Gefördert werden der Kauf von und die Installation von Ladestationen mit einem günstigeren Zinssatz. Dabei werden bis zu 100 der förderfähigen Kosten übernommen. Die KfW gewährt Kredite bis maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben. Mehr Information auf der Seite der KfW unter KfW-Umweltprogramm.

  • Welche Kriterien müssen im Rahmen der Förderung beachtet werden?

    Um die Förderungen für E-Mobilität im Unternehmen zu erhalten, sollte auf folgende Punkte geachtet werden: Vom Umweltbonus können – auch rückwirkend – folgende gekaufte oder geleaste E-Fahrzeuge profitieren:

    • Neue Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden
    • Junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt.

    Der Förderantrag für Ihre Entwicklung in Richtung Elektromobilität kann bis einschließlich 31. Dezember beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.

    Die KfW Förderung unterstützt:

    • In- und ausländische Unternehmen jeder Größe
    • Freiberufler
    • Unternehmen, die als Contracting-Geber Dienstleistungen für Dritte erbringen

    Nicht unterstützt werden Unternehmen, die landwirtschaftliche Produkte erzeugen oder in der Fischerei tätig sind. Zu beachten ist, dass Ihre Bank den individuellen Zinssatz für Ihre Förderung anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten ermittelt.

  • Wie kann meine Dienstwagenflotte effizient geladen werden?

    Um die Batterien Ihrer Dienstwagenflotte aufzuladen, kann prinzipiell zwischen zwei verschiedenen Möglichkeiten gewählt werden.

    Die erste Möglichkeit ist die Installation von Wallboxen. Diese Ladeboxen werden an der Wand montiert und sind daher für den Innenbereich, z. B. eine Tiefgarage, geeignet. Eine Wallbox bietet eine Ladeleistung von 3,7 bis 22 kW.

    Die zweite Möglichkeit sind Ladesäulen. Sie werden im Boden verankert, sind freistehend und wetterfest und damit für den Außenbereich Ihres Firmenstandortes geeignet. Eine Ladesäule kann über einen oder mehrere Ladepunkte verfügen und so auch mehrere Fahrzeuge gleichzeitig beladen. Die Ladeleistung einer Normalladesäule beträgt 11-22 kW, die einer Schnellladesäule 22-50 kW und eine Superschnellladesäule hat eine Ladeleistung bis zu 100 kW. Geladen wird mit Wechselstrom (AC-Laden) und bei Superschnellladesäulen mit Gleichstrom (DC-Laden). energis unterstützt Sie gerne beim Aufbau der passenden Ladeinfrastruktur.

    Von einfachen Wallboxen bis zu Schnelllade-Einrichtungen – unsere Berater finden gemeinsam mit Ihnen die beste Ladelösung für die Elektromobilität in Ihrem Unternehmen. Bei Bedarf bieten wir Ihnen auch weitergehende Services wie Montage, Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung der Ladeinfrastruktur an.

  • Welche Stromtarife gibt es für das Laden im Betrieb und zu Hause?

    energis bietet verschiedene Angebote, die Sie für die E-Mobilität in Ihrem Unternehmen nutzen können:

    Autostrom-Bonus: Als energis Strom- oder Erdgaskunde mit einem rein elektrischen Fahrzeug bekommen Sie von uns eine garantierte Prämie im Jahr. Möglich macht dies die Treibhausgasminderungsquote (THG) der Bundesregierung, mit der Sie für Ihre Co2-Einsparungen belohnt werden.

    Autostrom flex: Dieses Produkt eignet sich für Gewerbekunden, deren Elektro-Dienstwagenflotte sich oft im Einsatz befindet und hauptsächlich zu Hause oder direkt am Unternehmen geladen wird. Zur präzisen Messung wird die Wallbox an einen eigenen Stromzähler inklusive Rundsteuerempfänger angeschlossen. Jedes Elektroauto erhält einen separaten Stromlieferungsvertrag, so können alle Tankungen über den Stromzähler erfasst werden. Da Ihr zuständiger Netzbetreiber die Wallbox steuern kann, wird Ihnen im Gegenzug der Stromtarif zu sehr günstigen Konditionen angeboten.

    Autostrom Tankflat national: Nutzen Sie oder Ihre Mitarbeiter bereits den Autostrom-Bonus, ist die Tankflat national eine gute Ergänzung. Nutzer können an jeder energis/innogy-Ladesäule in ganz Deutschland an über 10.000 Ladepunkten das Elektroauto laden.

  • Wie kann ich meine Ladeinfrastruktur für Dritte zugänglich machen?

    Sie können die E-Mobilität Ihres Unternehmens auch für außenstehende Personen bereitstellen. Um Ihre Ladeinfrastruktur für Dritte zugänglich zu machen, müssen Sie Ihren öffentlich zugänglichen Ladepunkt bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) anmelden, dort werden Ihre Ladesäulen gelistet. Ihre Ladeeinrichtung unterliegt dann dem Mess- und Eichrecht und muss einen geeichten Zähler an der Ladesäule vorweisen. Dabei sind die Vorgaben der Preisangabenverordnung zu befolgen. Beachten Sie, dass alle Einkünfte, welche Sie durch Ihre Ladeinfrastruktur als Unternehmen einnehmen, steuerpflichtig sind. Es empfiehlt sich, Ihre Ladeinfrastruktur auf einer Plattform online zu stellen, damit Nutzer Ihre Ladepunkte finden können.

  • Wie erfolgt die Abrechnung?

