Aktuelle E-Auto-Förderung der Bundesregierung

Gibt es 2026 noch Förderungen für E-Autos?

Auf dem Bild lädt ein sportliches E-Auto an einer Ladesäule vor einer Garage.

Die Weichen für die Mobilität der Zukunft sind gestellt: Seit Beginn des Jahres 2026 ist die neue E-Auto-Förderung der Bundesregierung offiziell in Kraft getreten. Nachdem die staatliche Unterstützung zeitweise pausierte, kehrt die Kaufprämie für E-Autos nun mit einem neuen Konzept zurück. Das Ziel des Bundesumweltministeriums ist klar: Der Umstieg auf die Elektromobilität soll nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern vor allem sozial gerecht gestaltet werden. Egal, ob Sie über ein Neufahrzeug nachdenken oder sich für das Leasing eines modernen E-Autos interessieren – die aktuelle E-Auto-Prämie bietet 2026 attraktive finanzielle Anreize für eine breite Zielgruppe.

In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das neue Förderprogramm für Elektroautos. Wir klären die folgenden Fragen: Ab wann gibt es die neue E-Auto-Prämie und wie hoch fällt der Zuschuss für E-Autos in Ihrer individuellen Situation aus? Neben der E-Wagen-Prämie beleuchten wir zudem weitere Fördermittel für E-Autos, wie die jährliche THG-Quote und langfristige steuerliche Begünstigungen, damit Sie das Maximum aus Ihrem Umstieg auf das E-Fahrzeug herausholen können.

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Max Mustermann Portrait
Thomas Schneider
energis Kundenberater

Das Wichtigste zur E-Auto-Förderung in Kürze

  • Ersparnis durch soziale Staffelung: Die neue E-Auto-Prämie ist einkommensabhängig. Je nach Ihrem Haushaltseinkommen und der Anzahl Ihrer Kinder können Sie für ein E-Auto einen Zuschuss zwischen 1.500 und 6.000 Euro erhalten.

  • Förderfähige E-Fahrzeuge: Die Förderung für E-Mobilität gilt für reine Elektrofahrzeuge sowie für Plug-in-Hybride, sofern diese eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern aufweisen oder maximal 60 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen.

  • Fristen und Beantragung: Die staatliche Förderung für Elektroautos kann rückwirkend für alle Zulassungen ab dem 01.01.2026 beantragt werden. Das Online-Portal zur Beantragung der E-Prämie wird voraussichtlich im Mai 2026 freigeschaltet.

  • Laufende Boni und Steuererparnisse: Neben der einmaligen E-Auto-Prämie profitieren Sie von der THG-Quote, der Kfz-Steuerbefreiung bis 2035 und attraktiven Vorteilen für Dienstwagen. Bei Ladestationen und Wallboxen für Elektroautos gibt es zudem regionale Förderprogramme sowie neue Unterstützung des Bundes speziell für Mehrparteienhäuser.

Warum werden E-Autos gefördert?

Die Entscheidung der Bundesregierung, den Umstieg auf Elektroautos durch Förderungen zu unterstützen, hat mehrere Gründe. Dabei geht es nicht nur um den Schutz der Umwelt, sondern vor allem um die langfristige Stärkung und Zukunftsfähigkeit der Elektromobilität in Deutschland. Der Staat setzt die Zuschüsse für Elektromobilität ein, um folgende Ziele zu erreichen:

Die E-Mobilitäts-Lösungen von energis: Der Umstieg auf ein Elektroauto ist ein großer Schritt in Richtung Nachhaltigkeit – doch die passende Hardware und der richtige Tarif entscheiden darüber, wie komfortabel und günstig Sie im Alltag wirklich unterwegs sind. Als Experte begleitet energis Sie ganzheitlich auf diesem Weg. Wir liefern Ihnen nicht nur die Energie, sondern ein Rundum-sorglos-Paket, das perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Profitieren Sie von unseren modularen Angeboten:

  • Wallbox-Komplettpaket: Wir finden für Sie die passende Ladestation namhafter Hersteller und kümmern uns auf Wunsch um die professionelle Installation und Inbetriebnahme durch unsere regionalen Fachpartner.

