Im Zuge des Umweltschutzes befindet sich die Elektromobilität immer weiter auf dem Vormarsch. Mit der zunehmenden E-Auto Reichweite werden die Fahrzeuge auch für immer mehr Menschen alltagstauglich. Allerdings ist der Kauf eines Elektro- oder Hybridautos kein günstiges Vorhaben und für viele nicht realisierbar. Um die Verbreitung von Elektroautos zu erhöhen und mehr Menschen den Umstieg zu ermöglichen, bietet die Bundesregierung einen Zuschuss für den Erwerb von E-Autos und Plug-In-Hybriden an. Der sogenannte Umweltbonus kann bis zu 9.000 Euro betragen und wird in Anteilen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und dem Auto-Hersteller gezahlt.
In unserem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie zum Umweltbonus wissen müssen, und in den Genuss welcher weiteren finanziellen Vorteile Sie als Besitzer eines Elektroautos kommen!
Mit dem BAFA Umweltbonus können Sie für reine Elektroautos eine Förderung von bis zu 9.000 Euro und für Plug-In-Hybride eine Förderung von bis zu 6.750 Euro erhalten. Hybridautos werden nur gefördert, sofern sie maximal 50 Gramm CO₂ pro Kilometer emittieren oder bis Ende 2021 eine elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern, ab 2022 60 Kilometer oder ab 2023 80 Kilometer zurücklegen können.
Zusammengesetzt ist der Umweltbonus aus einem Bundesanteil und einem Herstelleranteil. Ursprünglich waren die Anteile der Bundesregierung und der Hersteller gleichmäßig verteilt, allerdings hat die Bundesregierung ihren Anteil mit der sogenannten Innovationsprämie verdoppelt. Dieser erhöhte Umweltbonus gilt seit dem 8. Juli 2020.
Zunächst war geplant, dass der erhöhte Umweltbonus mit der Innovationsprämie lediglich bis Ende 2021 gilt. Allerdings gibt es bisherige Innovationsprämie nur noch bis Ende 2022. Ab 2023 bis Ende 2025 soll es dann wieder nur den einfachen Bundesanteil (Umweltbonus) geben.
Die E-Auto Prämie setzt sich aus einem Bundesanteil und einem Herstelleranteil zusammen. Der Bundesanteil ist aktuell doppelt so hoch wie der Herstelleranteil, aufgrund der Erhöhung des Anteils als Innovationsprämie. Ein Antrag zur Förderung inklusive Innovationsprämie kann für alle Fahrzeuge gestellt werden, die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2025 erstmalig zugelassen wurden. Beim Kauf eines Elektro- oder Hybridautos ist es wichtig, dass die Haltedauer mindestens sechs Monate beträgt, d. h. das Fahrzeug muss mindestens so lange auf den Antragsteller in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sein. Die Bundesregierung plant, die Mindesthaltedauer auf zwölf Monate zu verdoppeln. Wird das Fahrzeug vor Ablauf dieser Frist weiterverkauft, muss die Prämie zurückgezahlt werden. Je nachdem, ob Sie sich für den Kauf eins neuen Elektroautos oder eines Plug-In-Hybriden entscheiden, fällt die Kaufprämie unterschiedlich hoch aus. Auch die Preisklasse der Fahrzeuge hat Auswirkungen auf die Höhe der Elektroauto Förderung von Bund und Hersteller:
Fahrzeug |
Nettolistenpreis (Basismodell) |
Bundesanteil (inkl. Innovationsprämie) |
Herstelleranteil (netto) |
Förderung insgesamt |
---|---|---|---|---|
Elektroauto |
Bis 40.000 € |
6.000 € |
3.000 € |
9.000 € |
Elektroauto |
Über 40.000 € bis maximal 65.000 € |
5.000 € |
2.500 € |
7.500 € |
Plug-In-Hybrid |
Bis 40.000 € |
4.500 € |
2.250 € |
6.750 € |
Plug-In-Hybrid |
Über 40.000 € bis maximal 65.000 € |
3.750 € |
1.875 € |
5.625 € |
Beim Leasing von Elektroautos fällt die Prämie teilweise geringer aus als beim Kauf. Durch eine neue Richtlinie zum Umweltbonus wird die Höhe der Förderung bei Leasingfahrzeugen seit dem 16. November 2020 abhängig von der Leasingdauer festgelegt. Dies betrifft alle E-Autos mit einer Leasingdauer von 23 Monaten oder weniger. Elektroautos mit einer Leasingdauer von über 23 Monaten erhalten die volle Prämie – wie beim Kauf eines neuen Elektrofahrzeuges.
