Pelletheizungen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Dennoch schrecken viele Menschen beim Kauf der Heizung vor den hohen Kosten zurück. Beim Heizen mit Pellets ist zusätzliche Lager- und Fördertechnik notwendig, die die Anschaffung einer Pelletheizung zu einem teuren Unterfangen werden lässt. Allerdings werden die Kosten durch die günstigen Betriebskosten bereits nach kurzer Zeit ausgeglichen, sodass sich eine Holzheizung in Form einer Pelletheizung durchaus lohnt.
Wenn Sie mit Holzpellets heizen möchten, können Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragen, welche die anfängliche finanzielle Belastung reduzieren kann. Eine Pelletheizung-Förderung können Sie zum Beispiel beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Neben Zuschüssen sind auch zinsbegünstigte Kredite möglich. Auch werden einige regionale Förderprogramme angeboten.
Welche Voraussetzungen für die Pellet-Förderung gelten und wie Sie die unterschiedlichen Fördermittel kombinieren können, haben wir Ihnen in unserem Ratgeber zusammengefasst.
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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt mit seinem Marktanreizprogramm einen Zuschuss für Pelletheizungen zur Verfügung, welcher nicht zurückgezahlt werden muss. Diese Förderung wird nicht nur für Zentralheizungen, die mit Holzpellets, Scheitholz oder Hackschnitzeln befüllt werden, sondern auch für einzelne Pelletöfen ausgezahlt. Auch Kombikessel und Pelletöfen mit Wassertasche sowie Pelletöfen mit oder ohne Pufferspeicher unterliegen der Förderung. Gefördert werden die Pelletkessel sowohl für den Neubau als auch für Bestandsgebäude.
Das Ziel der Pelletheizung-Förderung ist es, den Absatz von erneuerbaren Energien zu stärken. Das entsprechende Programm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien am Wärmemarkt ist am 01.01.2020 in Kraft getreten und ersetzt das bisherige Programm, in welchem noch eine Basisförderung von einer Zusatzförderung sowie der Innovationsförderung unterschieden wurde. Im neuen Marktanreizprogramm für erneuerbare Wärmeerzeuger werden einheitliche Fördersätze festgelegt. Dabei sind Zuschüsse von bis zu 35 % der förderfähigen Kosten möglich. Wird eine bestehende Ölheizung durch die Pelletheizung ersetzt, ist sogar ein Fördersatz von 45 % möglich. Unabhängig davon, ob sie die Austauschpflicht betrifft und Sie Ihre Ölheizung erneuern müssen.
Zu den förderfähigen Kosten gehören die Anschaffung und die Installation der Fördertechnik, des Wärmespeichers, der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Auch die Kosten für notwendige Umfeldmaßnahmen sind Teil der förderfähigen Kosten. Ebenso wird die Inbetriebnahme der Pelletheizung gefördert. Weitere Infos finden Sie auf dem Merkblatt zu den förderfähigen Kosten vom BAFA.
Nicht nur die Förderungen von Scheitholz- oder Hackschnitzelkesseln sind möglich. Auch eine Solarthermie-Förderung oder Photovoltaik-Förderung werden angeboten. Eine Übersicht weiterer Fördermöglichkeiten zum Heizen mit erneuerbaren Energien finden sie in der Förderübersicht
Pelletheizung |
Höhe der Förderung |
---|---|
Pelletkessel und wasserführende Pelletöfen |
35 % |
Einbau einer Pelletheizung mit zusätzlichem Austausch |
45 % |
Die Auszahlung der Pelletheizung-Förderung durch das BAFA ist an einige Voraussetzungen geknüpft. Der zu fördernde Pelletkessel muss dabei mindestens eine Nennwärmeleistung von mindestens 5 kW zur thermischen Nutzung aufweisen. Eine weitere Fördervoraussetzung ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Anlage.
Außerdem gelten folgende technische Voraussetzungen:
Für die Förderung von Pelletheizungen im Neubau gelten höhere Anforderungen. Die Heizungsanlage muss zur Nutzung des Brennwerteffektes mit einem Abgaswärmetauscher oder einem speziellen Partikelabscheider ausgestattet werden. Dabei sind nur Partikelabscheider zugelassen, die im Vorfeld unabhängig geprüft wurden. In Betracht kommen dabei: elektrostatische Partikelabscheider, filternde Abscheider oder Abscheider als Abgaswäscher.
Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihre Anlage alle notwendigen Voraussetzungen für die staatliche Förderung Ihrer Pelletheizung erfüllt, können Sie dies auf der Liste der förderfähigen automatisch beschickten Biomasseanlagen nachlesen.
