Solarthermie – Förderung von thermischen Solaranlagen

Zuschüsse & Förderprogramme für Solarthermieanlagen

Die Nutzung von erneuerbaren Energien zum Heizen wie eine Infrarotheizung oder eine Holzheizungen verzeichnen starken Zuwachs. Auch Solarthermien werden immer beliebter. Meist werden Solarthermien zur Heizungsunterstützung eingesetzt. Die Kosten der Nutzung von Sonnenenergie zum Heizen können allerdings im fünfstelligen Bereich liegen. Wenn Sie auf eine Solarthermie zur Unterstützung Ihrer Heizung setzen möchten, können Sie eine Solarthermie-Förderung erhalten und so die Kosten reduzieren. Anlaufstellen dafür sind zum Beispiel das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Auch regionale Programme und die Förderung durch Verbraucherzentralen sind möglich. Alternativ steht dem Hausbesitzer ein Steuerbonus beim Einbau einer Solarthermie zur Verfügung.

Alle Details zur Solarthermie Förderung finden Sie in unserem Ratgeber.

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Staatliche Förderung einer Solarthermie 2020

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat mit seinem Marktanreizprogram Fördermöglichkeiten für die Nutzung von erneuerbaren Energien geschaffen. Seit dem 01. 01. 2020 können Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler, Kommunen oder Unternehmen von verbesserten Konditionen von Solaranlagen und der Solarthermie Förderung profitieren. Die Förderung von Solarthermieanlagen wurde wesentlich vereinfacht. Außer Solarthermieanlagen werden auch Biomasseanlagen und Wärmepumpen oder Hybridheizungen für erneuerbare Energien gefördert. Wird eine Ölheizung durch eine förderfähige Wärmepumpe, eine Biomasseanlage oder eine Hybridheizung ausgetauscht, wird der Fördersatz um 10 Prozent erhöht.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Solarthermieanlage förderfähig ist, können Sie das auf der Liste der förderfähigen Kollektoren nachlesen. Möchten Sie die Solaranlage nicht als Wärmequelle nutzen, informieren Sie sich hier über eine Photovoltaik Förderung.

 

Voraussetzungen der BAFA Förderung einer Solarthermie

Voraussetzung für die BAFA-Förderung für eine Solarthermie ist es, dass die Anlage für die Warmwasserbereitung oder zur Erzeugung von Wärme genutzt wird. Außerdem ist die Solarthermieanlage förderfähig, wenn diese zur Kälteerzeugung und/oder zur Einspeisung von Wärme oder Kälte in ein entsprechendes Netz eingesetzt wird. Zusätzlich muss die Solaranlage, die von der BAFA vorgegebenen Standards erfüllen und eine Zertifizierung tragen.

Allgemein können Flachkollektoren, Röhrenkollektoren oder Luftkollektoren auf dem Gebäude installiert werden. Die zu fördernde Maßnahme kann in Eigenleistung erbracht werden, sofern Fachkenntnisse in den Bereichen Heizungs- und Sanitärinstallation vorhanden sind. Die Fachkenntnisse können in Form eines Meister- oder Gesellenbriefes, Zeugnisse, oder dem Nachweis einer Anstellung bei einer Heizungsfirma bei der BAFA nachgewiesen werden.

Die Installation von Luftkollektoren bis 20 m2 kann auch ohne den Nachweis von Fachkenntnissen durchgeführt werden. Eigenmächtig durchgeführte Leistungen gehören allerdings nicht zu den förderfähigen Kosten und somit nicht zum Förderprogramm.

 

Förderung der Solarthermie in einem Neubau

Wird eine Solarthermie in einem Neubau installiert, muss diese für die Förderung der BAFA eine Bruttokollektorfläche von mindestens 20 m2 aufweisen. Zusätzlich muss das Wohngebäude aus mindestens 3 Wohneinheiten bestehen. Anders müssen Nichtwohngebäude eine beheizbare Fläche von mindestens 500 m2 aufweisen. Auch Mischformen aus Wohngebäude und Nichtwohngebäude sind möglich. Auch ein sogenanntes Solaraktivhaus ist förderfähig. Bei diesem muss der solare Deckungsgrad bei mindestens 50 Prozent liegen.

 

Solarthermie – Förderung bei Gebäudebestand

Bei einem Gebäudebestand muss die Anlage zur Heizungsunterstützung eine gewisse Mindestgröße bei der Kollektorfläche für den Zuschuss aufweisen. Die Mindestgröße der Kollektorfläche bei Flachkollektoren liegt bei mindestens 9 m2. Bei Vakuumröhrenkollektoren liegt die Mindestgröße bei 7 m2. Auch ein Mindestvolumen des Pufferspeichers muss für die Fördermittel der BAFA für die Solarthermie eingehalten werden. Das Mindestvolumen liegt bei Flachkollektoren bei 40 l/m2 und bei Vakuumröhrenkollektoren bei 50l/m2. Werden Luftkollektoren installiert, muss keine Mindestgröße der Kollektorfläche noch eine Mindestgröße des Pufferspeichers eingehalten werden.

Wird die Anlage ausschließlich für die Warmwasserbereitung genutzt, muss die Bruttokollektorfläche mindestens 3m2 und das Volumen des Pufferspeichers 200 Liter aufweisen.

