In der heutigen Zeit ist nahezu alles digitalisiert. Ob das SmartHome zu Hause, mit dem Sie Heizung, Licht und elektrische Geräte einfach von unterwegs steuern können oder der Arbeitsplatz im Büro, an dem Sie täglich Ihre Arbeitszeit am PC verbringen. Die Digitalisierung ist in vielen Bereichen unseres Lebens nicht mehr aufzuhalten und auch nicht mehr wegzudenken. Dadurch steigt auch das Interesse an entsprechenden Beschäftigungsformen. Besonders die Arbeitswelt unterliegt dem Wandel der Digitalisierung.
Immer mehr Arbeitnehmer wünschen sich sowohl flexiblere Arbeitszeiten, als auch den Arbeitsort, an dem sie ihre Arbeit verrichten, frei wählen zu können. Durch neue Technologien scheint dies auch oftmals gut umsetzbar. Mit dem schnellen Internet für das Saarland von energis sind Arbeitnehmer Zuhause bestens gerüstet – zumindest was die Internetverbindung angeht. Denn ganz so einfach ist es nicht.
Ob mobiles Arbeiten von Ihrem Arbeitgeber gewährt wird, hängt vom Arbeitsvertrag und den getroffenen Vereinbarungen ab. Darüber hinaus sollten sowohl die Vorteile, als auch Nachteile des mobilen Arbeitens abgewogen werden. Im folgenden Ratgeber möchten wir dies für Sie tun und Ihnen alle Infos und Tipps zum Thema mobiles Arbeiten liefern.
Traditionell entspricht der Arbeitsort, an dem die Arbeit verrichtet wird, dem Betriebsort des Arbeitgebers. Die Digitalisierung ermöglicht es Arbeitnehmern auch außerhalb der Betriebsstätte des Arbeitgebers zu arbeiten. Ein fester Arbeitsort ist daher bei der mobilen Arbeit zunächst nicht gegeben. Doch das mobile Arbeiten kann unterschiedlich verstanden werden: arbeiten aus dem Homeoffice, von unterwegs in einem Café oder innerhalb eines Betriebes mit wechselnden Betriebsstandorten. All diese Arbeitsformen haben eines gemeinsam: Die Arbeit findet mobil statt. Somit wird nicht im an einem festen Arbeitsplatz im Büro des Unternehmens gearbeitet, sondern der Beschäftigte kann seinen Arbeitsort mobil und damit freier wählen.
Zwischen den verschiedenen Arbeitsformen der Telearbeit müssen jedoch einige rechtliche Unterschiede beachtet werden. Ob die Arbeitsstättenverordnung oder das Arbeitsschutzgesetz greift, hängt von der Art der mobilen Arbeit und den entsprechenden Regelungen ab.
Die Telearbeit und der Telearbeitsplatz im Home Office wird zwar als mobile Arbeit verstanden, unterliegt jedoch sowohl dem Arbeitsschutzgesetz, als auch der Arbeitsstättenverordnung. Beim Home Office wird zwar „mobil“ von zu Hause gearbeitet, doch in der Regel wird ein Arbeitszimmer oder ein fester Bereich durch den Arbeitnehmer für die Heimarbeit eingerichtet. Möchten Sie Ihr Home Office einrichten, lassen Sie sich gerne von unserem Ratgeberartikel inspirieren. Der Arbeitgeber stellt beim Home Office die Ausrüstung und je nach Vereinbarung auch das Mobiliar. Somit wird davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer an diesem festen Arbeitsplatz arbeitet und auch erreichbar ist. Wegen der Einhaltung des Arbeitsschutzes und der Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitsplatz im Homeoffice vom Arbeitgeber auf arbeitsschutzrechtliche Standards übergeprüft werden. Dies geschieht einmalig, bei Einrichtung des Homeoffice Arbeitsplatzes.
