„Die Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich ist ein wichtiger Baustein der Energiewende und für den Klimaschutz.“ Diesen Satz aus dem Gesetzesentwurf zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude, der Teil des Klimapakets der Bundesregierung ist, würden wahrscheinlich viele Personen unterschreiben. Dennoch hat das Gespräch um ein Ölheizungsverbot viele Verbraucher, die mit Öl heizen, verunsichert. Immerhin wurde – wenn auch bereits vor einigen Jahren oder sogar Jahrzehnten – in die Ölheizung investiert.
Ein endgültiger Text zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) liegt noch nicht vor (Stand September 2020), daher kamen bei Verbrauchern vermehrt Fragen auf wie „ab wann sind Ölheizungen verboten?“, „werden überhaupt alle Ölheizungen verboten?“ und „welche Alternativen gibt es nach einem Verbot von Ölheizungen?“. Damit Sie endlich Klarheit um die Zukunft Ihrer Heizungsanlage bekommen, haben wir die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Verbot von Ölheizungen übersichtlich für Sie zusammengestellt.
Ist Ihre Heizung von der Austauschpflicht betroffen oder können Sie weiterhin mit Öl heizen?
Das Verbot gilt ab 2026 nur für die Neuinstallation, nicht für den Betrieb von Ölheizungen. Ihre bestehende Ölheizung können Sie also weiterhin betreiben. Voraussetzung ist, dass es sich dabei nicht um einen Konstanttemperaturkessel, der länger als 30 Jahre in Betrieb ist, handelt. Hat Ihre Ölheizung bereits ein gewisses Alter erreicht, kann sich der Wechsel zu einer alternativen Heizform jedoch durchaus bereits vor Ablauf der 30 Jahre lohnen.
Neue Ölheizungen dürfen noch bis Ende 2025 installiert werden. Im Jahr 2026 tritt in Deutschland das Ölheizungsverbot in Kraft. Ab dann dürfen Ölheizungen nur noch als Hybridsysteme, die erneuerbare Energien mit einbinden, zum Beispiel eine Solaranlage oder Wärmepumpe, neu verbaut werden. Bestehende Ölheizungen hingegen dürfen, sofern sie nicht älter als 30 Jahre sind und nicht mit einem Konstanttemperaturkessel arbeiten, weiter betrieben werden.
Einige Heizungen sollen von dem Verbot für Ölheizungen auch über das Jahr 2026 hinaus ausgenommen werden:
Final werden die Ausnahmen von dem Verbot im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Dieses soll im Laufe des Jahres 2020 in Kraft treten. Aktuell liegt nur ein Gesetzesentwurf zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude vor.
Verbraucher, die ihre Ölheizung mit Heizkessel in den letzten Jahren erneuert haben und jetzt einen Brennwertkessel zur Wärmeerzeugung verwenden, können diesen ab Inbetriebnahme 30 Jahre lang nutzen – auch über das Jahr 2026 hinaus.
Fällt Ihre Ölheizung nicht unter die Ausnahmen, die von dem Ölheizungsverbot ausgenommen sind, sollten Sie sich rechtzeitig nach alternativen Heizsystemen umsehen und Ihre Ölheizung erneuern.
Umrüstungsmöglichkeiten für veraltete Ölheizungen:
Die Deutsche Energie Agentur (dena) hat die Wechseloptionen zusammen mit nützlichen Zusatzinformationen zu durchschnittlichen CO2-Emmissionen, möglichen CO2-Einsparungen, ungefähren Energiekosten, Vorteilen und Rahmenbedingungen der einzelnen Heizformen übersichtlich in einem Factsheet zusammengestellt.
Auch wenn ein Verbot von Ölheizungen Sie im ersten Moment schlucken lässt, wenn Sie aktuell noch mit Öl heizen, kann die Austauschpflicht Ihnen am Ende zugute kommen. Insbesondere mit alten Kesseln wie Niedertemperaturkesseln gehen in der Regel hohe Energiekosten, hohe Emissionen und damit schlichtweg ein ineffizienter Betrieb einher. Wer zur Wärmeerzeugung künftig auf erneuerbare Energien setzt, spart nicht nur CO2, sondern auf lange Sicht auch Energiekosten ein.
Für energieeffiziente Umrüstungen wie Heizungsoptimierungen gibt es zahlreiche Förderprogramme von Bund, Land und energis. Es lohnt sich also durchaus, in den kommenden Jahren von alten Ölheizungen auf klimafreundliche Heizungen oder direkt auf erneuerbare Wärme umzusteigen. Haus- und Wohnungseigentümer, die ihre alte Ölheizung gegen eine energieeffiziente Heizung austauschen, können dafür laut Klimapaket der Bundesregierung seit Januar 2020 Fördergelder mit bis zu 45 Prozent Zuschuss erhalten.[1]
Möchten Sie wirklich warten, bis Ihre Ölheizung offiziell verboten wird oder erneuern Sie Ihre Ölheizung bereits vorzeitig und sichern sich günstigere Wärme und attraktive Förderungen?
Die Fördermittel für reine Ölheizungen wurden zwar im Jahr 2020 eingestampft, Hybridsysteme sowie alleinige Systeme zur erneuerbaren Wärmeerzeugung können jedoch weiterhin gefördert werden.