Höhe der Förderung für die Solarthermie von dem BAFA

Seit dem 01. 01. 2020 fördert das BAFA Solarthermien mit einem Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten – ganz egal, ob es sich um einen Gebäudebestand oder einen Neubau handelt. Da die Solarthermieanlage nie die ganze Heizlast des Gebäudes trägt, wird keine Austauschprämie gewährt. Eine Solarthermie-Förderung ist zudem vollkommen unabhängig von der Art der bestehenden Heizung. Wird eine Hybridheizung installiert beträgt der Fördersatz sogar 35 Prozent. Inklusive Austauschbonus für Ölheizungen kann sich die Förderung von erneuerbaren Energien auf bis zu 45 Prozent belaufen. Die Förderübersicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien aus dem Jahr 2020 finden Sie hier (PDF).

 

Was sind förderfähige Kosten?

Grundsätzlich werden alle Anschaffungskosten für die Solarthermie, die Kosten für Installation und Inbetriebnahme sowie Kosten für Umfeldmaßnahmen zu den förderfähigen Kosten gezählt.

An dieser Stelle sind allerdings Unterschiede zwischen Gebäudebestand und Neubau zu berücksichtigen. In einem Neubau werden nur die Kosten berücksichtigt, die in direktem Zusammenhang zur Solarthermie stehen. Der zusätzliche Einbau von Heizungen wird nicht berücksichtigt. Bei Gebäuden in denen bereits seit mehr als zwei Jahren eine Heizung installiert war, sind zusätzlich Kosten für die energetische Optimierung der Wärmeverteilung, der Warmwasserbereitung sowie erforderliche Sanierungen von Technikräumen oder Schornsteinen förderfähig. Darüber hinaus sind die förderfähigen Kosten bei Wohngebäuden auf 50.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt.

 

BAFA-Antrag auf Förderung einer Solarthermie

Der Antrag auf Förderung einer Solarthermieanlage muss unbedingt vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Nur Planungsleistungen dürfen bereits vor der Antragsstellung durchgeführt werden. Achten Sie bei der Solarthermie-Förderung darauf, den Antrag rechtzeitig zu bearbeiten. Maßgeblich für die Förderung ist das Eingangsdatum des Antrages. Hierzu wird der Antrag online beim BAFA ausgefüllt. Um die Förderung zu beantragen, ist ein detaillierter Kostenvoranschlag notwendig. Wenn die Kosten geringer ausfallen als ursprünglich veranschlagt, wird die Summe anschließend wieder gekürzt. Sollen mehrere Anlagen an einem Standort installiert werden, können alle Anlagen in einem gemeinsamen Antrag angegeben werden. Grundsätzlich werden im Antrag für den Zuschuss die Bruttokosten angegeben.

Achten Sie unbedingt darauf, dass der Antrag vollständig ausgefüllt ist. Wenn einzelne Angaben fehlen, kann der Antrag womöglich nicht rechtzeitig bearbeitet werden. Für das gesamte Verfahren der Antragsstellung kann außerdem ein Bevollmächtigter beauftragt werden. Die BAFA kommuniziert dann ausschließlich mit dem von Ihnen ausgewählten Experten.

 

Überblick – Förderung einer Solarthermie vom BAFA

Solarthermie Kollektor Kollektorfläche Pufferspeicher
Heizung und Warmwasserbereitung Flachkollektor min. 9 m2 min. 40 l/m2
Röhrenkollektor min. 7 m2 min. 50l/m2
Luftkollektor Keine Mindestfläche Keine Mindestgröße
Nur Warmwasser Flach- oder Röhrenkollektor min. 3 m2 min. 200 l

 

Weitere Möglichkeiten auf eine Solarthermie-Förderung

 

KfW- Förderung für Solarthermieanlagen

Werden die Voraussetzungen für das Marktanreizprogram für Solarthermien der BAFA erfüllt, kann zusätzlich ein zinsbegünstigter Kredit über das KfW-Programm 167 „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ beantragt werden. Für die Umstellung auf erneuerbare Energien werden bis zu 50.000 € pro Wohneinheit vergeben. Die Fördersumme bestehend aus Kredit und dem BAFA-Zuschuss darf die gesamten Kosten der Erneuerung des Heizsystems nicht übersteigen. Auch die KfW-Förderung muss bereits vor der Installation der Solarthermie beantragt werden. Die Anforderungen der Solarthermie-Förderung der KfW sind identisch mit dem Zuschuss der BAFA.

 

Alternative zum BAFA-Zuschuss: Steuerbonus für Solarthermie

Werden die Förderungen vom BAFA oder der KfW für Solarthermien nicht in Anspruch genommen, können die Kosten von 2020 – 2029 von der Steuer abgesetzt werden. Die seit dem Jahr 2020 geltenden steuerlichen Förderbedingungen für Solarthermien gelten für die Hausbesitzer, die ihre alte Heizung austauschen möchten. Absetzbar über die Einkommenssteuer ist der Einbau einer Solarthermieanlage oder einer Hybridheizung bestehend aus Gasheizung und Solarkollektoren. Maximal können 40.000 € innerhalb von drei Jahren von der Steuer abgesetzt werden. Der Hausbesitzer kann den Steuerbonus nicht gleichzeitig mit einer Solarförderung in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme des Steuerbonus lohnt sich also nur dann, wenn dieser höher ausfällt als die Solarthermie Förderung vom BAFA oder der KfW.

Regionale Förderungen von Solarthermieanlagen

Neben der Förderung für Solarthermien vom BAFA oder der KfW existieren viele regionale Förderprogramme. Bevor Sie sich für das Heizen mit Sonnenenergie entscheiden, sollten Sie sich im Vorfeld über die Möglichkeiten in Ihrer Region informieren. Häufig existieren Fördermöglichkeiten über den regionalen Energieversorger.