Der wesentliche Unterschied zwischen den Arbeitsformen des Home Office und der vollkommen mobilen Arbeit besteht somit darin, dass Sie bei der mobilen Arbeit lediglich einen Arbeitsauftrag erhalten. Wo und wann dieser dann erledigt wird, ist dem Arbeitgeber egal. So kann ein Café im Handumdrehen zu Ihrem persönlichen Büro werden.
Für mobiles Arbeiten gibt es in Deutschland bisher noch keine klaren gesetzlichen Regelungen. Bei einer gesetzlichen Ausarbeitung soll jedoch zukünftig auch abgesichert werden, dass Mitarbeiter, die mobil arbeiten in alle Arbeitsabläufe eingebunden werden. Auch dürfen dem Beschäftigten durch das mobile Arbeiten keine Nachteile für einen beruflichen Aufstieg entstehen. Weiterhin muss das allgemeine Arbeitsschutzgesetz zum Schutz des Arbeitnehmers sowie das Arbeitszeitgesetz gelten. Somit sollen zukünftig nicht nur in den Betriebsvereinbarungen von Unternehmen klare Vereinbarungen und Regelungen bezüglich des mobilen Arbeitens und des mobilen Arbeitsplatzes getroffen werden, sondern auch gesetzliche Regelungen entstehen.
Insofern keine gesetzlichen Regelungen gelten, sollten alle Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern, die das mobile Arbeiten betrifft, immer im Vertrag unter dem Punkt „mobiles Arbeiten“ festgehalten werden.
Liegt eine individual- oder kollektivvertragliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vor, so steht grundsätzlich jedem Beschäftigten ein Anspruch auf mobiles Arbeiten zu. Mobiles Arbeiten muss somit in Ihrem Arbeitsvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung gestattet sein.
Unter der Arbeitszeit versteht man laut Arbeitszeitgesetz „die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen“. Die Arbeitszeit sollte täglich acht Stunden in der Regel nicht übersteigen. Eine temporäre Erhöhung auf eine Höchstarbeitszeit von zehn Stunden ist jedoch möglich. Auch beim mobilen Arbeiten müssen diese gesetzlichen Regelungen beachtet werden. Zudem gilt eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden zwischen den Arbeitseinsätzen.
Sich den Arbeitsort selbst aussuchen, die Arbeitszeit so einteilen, wie es zum persönlichen Tagesablauf passt und dadurch eine bessere Kompatibilität zwischen Privat- und Berufsleben erreichen? Home Office und mobiles Arbeiten klingt für viele Arbeitnehmer verlockend. Neben den Vorteilen, die mobiles Arbeiten bietet, kann es jedoch auch Nachteile geben.
Mobiles Arbeiten wird immer mehr zum Trend. Dies geht damit einher, dass die Beschäftigten in dieser Arbeitsform mehr Vorteile als Nachteile sehen:
So verführerisch die Vorteile der mobilen Arbeit scheinen. Auch einige Nachteile sollten beachtet werden:
Arbeitgeber & Arbeitnehmer: Die Kommunikation muss bei der Telearbeit stimmen
Im Büro haben Sie sowohl Ihre Kollegen, als auch Ihren Arbeitgeber zumeist in direkter Nähe. Fragen oder Probleme zu gestellten Aufgaben sind schnell geklärt. Bei der Telearbeit fällt diese persönliche Kommunikation allerdings weg. Somit ist es umso wichtiger, dass Sie weiterhin mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber kommunizieren. Bestenfalls sollten trotz der freien Einteilung der Arbeitszeit und des Arbeitsortes bei der mobilen Arbeit wöchentlich virtuelle Meetings einberufen werden, um die Kommunikation im Team zu gewährleisten. Hiermit wird sichergestellt, dass trotz der räumlichen Trennung gemeinschaftlich an einem Strang gezogen und die Arbeit mit Erfolg belohnt wird.
Möchten Sie mehr zum Thema „Home Office Telefon“ und den Tools zur Kommunikation im Home Office oder zu den Themen „Home Office Tipps“ und „Home Office Steuern“ erfahren? Dann lesen Sie gerne unsere Ratgeberartikel.
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