Damit für geleaste Fahrzeuge ein Antrag gestellt werden kann, beträgt die Mindesthaltedauer zwölf Monate, wenn die Leasingdauer zwölf bis 23 Monate beträgt. Bei einer Laufzeit zwischen sechs und elf Monaten liegt die Mindesthaltedauer bei sechs Monaten. Beträgt die Laufzeit des Leasings über 23 Monate und es kann die volle E-Auto Förderung wahrgenommen werden, ist eine Mindesthaltedauer von 24 Monaten vorgeschrieben. Neben der Leasing-Laufzeit ist auch weiterhin der Listenpreis des Autos und der Fahrzeugtyp entscheidend bei der Bestimmung der Kaufprämie:
Fahrzeug |
Leasing-Laufzeit |
Nettolistenpreis (Basismodell) |
Bundesanteil (inkl. Innovationsprämie) |
Herstelleranteil (netto) |
Förderung insgesamt |
---|---|---|---|---|---|
Elektroauto |
6 bis 11 Monate |
Bis 40.000 € |
1.500 € |
750 € |
2.250 € |
Elektroauto |
6 bis 11 Monate |
Über 40.000 € bis maximal 65.000 € |
1.250 € |
625 € |
1.875 € |
Elektroauto |
12 bis 23 Monate |
Bis 40.000 € |
3.000 € |
1.500 € |
4.500 € |
Elektroauto |
12 bis 23 Monate |
Über 40.000 € bis maximal 65.000 € |
2.500 € |
1.250 € |
3.750 € |
Plug-In-Hybrid |
6 bis 11 Monate |
Bis 40.000 € |
1.125 € |
562,50 € |
1.687,50 € |
Plug-In-Hybrid |
6 bis 11 Monate |
Über 40.000 € bis maximal 65.000 € |
937,50 € |
468,75 € |
1.406,25 € |
Plug-In-Hybrid |
12 bis 23 Monate |
Bis 40.000 € |
2.250 € |
1.125 € |
3.375 € |
Plug-In-Hybrid |
12 bis 23 Monate |
Über 40.000 € bis maximal 65.000 € |
1.875 € |
937,50 € |
2809,50 € |
Sofern die Erstzulassung eines gebrauchten E-Autos oder Plug-In-Hybriden nach dem 4. November 2019 stattgefunden hat, kann der Umweltbonus auch für ein gebrauchtes Fahrzeug beantragt werden. Dabei wird sowohl der Kauf als auch das Leasing vom Bund bezuschusst. Für den Zuschuss bei einem gebrauchten E-Auto oder Plug-In-Hybrid gelten die Fördersätze aus den Tabellen zum Kauf und Leasing eines Neuwagens mit einem Nettolistenpreis von über 40.000 Euro bis maximal 65.000 Euro.
Wird die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und vor Ende des Jahres 2025 durchgeführt, wird für die Fahrzeuge auch die Innovationsprämie vergeben. Um für die E-Auto Förderung berechtigt zu sein, darf der Gebrauchtwagen nicht länger als zwölf Monate erstzugelassen gewesen sein, nicht mehr als 15.000 Kilometer gefahren und es darf noch keine Förderung für das Fahrzeug beantragt worden sein. Zudem darf der Kaufpreis des Autos nicht 80 Prozent des Brutto-Listenpreises des Neuwagens (inklusive Sonderausstattung, aber exklusive Preisnachlässe) abzüglich des Bruttoherstelleranteils überschreiten.
Wird für die Zweitzulassung des Autos ein Antrag zum Umweltbonus gestellt, muss eine Erklärung über die maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern zum Zeitpunkt des Kaufs, sowie ein Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs (als Gutachten der Deutschen Automobil Treuhand oder Neufahrzeug Rechnung) mit eingereicht werden. Die Erklärung über die Laufleistung muss über das Formular „Nachweispaket von Gebrauchtwagen“ durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder eine Prüforganisation bestätigt werden. Zu beachten ist dabei, dass das Elektrofahrzeug zum Zeitpunkt der Begutachtung noch nicht die 15.000 Kilometer überschritten hat. Erfolgt der Nachweis lediglich über den Kaufvertrag, ist dies nicht ausreichend für das BAFA.
