Verbot von Ölheizungen  

Wie ist der aktuelle Stand zum Ölheizungsverbot in Deutschland?

Ungefähr ein Viertel der Heizungsanlagen in Deutschland sind immer noch Ölheizungen. Vor allem in ländlichen Gegenden, wo es kaum wirtschaftliche Alternativen gibt, sind die Heizungen beliebt. Dennoch hat die Bundesregierung im Zuge der Verbesserung der Energieeffizienz und im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ein Ölheizungsverbot entschieden, das viele Verbraucher verunsichert, die mit Öl heizen. Schließlich wurde viel Geld in das Heizsystem investiert – egal, ob erst vor kurzer Zeit oder bereits vor einigen Jahren.

Ölheizungen werden verboten, aber mit einigen Ausnahmen. Wie lange ist der Einbau von Ölheizungen noch erlaubt und wie lange dürfen sie noch betrieben werden? Diese und weitere Fragen stellen sich viele Verbraucher. In unserem Ratgeber beantworten wir Ihnen diese Fragen und geben Ihnen die wichtigsten Infos zum Verbot von Ölheizungen in Deutschland mit auf den Weg.

Werden Ölheizungen verboten? – Die wichtigsten Fakten zum Ölheizungsverbot im Überblick

  • Ein generelles Verbot von Ölheizungen tritt erst 2045 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt darf in Deutschland grundsätzlich nicht mehr mit fossilen Brennstoffen geheizt werden.
  • Nach den Plänen des neuen Heizungsgesetzes werden ab 2024 reine Öl- oder Gasheizungen verboten sein. Allerdings können nach dem 1. Januar 2024 noch Öl- und Gasheizungen eingebaut werden, sofern diese ab 2029 zu anteilig 15 Prozent mit klimaneutralem Gas, wie Biomasse oder Wasserstoff, betrieben werden. Dieser Pflichtanteil steigt 2035 auf 30 Prozent und 2040 auf 60 Prozent.
  • Zudem ist der Einbau einer Gasheizung erlaubt, wenn diese auf Wasserstoff umgestellt werden kann und die Wärmeplanung der Kommune ein entsprechendes Versorgungsnetz vorsieht. Es gab Diskussionen darüber, den Start des Gesetzes von 2024 auf 2026 zu verschieben, aber es wurde entschieden, dass das Verbot neuer Ölheizungen 2024 in Kraft tritt.
  • Öl- oder Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen in der Regel ausgetauscht werden. Niedrigtemperatur- und Brennwertkessel sind jedoch von dieser Austauschpflicht ausgenommen und können weiterhin betrieben werden.
  • Für den Einbau von Ölheizungen wird keine staatliche Förderung mehr angeboten.

 

Austauschpflicht von Ölheizungen gemäß GEG

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt fest, dass ab 2024 neu installierte Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Es gibt jedoch kein generelles Verbot von Gas- und Ölheizungen. Solange die Heizung ordnungsgemäß funktioniert, sind Eigentümerinnen und Eigentümer auch nach 2024 nicht verpflichtet, aktiv zu werden. Bei neu errichteten Gebäuden in Neubaugebieten muss jedoch sichergestellt werden, dass die installierte Heizung mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt. Für Bestandsgebäude und andere Neubauten sollen die Kommunen Pläne vorlegen, wie der klimafreundliche Umbau lokal umgesetzt werden kann.

 

Ab wann ist der Einbau von neuen Ölheizungen verboten?

Ein Icon symbolisiert das Verbot von Ölheizungen

Der Einbau von reinen Ölheizungen ist ab 2024 verboten. Danach dürfen nur noch Hybridheizungen installiert werden, die mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Verbraucher haben mit Hybridheizungen zum Beispiel die Möglichkeit Öl-Brennwertkessel mit einer Solarthermie oder Wärmepumpe zu kombinieren. Mit dieser Maßnahme soll zunehmend der Umstieg von fossilen Brennstoffen zur Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energien erfolgen.

Wie lange dürfen Ölheizungen noch betrieben werden?

Moderne Heizkessel arbeiten deutlich effizienter als veraltete Konstanttemperaturkessel und können den flüssigen Brennstoff nahezu verlustfrei in Wärme umwandeln. Daher besteht vor allem bei Heizsystemen, die älter als 30 Jahre sind und Öl zur Wärmeerzeugung nutzen, die unmittelbare Austauschpflicht.