  • Autostrom Flex: Laden Sie Ihr E-Fahrzeug zu Hause besonders günstig. Unser Autostrom-Tarif bietet Ihnen attraktive Konditionen, die deutlich unter dem normalen Haushaltsstrompreis liegen – und das auch für Nicht-Stromkunden von energis.

  • Autostrom-Bonus (THG-Quote): Machen Sie Ihr E-Auto zur Einnahmequelle. Mit dem Autostrom-Bonus sichern Sie sich jährlich eine garantierte Prämie für Ihre CO₂-Einsparungen. Wir übernehmen die komplette Abwicklung für Sie – unkompliziert und transparent.

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Was ist die neue staatliche Kaufprämie als Förderung für E-Autos?

Die neue E-Auto-Förderung 2026 markiert einen Wendepunkt in der deutschen Verkehrspolitik. Während frühere Programme vor allem den schnellen Markthochlauf im Blick hatten, setzt die Bundesregierung mit der aktuellen Kaufprämie für Elektroautos auf ein Modell der sozialen Staffelung. Finanziert aus dem Klima- und Transformationsfonds, soll die staatliche Förderung gezielt jene unterstützen, für die der Umstieg auf die Elektromobilität bisher eine zu große finanzielle Hürde darstellte. Dieser Zuschuss für Elektroautos ist dabei kein Preisnachlass des Händlers, sondern eine staatliche Auszahlung, die Sie nach dem Kauf und der Zulassung Ihres Fahrzeugs direkt auf Ihr Konto erhalten.

In den folgenden Abschnitten schauen wir uns im Detail an, welche Fahrzeuge genau unter das Programm fallen, welche persönlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie hoch die finanzielle Unterstützung in Ihrem Fall konkret ausfällt.

Was fördert das neue E-Auto-Programm?

Das aktuelle Förderprogramm ist gezielt darauf ausgerichtet, moderne und klimafreundliche Technik auf die Straße zu bringen. Dabei stehen vor allem Neufahrzeuge im Fokus, die einen echten Beitrag zur Emissionsminderung leisten. Damit Sie die staatliche Förderung für Ihr Elektroauto erhalten, muss das Fahrzeug der EU-Fahrzeugklasse M1 (Pkw) angehören und erstmals in Deutschland zugelassen werden.

Folgende Fahrzeugarten und Antriebskonzepte werden durch den E-Auto-Bonus unterstützt:

  • Reine Elektroautos: Fahrzeuge mit rein batterieelektrischem Antrieb erhalten die höchste Unterstützung, da sie lokal komplett emissionsfrei fahren.

  • Plug-in-Hybride und Range Extender: Diese Modelle werden 2026 wieder gefördert, sofern sie strenge Umweltkriterien erfüllen. Das Fahrzeug muss entweder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern oder einen CO₂-Ausstoß von maximal 60 Gramm pro Kilometer vorweisen.

  • Leasing-Modelle: Die Förderung für E-Autos gilt nicht nur beim Kauf. Wenn Sie ein E-Auto leasen, können Sie ebenfalls den Bonus beantragen.

Neben der Wahl des passenden Antriebs sind jedoch weitere Faktoren ausschlaggebend, um den Anspruch auf die Subvention für das E-Auto nicht zu gefährden:

  • Mindesthaltedauer: Um die Subvention für das E-Auto final zu behalten, ist eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten vorgeschrieben. Das gilt einheitlich für Kauf und Leasing von E-Autos. Ein vorzeitiger Verkauf oder ein Abbruch des Leasings beziehungsweise Kaufes kann zur Rückforderung der Prämie führen.

  • Keine Gebrauchten: Aktuell ist die E-Auto-Förderung ausschließlich beim Kaufen von Neufahrzeugen vorgesehen, deren Erstzulassung nach dem 1. Januar 2026 erfolgt. Der Erwerb von gebrauchten Elektroautos wird nach den derzeitigen Richtlinien des Bundesumweltministeriums nicht bezuschusst.