Die Antragsstellung muss unbedingt vor Maßnahmenbeginn erfolgen. Als Maßnahmenbeginn wird der Zeitpunkt der Auftragsvergabe bzw. des Vertragsabschlusses festgelegt. Der Förderantrag ist online beim BAFA zu stellen. Wird der Förderantrag für die Pelletheizung zu spät gestellt, ist es möglich, dass Ihr Anliegen nicht berücksichtigt werden kann.
Achten Sie zudem unbedingt auf die Vollständigkeit des Antrages. Zusätzlich zu den ausgefüllten Anträgen müssen Kostenvoranschläge der jeweiligen Leistungen hinzugefügt werden. Ist der Antrag nicht vollständig oder fehlerhaft, verzögert sich die Antragsstellung und kann unter Umständen nicht rechtzeitig bearbeitet werden.
Im Gegensatz zur BAFA-Förderung gewährt die KfW keinen Zuschuss im eigentlichen Sinne. Die KfW gewährt für den Kauf einer Pelletheizung zinsbegünstigte Kredite. Dabei sind je Wohneinheit bis zu 50.000 Euro möglich. Die Förderungen werden im Rahmen des KfW-Programms Nr. 167 „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ vergeben. Auch der Ergänzungskredit muss bereits vor dem Einbau der Pelletheizung beantragt werden. Dabei gelten die gleichen technischen Mindestanforderungen wie beim BAFA-Zuschuss. Der Antrag kann bei der jeder Bank gestellt werden. Diese leitet den Antrag an die KfW weiter.
Der BAFA-Zuschuss kann mit der KfW-Förderung für Pelletheizungen kombiniert werden. Die Summe aus dem Zuschuss und dem Ergänzungskredit der KfW darf dabei die Gesamtkosten der Heizung nicht übersteigen.
In einigen Fällen wird der Einbau einer Pelletheizung auch regional von den Landesbanken der Bundesländer oder von den Kommunen gefördert. Auch Versorgungsunternehmen können sich an den Kosten der Heizung beteiligen. Einen Überblick über die jeweiligen regionalen Fördermittel für Pelletheizungen können Sie bei dem jeweiligen Bundesland nachfragen.
Eine weitere Möglichkeit ist es, die Kosten für die Pelletheizung von der Steuer abzusetzen. Das ist bis zu einer Höhe von 40.000 Euro möglich. Die steuerliche Absetzung wird auf drei Jahre aufgeteilt. In den ersten beiden Jahren können jeweils 7 % gelten gemacht werden. Der Maximalbetrag wird dabei auf 14.000 pro Jahr festgelegt. Im dritten Jahr können 6 %, höchstens jedoch 12.000 Euro abgesetzt werden.
Damit die Kosten anerkannt werden, müssen Sie als Eigentümer selbst im Haus wohnen. Außerdem muss das Haus mindestens 10 Jahre alt sein. Ansonsten gelten die gleichen technischen Mindestanforderungen wie beim BAFA-Zuschuss. Da dieser deutlich höher ist, lohnt sich der Steuerbonus in der Regel nur, wenn sie die Voraussetzungen für die staatliche Förderung der Pelletheizung nicht erfüllen oder eine sehr hohe Steuerschuld vorweisen.
Achtung: Der Steuerbonus kann nicht mit anderen Maßnahmen kombiniert werden.
Um die beste Förderung zu finden, sollten Sie die unterschiedlichen Fördermittel für die Pelletheizung durchrechnen und miteinander vergleichen. Werden die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, ist die Inanspruchnahme des BAFA-Zuschusses, durch den hohen Fördersatz, sowie des Ergänzungskredites häufig lohnender.
Mit einem Beispiel möchten wir Ihnen den Unterschied der verschiedenen Alternativen der Pelletheizung-Förderung veranschaulichen:
Sie möchten eine alte Ölheizung durch eine neue Pelletheizung ersetzen. Dazu werden Kosten in Höhe von 30.000 Euro angenommen. Werden alle Voraussetzungen für den BAFA-Zuschuss erfüllt könnten Sie einen Zuschuss in Höhe von 13.500 Euro erhalten. Dabei wird Ihnen ein Fördersatz in Höhe von 45 % statt 35 % gewährt, da Sie zusätzlich ihre alte Ölheizung austauschen. Den Restbetrag von 16.500 Euro kann mit einem zinsbegünstigten Ergänzungskredit der KfW finanziert werden.
Entscheiden Sie sich für den Steuerbonus erhalten Sie rund 6.000 Euro. Wenn Sie die Voraussetzungen für die Fördergelder nicht erfüllen, können Sie mit dem Steuerbonus trotzdem Geld sparen.
Seit 2020 sind folgende Förderungen einer Pelletheizung möglich: