Die Energiepreise steigen aktuell immer weiter an. Viele Verbraucher fürchten bereits das Ende des Abrechnungszeitraums für Strom- und Heizkosten und machen sich auf eine hohe Nachzahlung gefasst. Manche Haushalte hat der Anstieg der Heizkosten bereits getroffen, viele Mieter werden die Kostensteigerung allerdings erst mit der nächsten Nebenkostenabrechnung zu spüren bekommen. Komplett auf sich alleine gestellt sind die Verbraucher bei der Heizkostenabrechnung aber nicht. Die Bundesregierung gewährt einen einmaligen Energiezuschuss in Höhe von 300 Euro. Für Haushalte, die Wohngeld beziehen, gibt es ebenfalls einen Heizkostenzuschuss. Wie Sie die Zuschüsse erhalten und was Sie sonst noch tun können, um bei Ihren Heizkosten eine hohe Nachzahlung zu vermeiden, erklären wir in unserem Ratgeber!
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Egal, ob Sie eine Wohnung oder ein Haus besitzen oder ob Sie zur Miete wohnen, für die Heizkosten zahlen Sie monatlich Abschläge. Als Mieter zahlen Sie die Abschläge meistens als Teil der Mietnebenkosten an Ihren Vermieter. Als Eigentümer zahlen Sie die Kosten für den Betrieb Ihrer Heizung direkt beim Energieversorger. Die Höhe der Abschläge richtet sich dabei nach Ihrem Verbrauch im Vorjahr und den aktuellen Energiepreisen. Eine Nachzahlung wird dann fällig, wenn im Abrechnungszeitraum mehr Heizkosten entstanden sind als Sie mit Ihren Abschlägen im Vorfeld gezahlt haben. Dies kann beispielsweise auf einen erhöhten Verbrauch oder steigende Energiepreise zurückzuführen sein.
Im letzten Jahr sind die Kosten zum Heizen explodiert und ein Rückgang ist aktuell auch noch nicht in Aussicht. Während der Erdgaspreis 2021 noch bei durchschnittlich 7,06 Cent pro Kilowattstunde (kWh) lag, hat sich der Gaspreis 2022 bereits fast verdoppelt. Zurückzuführen ist dieser Anstieg der Gaspreise vor allem auf die erhöhten Beschaffungskosten für Energieversorger. Die Beschaffungskosten haben sich im Vergleich zu 2021 – aufgrund des Krieges in der Ukraine – für Gasanbieter mehr als verdoppelt. Die steigenden Kosten machen also nicht nur dem Verbraucher zu schaffen, sondern auch den Gasanbietern. Um keine böse Überraschung mit der nächsten Heizkostenabrechnung zu erhalten, empfehlen wir Ihnen die Höhe Ihrer Abschläge für Heizkosten an die aktuellen Energiepreise anzupassen.
Wer seinen Abschlag in naher Zukunft nicht erhöht, muss mit einer hohen Heizkosten-Nachzahlung rechnen. Allerdings bekommen manche Haushalte die steigenden Kosten für den Betrieb Ihrer Heizung früher zu spüren als andere. Viele Mieter trifft der starke Anstieg der Energiepreise erst nächstes Jahr. Mieter zahlen die Heizkosten als Teil der Nebenkosten in ihrer Miete. Dabei handelt es sich jedoch nur um Vorauszahlungen, die noch nicht endgültig sind. Erst am Ende des Abrechnungsjahres überprüft der Vermieter, ob die Vorauszahlungen den tatsächlichen Verbrauch und die Kosten zum Heizen decken. Waren die Vorauszahlungen nicht ausreichend, fällt für den Mieter eine Heizkosten-Nachzahlung an. Die Höhe der Nachzahlung wird aus der Betriebskostenabrechnung bzw. Nebenkostenabrechnung ersichtlich. Für die Abrechnung haben Vermieter ein Jahr Zeit, sodass die Abrechnung für 2022 erst Ende 2023 fällig ist. Deshalb empfehlen Mieterbünde jetzt schon Rücklagen zu bilden, um nächstes Jahr die Heizkosten- und Gas-Nachzahlung für 2022 zahlen zu können. Alternativ können mit dem Vermieter auch Vorauszahlungen zur Deckung einer potentiellen Heizkosten-Nachzahlung oder eine vorzeitige Anhebung der Nebenkosten vereinbart werden.