Ein Vorteil des neuen Programms: Im Gegensatz zu früheren Förderperioden gibt es keine Preisobergrenze (Nettolistenpreis) mehr. Solange die persönlichen Bedingungen und technischen Voraussetzungen des Fahrzeugs erfüllt sind, können Sie die Kaufprämie für Elektroautos unabhängig vom Listenpreis des Modells in Anspruch nehmen.

Wer kann die neue E-Auto-Förderung beantragen?

Die aktuelle Kaufprämie für E-Autos ist ein Programm, das sich gezielt an die Mitte der Gesellschaft richtet. Um die staatliche Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als Antragsteller bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen, die sicherstellen, dass die Mittel sozial gerecht verteilt werden:

  • Ausschließlich für Privatpersonen: Die Förderung ist auf die private Nutzung des E-Autos beschränkt. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Paare und Familien, die ihren Erstwohnsitz in Deutschland haben. Gewerbliche Zulassungen, Unternehmen, Vereine oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind von der neuen E-Auto-Prämie hingegen ausgeschlossen.

  • Das Haushaltseinkommen als Maßstab: Ein Kernpunkt der neuen E-Auto-Förderung 2026 ist die Kopplung an das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen (zvE). Hierbei wird die Summe der Einkünfte aller im Haushalt lebenden Partner herangezogen, wie sie im Steuerbescheid ausgewiesen ist.

  • Anrechnung von Partner-Einkommen: Für die Berechnung der Einkommensgrenze wird das Einkommen von Ehepartnern, Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft sowie in eheähnlichen Gemeinschaften addiert. Dies gilt laut Bundesumweltministerium auch dann, wenn die Partner nicht gemeinsam steuerlich veranlagt sind oder das Fahrzeug nur auf eine Person zugelassen wird.

Durch diese gezielte Ausrichtung stellt die Bundesregierung sicher, dass die aktuelle Förderung für Elektroautos dort ankommen, wo sie den größten Effekt erzielen und den Umstieg auf die Elektromobilität für breite Bevölkerungsschichten finanziell planbar machen.

Wie hoch ist die private Förderung von E-Autos?

Fördermittel für Elektroautos orientieren sich bei der neuen Förderung am Einkommen.

Die Höhe des staatlichen Bonus für Elektroautos ist kein Pauschalbetrag mehr, sondern setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen: einer Basisförderung, einem Einkommensbonus und einem Kinderzuschlag. Je nach individueller Situation und Fahrzeugtyp liegt der Zuschuss für E-Autos zwischen 1.500 Euro und 6.000 Euro. So sieht die Förderung im Detail aus:

  • Die Basisförderung: Jeder förderberechtigte Haushalt erhält einen festen Grundbetrag, der sich nach der Antriebsart richtet. Bei reinen Elektroautos liegt die Basisförderung bei 3.000 Euro und bei Plug-in-Hybriden und Range Extender bei 1.500 Euro.

  • Der Einkommensbonus (Soziale Staffelung): Liegt Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter bestimmten Grenzen, erhöht sich die neue Prämie für Elektroautos automatisch. Bei einem zvE unter 60.000 Euro erhalten Sie zusätzlich 1.000 Euro, während Sie bei einem Einkommen unter 45.000 Euro sogar 2.000 Euro Bonus bekommen.

  • Der Kinderzuschlag: Für Kinder unter 18 Jahren im Haushalt gibt es einen zusätzlichen Bonus von 500 Euro pro Kind (berücksichtigt werden maximal 2 Kinder, also bis zu 1.000 Euro extra).

Die allgemeine Einkommensgrenze für den Erhalt der Subvention für E-Autos liegt bei einem zvE von 80.000 Euro pro Jahr. Um Familien beim Kauf von E-Autos besonders zu unterstützen, erhöht sich dieser Betrag pro Kind (bis zu maximal 2 Kindern unter 18 Jahren) um jeweils 5.000 Euro. Ein Haushalt mit 2 Kindern kann die Förderung also bis zu einem Einkommen von 90.000 Euro beanspruchen.