Bestehende Ölheizungen mit Konstanttemperaturkessel dürfen nach Inbetriebnahme solange normal heizen bis sie eine Betriebszeit von 30 Jahren erreichen. Sind sie bereits länger als 30 in Betrieb oder ist die Anlage älter als 30 Jahre, greift die gesetzliche Austauschpflicht des GEG und die Ölheizung muss ausgetauscht werden.

 

Gibt es Ausnahmen vom Verbot für Ölheizungen?  

Ölheizungen sind generell noch nicht verboten. Bestehende Heizanlagen dürfen weiter betrieben werden, lediglich der Einbau neuer Ölheizungen wird spätestens ab Mitte 2028 verboten. Ab 2024 müssen Neubau-Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, was ein de facto Verbot für den Einbau reiner Öl- und Gasheizungen bedeutet.

Vom Gas- und Ölheizungsverbot, das ab 2024 für Neubau-Heizungen in Kraft tritt, gibt es einige Ausnahmen. Für folgende Ausnahmen ist der Einbau von Ölheizungen noch erlaubt:

  • Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel
  • Heizungstechnische Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt
  • Häuser ohne Gas- oder Fernwärmeanschluss
  • Häuser, bei denen es technisch nicht möglich ist, die Heizung um erneuerbare Energien zu ergänzen
  • Häuser, in denen nicht ausreichend Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugt werden kann

Die genauen Ausnahmen des Verbots von Ölheizungen sind in § 72 und 73 des GEG geregelt und nachlesbar.

 

Sonderfall Hochwasserschutzgesetz

Unabhängig vom Verbot von Öl- und Gasheizungen im GEG, gibt es bereits in einigen Gebieten ein Ölheizungsverbot. Denn das Hochwasserschutzgesetz untersagt die Inbetriebnahme von neuen Ölheizungen in Hochwassergebieten. So soll verhindert werden, dass austretendes Öl aus den Heizungen die Kosten bei Schäden durch Unwetter und Überschwemmungen in die Höhe treiben. Auch hier sind im Gesetz Ausnahmen für das Verbot der Ölheizungen definiert:

  • In Risikogebieten dürfen weiterhin neue Ölheizungen installiert werden, wenn die die Heizungsanlage hochwassersicher ist.
  • In Überschwemmungsgebieten gilt dieselbe Bedingung, allerdings muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass es kein alternatives Heizsystem zu vertretbaren Kosten gibt.

 

Alte Ölheizung austauschen und Förderung sichern

Ein Icon zeigt eine Hand mit Euromünze darüber.

Auch wenn ein Verbot von Ölheizungen Sie im ersten Moment schlucken lässt, wenn Sie aktuell noch mit Öl heizen, kann die Austauschpflicht Ihnen am Ende zugutekommen. Insbesondere mit alten Kesseln gehen in der Regel hohe Heizkosten, hohe Emissionen und damit schlichtweg ein ineffizienter Betrieb einher. Wer zur Wärmeerzeugung künftig auf Heizungen mit erneuerbaren Energien setzt, spart nicht nur CO2, sondern auf lange Sicht auch Heizkosten ein.

Seit 2020 gibt es keine Förderungen mehr für reine Ölheizungen, dafür aber eine Austauschprämie, wenn Sie den Umstieg von Öl auf ein anderes Heizsystem vornehmen. Hierzu müssen Sie Ihre Heizung hybridisieren oder komplett auf erneuerbare Energien wechseln, z. B. in Form einer Pelletheizung oder Wärmepumpe. Bei dem Umstieg auf das Heizen mit Wärmepumpe können Sie sogar eine Förderung in Höhe von bis zu 45 Prozent erhalten.

 

Welche Alternativen gibt es nach dem Verbot von Ölheizungen?

Ein Icon zeigt eine Wärmepumpe als mögliche Alternative für eine Ölheizung nach dem Verbot.

Fällt Ihre Ölheizung nicht unter die Ausnahmen des Ölheizungsverbots, sollten Sie Sich rechtzeitig nach alternativen Heizungen umsehen und Ihre Ölheizung erneuern.

Umrüstungsmöglichkeiten für veraltete Ölheizungen:

  • Installation eines moderneren Brennwertkessels
  • Installation einer Hybridheizung bzw. Einbindung erneuerbarer Energien
  • Installation einer Wärmepumpe mit Wärmestrom
  • Umrüstung auf eine Pelletheizung