    Planen Sie, ihre Dienstwagenflotte an öffentlichen Ladestationen zu tanken oder möchten Ihre Ladesäule Dritten zur Verfügung stellen, stehen Ihnen verschiedene Methoden der Abrechnung zur Auswahl. Mit kostenfreien Smartphone-Apps können beispielsweise QR-Codes an der Ladesäule gescannt werden. Die gewünschte Zahlungsmethode muss hinterlegt sein, dann kann das Elektroauto geladen werden. Einige Stromlieferanten bieten ihren Kunden Ladekarten, mit denen diese an einer Vielzahl von Ladesäulen ihre E-Autos betanken können.
    Auch die Direktzahlung über Kreditkarten oder PayPal ist möglich, für diese Methode muss der Nutzer sich jedoch an der Säule authentifizieren.
    In der Ladesäulenverordnung (LSV) ist jedoch festgelegt, dass Nutzern punktuelles Aufladen ermöglicht werden muss. Dies bedeutet, Ladesäulen müssen auch ohne Authentifizierung genutzt werden können.

  • Muss meine Ladesäule eichrechtskonform messen?

    Um die Kosten für das Laden der Elektrofahrzeuge transparent zu machen, müssen Ihre Ladesäulen geeicht sein. Zahlt Ihr Mitarbeiter oder Kunde für eine Kilowattstunde Strom, sollte sein Elektroauto auch mit genau einer Kilowattstunde geladen werden. Dies schreibt das Mess- und Eichgesetz vor. Außerdem muss die Ladesäule neben der korrekten Erfassung des geladenen Stroms sowie der Zeit auch die sichere und datenschutzkonforme Verarbeitung der Nutzerdaten gewährleisten. Laden ausschließlich Ihre Mitarbeiter kostenlos an einer oder mehreren Säulen an Ihrem Firmenstandort, müssen die Ladesäulen nicht zwingend eichrechtskonform abrechnen können. Ein MID-zertifiziertes Messsystem (MID = Measurements Instruments Directive) wäre hierfür ausreichend. Bezahlt Ihr Mitarbeiter für das Laden des privaten Elektrofahrzeugs, muss die Säule geeicht sein. Alle Ladesäulen, die wir Ihrem Unternehmen zum Ausbau der E-Mobilität mit Abrechnungsmöglichkeiten anbieten, sind eichrechtskonform. Das gilt auch für die saarlandweit 11 (Stand Juni 2020) öffentlich zugänglichen Ladesäulen von energis.

  • Welche Anforderungen werden an den Betrieb von Ladesäulen gestellt?

    Als Unternehmen mit E-Mobilität-Einrichtungen wie Ladesäulen, sollten Sie sich über die Ladesäulenverordnung (LSV) des BMWI informieren.
    Mit dieser Verordnung wurden die Mindestanforderungen an einen sicheren Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge in ganz Deutschland geregelt.
    Der Aufbau von Ladesäulen muss der Regulierungsbehörde gemeldet werden. Als Betreiber müssen Sie der Norm entsprechende Steckdosen oder Stecker passend zu Ihrer Ladesäule zur Verfügung stellen. Zudem muss die technische Sicherheit von Energieanlagen gemäß § 49 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes gewährleisten sein. Hierzu sind regelmäßige Prüfungen notwendig. Mehr Informationen auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter Ladesäulenverordnung.

  • Welche technischen Anforderungen und Steckersysteme muss meine Ladesäule vorweisen?

    Elektromobilität für Unternehmen soll einfacher werden. Aus diesem Grund hat die Regierung ein einheitliches Steckersystem festgelegt. Der Typ-2-Stecker ist als Standardsteckverbindung für das Laden mit Wechselstrom (AC) festgeschrieben. Für Superschnellladesäulen mit Gleichstrom wurde das Combined Charging System (CCS) als Standard eingeführt. Die CCS-Gleichstrom-Ladekabel sollten in die Typ-2-Buchse des Elektrofahrzeugs passen.

  • Welche Form von Lastmanagement eignet sich?

    Laden an Ihrem Firmenstandort mehrere Mitarbeiter Ihre E-Autos gleichzeitig, muss eine intelligente Lösung her. Diese Lösung sollte helfen, Ladevorgänge optimal zu steuern und den Verbrauch individuell zuzuordnen und gegebenenfalls abzurechnen, damit eine effiziente Elektromobilität im Unternehmen entstehen kann. Hier kommt das Lastmanagement ins Spiel. Lastmanagement ermöglicht gleichzeitiges Laden, die Ladeleistung wird optimal auf die Autos verteilt und so werden Ressourcen gespart.
    Es können verschiedene Arten von Lastenmanagement eingesetzt werden: Bei der statischen Variante werden alle Elektrofahrzeuge zu gleichen Teilen beladen. Beim dynamischen Management wird berücksichtigt, für was der Strom außerdem genutzt wird. Wird an anderer Stelle gerade mehr Energie benötigt, wird der Strom zum Laden der Autos runter gedrosselt. Bei der letzten Variante, dem fahrplanbasierten Lastmanagement für Elektrofahrzeuge, spielen unter anderem der Energiebedarf und die Ladeleistung der jeweiligen Elektroautos eine Rolle. Die Variante richtet sich nach Fahrplänen, wann muss welches Auto vollgeladen sein. Das System kann auch reagieren, wenn außerplanmäßig ein anderes Elektrofahrzeug vorher geladen werden muss. So kann ständige Mobilität trotz Laden gewährleistet werden.

    Gerne unterstützen wir Ihr Unternehmen in der Planung Ihres Lastmanagements.