In dieser folgenden Tabelle sehen Sie auf einen Blick, wie hoch der staatliche Zuschuss für Ihr Elektroauto je nach Einkommen und Kinderanzahl ausfällt:

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen

Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren

Haushalt mit 1 Kind unter 18 Jahren

Haushalt mit 2 Kinder unter 18 Jahren

 

Vollelektrische Fahrzeuge

Plug-In-Hybride

Vollelektrische Fahrzeuge

Plug-In-Hybride

Vollelektrische Fahrzeuge

Plug-In-Hybride

85.001-90.000 Euro

Nicht förderfähig

Nicht förderfähig

Nicht förderfähig

Nicht förderfähig

4.000 Euro

2.500 Euro

80.001 bis 85.000 Euro

Nicht förderfähig

Nicht förderfähig

3.500 Euro

2.000 Euro

4.000 Euro

2.500 Euro

60.0001 bis 80.000 Euro

3.000 Euro

1.500 Euro

3.500 Euro

2.000 Euro

4.000 Euro

2.500 Euro

45.001 bis 60.000 Euro

4.000 Euro

2.500 Euro

4.500 Euro

3.000 Euro

5.000 Euro

3.500 Euro

Bis 45.000 Euro

5.000 Euro

3.500 Euro

5.500 Euro

4.000 Euro

6.000 Euro

4.500 Euro

Die Tabelle verdeutlicht: Der Umstieg auf ein Elektrofahrzeug war selten so finanziell attraktiv wie heute. Durch die Kombination aus Basisförderung, sozialer Staffelung und Kinderzuschlag lassen sich die Kosten beim Kauf von E-Autos drastisch abfedern.

Welche Dokumente benötigt man für den Antrag der neuen E-Auto-Prämie?

Damit die Auszahlung der Fördermittel für E-Autos reibungslos funktioniert, ist eine sorgfältige Vorbereitung der Unterlagen das A und O. Der Prozess wird voraussichtlich vollständig digital abgewickelt. Damit Sie die Förderung erhalten, sollten Sie bereits beim Kauf oder Leasing Ihres Elektroautos alle Nachweise griffbereit haben. Beachten Sie dabei, dass der Antrag erst nach der erfolgreichen Zulassung gestellt werden kann.

Für die Prüfung Ihres Anspruchs durch das Bundesumweltministerium sind vor allem folgende Dokumente relevant:

  • Fahrzeugunterlagen: Sie benötigen eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Diese dienen als verbindlicher Nachweis, dass es sich um ein förderfähiges Neufahrzeug handelt, das erstmalig in Deutschland auf Sie zugelassen wurde. Achten Sie darauf, dass der Name im Vertrag mit dem Namen des Fahrzeughalters im Schein exakt übereinstimmt.

  • Einkommensnachweise: Für die soziale Staffelung der E-Auto-Prämie verlangt der Staat in der Regel die Durchschnittsberechnung Ihrer 2 aktuellsten Steuerbescheide (nicht älter als 3 Jahre).

  • Nachweise für den Kinderbonus: Falls Sie den Kinderzuschlag beanspruchen, halten Sie Geburtsurkunden oder aktuelle Meldebescheinigungen bereit.

  • Digitale Identifikation: Zur Beschleunigung des Verfahrens empfiehlt die Bundesregierung die Nutzung der Online-Ausweisfunktion (AusweisApp), um Ihre Identität direkt digital zu bestätigen.

Sobald Sie alle Dokumente im Portal hochgeladen haben, wird Ihr Antrag geprüft. Nach der Bewilligung wird der Zuschuss für Ihr Elektroauto direkt auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

energis Kundenberater Thomas
Die neue soziale Staffelung der E-Wagen-Prämie macht den Umstieg 2026 so attraktiv wie nie zuvor – besonders für Familien mit Kindern. Betrachten Sie die Förderung für Ihr E-Auto am besten als Teil eines Gesamtpakets: Wer den staatlichen Zuschuss mit einer eigenen Wallbox und dem passenden Autostrom-Tarif kombiniert, fährt nicht nur klimafreundlich, sondern spart langfristig auch bei jedem Kilometer.