Um eine zu hohe Heizkosten- und Gas-Nachzahlung, die Sie nicht zahlen können, zu vermeiden können Sie verschiedene Tricks anwenden, um in Ihrem Haushalt Energie zu sparen. Durch die Verringerung der Raumtemperatur in Ihrer Wohnung um ein Grad Celsius können Sie z. B. auf Dauer sechs Prozent der Heizkosten sparen.
Ebenfalls zu empfehlen ist das richtige Lüften der Wohnung. Vermeiden sollten Sie, Möbel und Gegenstände vor die Heizung zu stellen und so das effiziente Heizen zu blockieren. Außerdem sollten Sie sich schnellstmöglich darum kümmern, die Höhe Ihrer Abschläge an die aktuellen Energiepreise anzupassen. So vermeiden Sie eine hohe Nachzahlung, wenn die finale Abrechnung der Heizkosten ins Haus flattert, und verteilen die finanzielle Last auf mehrere monatliche Vorauszahlungen.
Stiftung Warentest hat einen Nachzahlungsrechner entwickelt, mit dem Sie die ungefähre Höhe Ihrer zu erwartenden Nachzahlung berechnen können - zum Nachzahlungsrechner der Stiftung Warentest bitte hier klicken.
Die Bundesregierung gewährt aufgrund der aktuell stark steigenden Energiepreise eine einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro an alle erwerbstätigen Personen. Der Energiezuschuss wird zusätzlich zum Gehalt und ohne Antrag überwiesen. Ausgezahlt wird der Zuschuss zur Deckung der Heizkosten, sowie Kosten von Strom und Warmwasser ab September.
Ergänzend dazu gewährt die Bundesregierung Personen, die mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 Wohngeld bezogen haben, sowie BAföG-Empfängern, Aufstiegsgeförderten mit Unterhaltszuschuss sowie Auszubildenden mit
Beihilfe oder Ausbildungsgeld einen zusätzlichen Heizkostenzuschuss. Dieser ist nach Haushaltsgröße gestaffelt und beträgt bei einer Person 270 Euro, bei zwei Personen 350 Euro und für jede weitere Person 70 Euro. Die Ausschüttung des Heizkostenzuschusses erfolgt automatisch an alle berechtigten Personen.
Als Kunde von energis können Sie ganz unkompliziert den Abschlags-Airbag nutzen, um hohe Heizkosten- und Gas-Nachzahlungen dauerhaft zu reduzieren. So haben Sie die Möglichkeit, Ihre monatlichen Abschläge für Strom und Gas um zehn Prozent zu erhöhen. Den Abschlags-Airbag können Sie jederzeit ganz bequem online aktivieren. Die Erhöhung der Abschläge hat den Vorteil, dass Sie die steigenden Heizkosten für Wärmestrom oder Erdgas auf mehrere monatliche Abrechnungen aufteilen und nicht eine viel zu hohe Nachzahlung auf einen Schlag stemmen müssen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Energiepreise legen wir Ihnen ans Herz, sich so bald wie möglich um die Anpassung Ihrer Abschläge zu kümmern, um so eine Heizkosten-Nachzahlung zu vermeiden.
Strom- und Gasverbräuche schwanken jahreszeitlich, witterungsbedingt und je nach dem wie viel Zeit Sie Zuhause verbringen. Aber auch Preisänderungen beeinflussen die optimale Abschlagshöhe. Damit es bei der Abrechnung nicht zu Nachzahlungen kommt, ist es wichtig, die monatlichen Abschläge hoch genug anzusetzen und gegebenenfalls anzupassen. Mit dem energis Abschlags-Airbag ist das ganz einfach möglich.