Einen Antrag zur Umweltprämie für E-Autos können Privatpersonen, Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Stiftungen, Körperschaften und Vereine stellen, auf die ein förderfähiges Fahrzeug entweder als Käufer oder Leasingnehmer zugelassen wird. Eine Liste aller förderfähigen Fahrzeuge finden Sie auf der Website des BAFA. Leasingnehmer sind nur berechtigt, einen Antrag zur E-Auto Förderung zu stellen, wenn das Fahrzeug zur Eigennutzung erworben wird.
Der Antrag zum Umweltbonus wird in einem elektronischen Verfahren auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss das Elektrofahrzeug bereits erworben und zugelassen sein, ansonsten wird der Antrag vom BAFA abgelehnt. Der Antrag zur E-Auto Prämie kann innerhalb eines Jahres nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden.
Auf die Prämie beim Kauf oder Leasing von Elektroautos besteht kein Rechtsanspruch. Die erforderlichen Haushaltsmittel zur Finanzierung des Förderprogramms müssen noch zur Verfügung stehen, damit die Kaufprämie vergeben wird. Dabei gilt das Windhundprinzip – sprich, wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Sind die Gelder zur Förderung aufgebraucht, wird auch keine Prämie für E-Autos mehr ausgegeben. Bei Veränderungen der Richtlinie zum Umweltbonus wird immer die jeweils geltende Richtlinie zum Zeitpunkt der Antragsstellung angewendet.
Um die E-Auto Kosten weiter zu senken, können verschiedene Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene mit dem Umweltbonus des BAFA kombiniert werden. Voraussetzung dafür ist, dass zwischen dem Förderungsgeber und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Verwaltungsvereinbarung besteht. Diese sorgt dafür, dass haushalts- und beihilferechtliche Vorgaben eingehalten werden und regelt das Zusammenspiel der verschiedenen Förderprogramme. Der BAFA Umweltbonus kann allerdings nur mit einem weiteren Förderprogramm kombiniert werden, nicht mit mehreren gleichzeitig. Zu den kombinierbaren Förderprogrammen zählen beispielsweise:
Vor der Beantragung der BAFA Förderung lohnt es sich also, über weitere Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene zu informieren. Ebenfalls empfiehlt sich ein Vergleich von verschiedenen Autoanbietern, da diese teilweise eigene Rabattaktionen oder Kaufprämien für Elektroautos vergeben.
Neben der attraktiven Prämie des BAFA profitieren Besitzer eines E-Autos außerdem von Steuervorteilen. Diese gelten allerdings ausschließlich für reine Elektroautos und nicht für Plug-In-Hybride. Elektrofahrzeuge, die bis zum Ende des Jahres 2020 zugelassen wurden, sind zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Aber auch Elektroautos, die bis zum Ende des Jahres 2025 zugelassen werden, profitieren noch vom Wegfall der Kfz-Steuern. Jedoch gilt hier nicht mehr die Steuerbefreiung über zehn Jahre, sondern bis zum Ende des Jahres 2030.
Außerdem muss das Laden eines Elektroautos beim Arbeitgeber nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden und ist somit steuerfrei. Für Elektro-Dienstwagen, die mehr als zur Hälfte dienstlich genutzt werden und deren Bruttolistenpreis weniger als 40.000 Euro beträgt, sind monatlich nur noch 0,25 Prozent des Listenpreises bei der Steuer anzusetzen. Teurere E-Autos und Plug-In-Hybride werden mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert und liegen somit immer noch unter Autos mit Verbrennungsmotor, die mit einem Prozent angesetzt werden.
Bis Ende 2021, wurde auch die Anschaffung einer E-Auto Ladestation gefördert. Seitdem sind die Fördermittel der KfW erschöpft, weshalb ein Antrag zur Förderung beim Kauf einer Wallbox derzeit nicht mehr möglich ist. Dennoch gibt es günstige Alternativen, mit denen Sie Ihr E-Auto problemlos Zuhause laden können. Suchen Sie sich einfach eine passende energis Wallbox für Ihr Auto und Zuhause aus, um den Rest kümmern wir uns!