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Thomas Schneider, Kundenberater

Förderungen für Ladestationen und Wallboxen für E-Autos

Wer sich für ein Elektroauto entscheidet, möchte die Freiheit genießen, das Fahrzeug bequem über Nacht in der eigenen Garage oder am Stellplatz zu laden. Doch wie sieht es 2026 mit der Förderung für Wallboxen aus? Aktuelle Förderprogramme machen den Weg zur eigenen Ladestation fürs Elektroauto deutlich leichter und unterstützen Käufer gezielt bei der Finanzierung.

Für Bewohner von Mehrparteienhäusern (Mietwohnungen und Wohnungseigentümergemeinschaft) lohnt es sich, die aktuelle Entwicklung genau im Auge zu behalten. Im Rahmen des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 plant die Bundesregierung für das Jahr 2026 ein neues Förderprogramm:

  • Fokus Mehrfamilienhäuser: Geplant ist ein Zuschuss, der nicht nur die Wallbox selbst, sondern vor allem die teure Grundinstallation (Leitungen und Zählerschränke) in Tiefgaragen und auf Gemeinschaftsparkplätzen unterstützt.

  • Status Quo: Da die finalen Haushaltsmittel für 2026 noch in der Abstimmung sind, ist ein Start der Antragsphase im Laufe des 2. Quartals realistisch. Wer Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus ist, sollte die Planungsphase jetzt starten, um bei Freigabe der Gelder direkt breit für die Antragstellung zu sein.

Auch ohne einen großen bundesweiten Topf gibt es für Eigentümer bereits jetzt handfeste finanzielle Vorteile. Viele Kommunen und Städte unterstützen den Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur durch regionale Zuschüsse. Voraussetzung für diese Förderung von Wallboxen oder freistehenden Ladesäulen ist fast immer die Nutzung von 100 Prozent Ökostrom – ein Standard, den moderne Tarife heute problemlos erfüllen.

Profitieren Sie von den energis-Vorteilen: Damit der Einstieg in die eigene Ladeinfrastruktur unkompliziert und wirtschaftlich bleibt, schnürt energis für Sie das passende Paket zusammen. Wir unterstützen Sie dabei, die Kosten für Ihre Wallbox durch sinnvolle Kombinationen direkt zu senken. Unsere Experten finden für Sie die optimale Hardware und die passenden Zuschüsse für Ihr Zuhause.

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Zusätzliche Vorteile bei der Nutzung von E-Autos

Die Vorteile der Elektromobilität enden nicht beim Verlassen des Autohauses. Neben der staatlichen Kaufprämie und den günstigeren Unterhaltskosten bietet der Gesetzgeber sowie der Markt für Emissionszertifikate im Jahr 2026 attraktive Möglichkeiten, die Haushaltskasse spürbar zu entlasten. Wer elektrisch fährt, profitiert nicht nur von der Technik, sondern kann sein Fahrzeug sogar aktiv zur Refinanzierung nutzen.

In den folgenden Abschnitten schauen wir uns die stärksten Hebel an: das jährliche „Taschengeld“ durch die THG-Quote und die steuerlichen Begünstigungen, die E-Autos gegenüber Verbrennern so attraktiv machen.

THG-Quote: Jährliches Geldverdienen mit dem E-Auto

Ein besonderes Highlight ist die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) für E-Autos. Dabei handelt es sich nicht direkt um eine private Förderung, sondern um eine Bezuschussung für E-Auto-Besitzer. Sie erhalten für das Einsparen von CO₂ einen finanziellen Beitrag, der Ihnen jährlich ausgezahlt wird.

Das Prinzip ist einfach: Da Elektrofahrzeuge lokal keine Emissionen ausstoßen, sparen sie im Vergleich zu Verbrennerfahrzeugen große Mengen an CO₂ ein. Diese Einsparungen haben einen Marktwert. Mineralölunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihren CO₂-Ausstoß schrittweise zu senken. Um diese Auflagen zu erfüllen, kaufen sie die eingesparten Quoten von E-Auto-Besitzern auf.

Was bedeutet das für Sie im Jahr 2026?