Neben dem Abschlags-Airbag haben Sie in unserem energis Kundenportal zudem die Möglichkeit Ihre Abschläge für Gas und Strom jederzeit individuell anzupassen. Sie sind hier nicht wie beim Abschlags-Airbag an eine Erhöhung der monatlichen Heizkosten um zehn Prozent gebunden. Gehen Sie davon aus, dass aufgrund des enormen Anstiegs der Energiepreise die Erhöhung um zehn Prozent nicht ausreicht, können Sie die Abschläge im Kundenportal auch um mehr als zehn Prozent erhöhen. So können Sie Ihren Abschlag individuell an Ihren Verbrauch und die aktuellen Energiepreise anpassen und vermeiden eine zu hohe Nachzahlung, wenn die Heizkostenabrechnung bzw. Nebenkostenabrechnung wieder vor der Tür steht.
Mit unseren Online-Service Portalen können Sie viele Ihrer Vertragsangelegenheiten direkt online bearbeiten und einsehen - 24 Stunden am Tag, sieben die Woche.
Die energis Mastercard GOLD ermöglicht es Ihnen ohne Mehraufwand, Ihre Heizkosten bei uns als Energieversorger zu verringern. Jeder Einkauf mit der Karte führt zu einer kleinen Verringerung der Abrechnung für Erdgas und Strom. Um genau zu sein, werden 0,25 Prozent Ihres Einkaufsumsatzes automatisch auf Ihrer Abrechnung für Strom und Gas gutgeschrieben. Zahlen Sie sowieso viel mit Karte, lohnt sich die Anschaffung der energis Mastercard GOLD – so sparen Sie wertvolle Beträge, die dabei helfen eine hohe Heizkosten-Nachzahlung zu vermeiden.
Mit der energis Mastercard GOLD ist Zahlen zu allen Zeiten ganz einfach und sicher – kontaktlos und gebührenfrei lässt sich mit ihr sogar bei jedem Einkauf die Stromrechnung reduzieren.
Befürchten Sie eine hohe Gas- und Heizkosten-Nachzahlung, können Sie bereits vor der Heizkostenabrechnung zum Jahresende handeln. Neben dem Energiezuschuss und dem sparsamen Heizen, möchten wir von der energis Sie auch als Energieanbieter beim Vermeiden einer Nachzahlung unterstützen. Aus diesem Grund können Sie Ihre Abschläge jederzeit anpassen über den Abschlags-Airbag oder unser Kundenportal. Falls Sie Fragen haben zu Ihrer Heizkostenabrechnung oder eine hohe Nachzahlung befürchten, helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne in einem unserer Kundencenter weiter.
Ja, das Jobcenter übernimmt auch Heizkosten-Nachzahlungen, sofern die Heizkosten angemessen sind. In diesen Fällen werden die Bedarfe für Unterkunft und Heizung vom Jobcenter in Ihrer tatsächlichen Höhe gezahlt. Ob die Heizkosten angemessen sind, wird im Einzelfall entschieden. Sie sollten also in Ihrem Haushalt darauf achten effizient zu heizen und keinen unverhältnismäßig hohen Verbrauch vorweisen. Hierbei sollten Sie auch auf eine effiziente Wärmedämmung in Ihrer Wohnung achten.
Ja. Personen und Haushalte, die Wohngeld empfangen, erhalten einen speziellen Zuschuss für die Heizkosten. Die Höhe des Heizkostenzuschusses richtet sich dabei nach der Größe des Haushalts, der Wohngeld bezieht:
Als Mieter muss Ihnen Ihr Vermieter innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums die Heizkostenabrechnung zukommen lassen. Wird diese Frist überschritten, kann der Vermieter von Ihnen als Mieter keine Heizkosten-Nachzahlungen mehr einfordern.
Fallen Ihre Heizkosten und Gas-Nachzahlung viel zu hoch aus, sodass Sie diese nicht auf einen Schlag zahlen können, kontaktieren Sie uns bitte schnellstmöglich. Gemeinsam können wir dann über die Möglichkeit einer Ratenzahlung sprechen. Generell empfehlen wir allerdings beim aktuellen Anstieg der Energiepreise Ihre Abschläge unverzüglich über den Abschlags-Airbag oder das Kundenportal anzupassen. So können Sie verhindern am Ende des Abrechnungsjahres von einer zu hohen Strom- und Gas-Nachzahlung überrascht zu werden.