Werden Ölheizungen bald verboten?

Was es mit dem Ölheizungsverbot ab 2026 auf sich hat

Die Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich gilt als ein wichtiger Baustein der Energiewende und für den Klimaschutz. Deshalb hat sich die Bundesregierung im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für ein Ölheizungsverbot entschieden, das viele Verbraucher, die mit Öl heizen, verunsichert hat. Immerhin wurde – wenn auch bereits vor einigen Jahren oder sogar Jahrzehnten – in die Ölheizung investiert.

Daher fragen sich viele Verbraucher ab wann die Ölheizungen verboten werden und ob überhaupt alle Ölheizungen von dem Verbot betroffen sind.  Damit Sie endlich Klarheit um die Zukunft Ihrer Heizungsanlage bekommen und welche Alternativen es zur Ölheizung gibt, haben wir die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Verbot von Ölheizungen übersichtlich zusammengestellt.

 

Die wichtigsten Fakten zum Ölheizungsverbot ab 2026 auf einen Blick

  • Es gibt kein generelles Verbot von Ölheizungen
  • Bei Inbetriebnahme bis Ende 2025 dürfen moderne Ölheizungen 30 Jahre lang betrieben werden
  • Ab 2026 ist der Einbau von neuen Ölheizungen mit Ausnahme von Hybridsystemen, die erneuerbare Energien integrieren, verboten
  • Seit 2020 gibt es für Ölheizungen nur noch Fördergelder in Kombination mit energieeffizienten Heizsystemen

 

Häufige Fragen zum Verbot von Ölheizungen

Ist Ihre Heizung von der Austauschpflicht betroffen oder können Sie weiterhin mit Öl heizen?

Kann ich meine bestehende Ölheizung weiterhin betreiben?

Das Verbot gilt ab 2026 nur für die Neuinstallation, nicht für den Betrieb von Ölheizungen. Ihre bestehende Ölheizung können Sie also weiterhin betreiben. Voraussetzung ist, dass es sich dabei nicht um einen Konstanttemperaturkessel, der länger als 30 Jahre in Betrieb ist, handelt. Hat Ihre Ölheizung bereits ein gewisses Alter erreicht, kann sich der Wechsel zu einer alternativen Heizform jedoch durchaus bereits vor Ablauf der 30 Jahre lohnen.

 

Ist der Einbau von neuen Ölheizungen verboten?

Neue Ölheizungen dürfen noch bis Ende 2025 installiert werden. Im Jahr 2026 tritt in Deutschland das Ölheizungsverbot in Kraft. Ab dann dürfen Ölheizungen nur noch als Hybridsysteme, die erneuerbare Energien mit einbinden, zum Beispiel eine Solaranlage oder Wärmepumpe, neu verbaut werden. Bestehende Ölheizungen hingegen dürfen, sofern sie nicht älter als 30 Jahre sind und nicht mit einem Konstanttemperaturkessel arbeiten, weiter betrieben werden.

 

Gibt es Ausnahmen, die nicht von dem Ölheizungsverbot betroffen sind?

Einige Heizungen und Häuser sind von dem Verbot für Ölheizungen ausgenommen. Dazu zählen: 

  • Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel
  • heizungstechnische Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 Killowatt oder mehr als 400 Kilowatt
  • Häuser ohne Gas- oder Fernwärmeanschluss
  • Häuser, bei denen es technisch nicht möglich ist, die Heizung um erneuerbare Energien zu ergänzen 
  • Häuser, in denen nicht ausreichend Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugt werden kann

Die genauen Ausnahmen von dem Verbot sind in § 72 und 73 des Gebäudeenergiegesetzes geregelt und nachlesbar.

Ich habe erst kürzlich einen Heizkessel gegen einen Brennwertkessel getauscht. Betrifft mich das Ölheizungsverbot ab 2026?

Verbraucher, die ihre Ölheizung mit Heizkessel in den letzten Jahren erneuert haben und jetzt einen Brennwertkessel zur Wärmeerzeugung verwenden, können diesen ab Inbetriebnahme 30 Jahre lang nutzen – auch über das Jahr 2026 hinaus.

 

Ölheizung verboten – was dann? Alternative Heizsysteme

Fällt Ihre Ölheizung nicht unter die Ausnahmen, die von dem Ölheizungsverbot ausgenommen sind, sollten Sie sich rechtzeitig nach alternativen Heizsystemen umsehen und Ihre Ölheizung erneuern.

Umrüstungsmöglichkeiten für veraltete Ölheizungen:

  • Installation eines moderneren Ölbrennwertkessels
  • Installation einer Hybridheizung bzw. Einbindung erneuerbarer Energien wie z. B. Solarthermie für Trinkwarmwasser oder zur Heizungsunterstützung
  • Umrüstung auf eine Gasheizung
  • Ihren günstigen Erdgas-Tarif finden Sie bei energis
  • Installation einer strombasierten Wärmepumpe
  • Umrüstung auf eine Pelletheizung

Die Deutsche Energie Agentur (dena) hat die Wechseloptionen zusammen mit nützlichen Zusatzinformationen zu durchschnittlichen CO2-Emmissionen, möglichen CO2-Einsparungen, ungefähren Energiekosten, Vorteilen und Rahmenbedingungen der einzelnen Heizformen übersichtlich in einem Factsheet zusammengestellt.

Alte Ölheizung austauschen und Förderung sichern

Auch wenn ein Verbot von Ölheizungen Sie im ersten Moment schlucken lässt, wenn Sie aktuell noch mit Öl heizen, kann die Austauschpflicht Ihnen am Ende zugute kommen. Insbesondere mit alten Kesseln wie Niedertemperaturkesseln gehen in der Regel hohe Energiekosten, hohe Emissionen und damit schlichtweg ein ineffizienter Betrieb einher. Wer zur Wärmeerzeugung künftig auf erneuerbare Energien setzt, spart nicht nur CO2, sondern auf lange Sicht auch Energiekosten ein.

Für energieeffiziente Umrüstungen wie Heizungsoptimierungen gibt es zahlreiche Förderprogramme von Bund, Land und energis. Es lohnt sich also durchaus, in den kommenden Jahren von alten Ölheizungen auf klimafreundliche Heizungen oder direkt auf erneuerbare Wärme umzusteigen. Haus- und Wohnungseigentümer, die ihre alte Ölheizung gegen eine energieeffiziente Heizung austauschen, können dafür laut Klimapaket der Bundesregierung seit Januar 2020 Fördergelder mit bis zu 45 Prozent Zuschuss erhalten.[1]

Möchten Sie wirklich warten, bis Ihre Ölheizung offiziell verboten wird oder erneuern Sie Ihre Ölheizung bereits vorzeitig und sichern sich günstigere Wärme und attraktive Förderungen?

 

Die Fördermittel für reine Ölheizungen wurden zwar im Jahr 2020 eingestampft, Hybridsysteme sowie alleinige Systeme zur erneuerbaren Wärmeerzeugung können jedoch weiterhin gefördert werden.