  • Jährlicher Bonus: Besitzer eines reinen Elektroautos können ihre THG-Quote ganz einfach verkaufen und so einen jährlichen Bonus erhalten. Der Betrag variiert, aber viele E-Auto-Besitzer können mit einer regelmäßigen Zahlung rechnen, die auf ihr Konto überwiesen wird – Jahr für Jahr, solange sie das Fahrzeug halten.

  • Unkomplizierte Abwicklung: Der Prozess ist einfach. Alles, was Sie tun müssen, ist, einmal jährlich ein Foto Ihres Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) hochzuladen. Der Rest, inklusive der Zertifizierung durch das Umweltbundesamt, wird von den entsprechenden Stellen übernommen.

  • Voraussetzungen: Beachten Sie, dass dieser Bonus ausschließlich für batterieelektrische Fahrzeuge gilt. Plug-in-Hybride sind aufgrund ihres Verbrennungsmotors von der THG-Prämie ausgeschlossen.

Wie funktioniert die THG-Quote bei energis? Bei energis erhalten Sie eine garantierte Prämie von 185 Euro. Dieser Betrag wird Ihnen direkt auf Ihr Konto ausgezahlt – jedes Jahr, solange Sie Ihr Elektroauto behalten. Die Anmeldung und Abwicklung erfolgt unkompliziert über das Hochladen eines Fotos Ihres Fahrzeugscheins. energis übernimmt die Zertifizierung und alle weiteren Formalitäten.

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Steuerliche Begünstigungen: Sparen ohne Mehraufwand

Neben der E-Auto-Prämie und der THG-Quote hält der Staat weitere finanzielle Anreize bereit, die ein Elektroauto im Vergleich zu einem Benziner oder Diesel deutlich attraktiver machen. Diese Begünstigungen greifen oft automatisch im Hintergrund und sorgen dafür, dass die Gesamtkosten über die Jahre massiv sinken.

Fazit: Lohnt sich die neue E-Auto-Förderung 2026 für Sie?

Bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben, steht meist die grundlegende Frage im Raum: Ab wann lohnt sich ein E-Auto für mich persönlich? Die Antwort hängt stark von Ihrem Fahrprofil, den Lademöglichkeiten vor Ort und natürlich der jährlichen Kilometerleistung ab. Wägen Sie die spezifischen Vor- und Nachteile von E-Autos gegen die eigenen Bedürfnisse ab.

Fest steht jedoch: Wer heute über den Umstieg auf die Elektromobilität nachdenkt, trifft auf so gute Bedingungen wie lange nicht mehr. Die neue Prämie für Elektroautos ist eine Kaufprämie, die besonders Familien und Haushalte mit mittlerem Einkommen entlastet. Mit einem möglichen staatlichen Zuschuss für Elektroautos von bis zu 6.000 Euro wird der Preisvorteil gegenüber klassischen Verbrennern deutlicher denn je. Doch die Förderung ist nur der Anfang. Wenn Sie den staatlichen Bonus mit den langfristigen Steuervorteilen, der jährlichen THG-Prämie und einer intelligenten Ladelösung kombinieren, wird das Elektroauto zu einer lohnenswerten Investition in Ihre persönliche Mobilitätswende.

Die Technik und die Förderlandschaft entwickeln sich rasant. Damit Sie kein Geld verschenken und die perfekte Hardware für Ihre Garage finden, stehen wir Ihnen zur Seite. energis ist Ihr Partner, der Sie sicher durch den Dschungel der Anträge führt und Ihnen zeigt, wie einfach Sie Ihr E-Auto zu Hause laden können. Wir liefern Ihnen nicht nur die passenden Autostrom-Tarife, sondern unterstützen Sie auch bei allen technischen Voraussetzungen für Ihre eigene Ladestation. Machen Sie jetzt den ersten Schritt und lassen Sie sich unverbindlich beraten.

Häufige Fragen zum Thema E-Auto-Förderung

Ab wann gibt es die neue E-Auto-Prämie?

Die neue Förderung gilt offiziell für alle förderfähigen E-Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden. Da das Online-Portal für die Antragstellung voraussichtlich im Mai 2026 freigeschaltet wird, ist eine rückwirkende Auszahlung für frühe Käufer vorgesehen. Sie können Ihr neues E-Auto also bereits jetzt planen und zulassen.

Beachten Sie jedoch, dass ein Rechtsanspruch auf die E-Auto-Fördergelder in der Regel erst mit einem positiven Zuwendungsbescheid entsteht und die Auszahlung stets unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel steht. Eine frühzeitige Antragstellung nach Portalöffnung kann sich lohnen, um sich den Zuschuss für Ihr E-Auto zeitnah zu reservieren.

Gibt es die Förderung auch für Gebrauchtwagen?

Nach aktuellem Stand konzentriert sich die staatliche Förderung im Jahr 2026 ausschließlich auf Neufahrzeuge (Erstzulassungen). Gebrauchte Elektroautos sind von der direkten Bundesförderung für E-Autos derzeit ausgeschlossen. Allerdings profitieren Sie auch bei einem gebrauchten E-Fahrzeug von den anderen Vorteilen der Elektromobilität, wie der Kfz-Steuerbefreiung bis 2035 und der jährlichen Auszahlung der THG-Quote.

Wird auch Leasing gefördert?

Ja, die Fördermittel für Elektroautos können Sie sowohl beim Kauf als auch beim Leasing in Anspruch nehmen. Ausschlaggebend ist hierbei die Vertragslaufzeit: Um die volle Förderung zu erhalten, muss der Leasingvertrag eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten vorsehen.

In der Praxis lässt sich die staatliche Prämie ideal als Leasingsonderzahlung verwenden. Dadurch reduzieren Sie Ihre monatliche Belastung spürbar. Eine Leasingsonderzahlung ist eine einmalige Zahlung zu Beginn des Leasingvertrags, die dazu dient, die monatlichen Raten über die gesamte Laufzeit hinweg deutlich zu senken.

Da die Auszahlung jedoch erst nach der Fahrzeugzulassung erfolgt, wird dieser Betrag beim Händler oft zunächst als Anzahlung verrechnet und später durch die Förderung refinanziert. Der Antrag auf den Zuschuss fürs E-Auto wird in diesem Fall einfach vom Leasingnehmer (also von Ihnen) gestellt, sobald das Fahrzeug zugelassen ist.

Wie weise ich mein Einkommen für den Sozial-Bonus nach?

Da die neue Förderung für Elektroautos sozial gestaffelt ist, dient Ihr zu versteuerndes Einkommen als Bemessungsgrundlage. Nach aktuellem Stand der Planungen wird der Nachweis unkompliziert über Ihre Steuerbescheide erbracht.

Voraussichtlich laden Sie im Rahmen der digitalen Antragstellung Scans oder Fotos Ihrer letzten beiden verfügbaren Bescheide hoch. Anhand dieser Dokumente wird geprüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Einkommens-Boni erfüllen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Unterlagen der letzten 2 Jahre bereits jetzt bereitzuhalten, um den Antrag nach Portalöffnung zügig einreichen zu können.

Muss der Hersteller einen Anteil zahlen?

Anders als beim alten Umweltbonus ist die aktuelle Unterstützung für E-Autos eine rein staatliche Leistung, die direkt aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert wird. Ein verpflichtender Herstelleranteil ist nicht vorgesehen. Dennoch bieten viele Automarken aktuell zusätzliche „E-Boni“ oder Rabatte an, um den Umstieg noch attraktiver zu machen. Es lohnt sich also, den Zuschuss für Elektroautos vom Staat mit den Angeboten der Händler zu kombinieren.

Gilt für die Förderung das Datum des Kaufvertrags oder der Zulassung?

Für die Bewilligung Ihres Antrags ist ausschließlich das Datum der Neuzulassung entscheidend. Das Fahrzeug muss ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland angemeldet worden sein. Selbst wenn Sie den Kaufvertrag bereits Ende 2025 unterschrieben haben, sind Sie förderfähig, solange die Zulassung im Jahr 2026 erfolgt.

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