Förderungen für erneuerbare Energien

Die Fördermittel für erneuerbare Energien im Überblick

Um die Energiewende in Deutschland voranzutreiben, hat die Bundesregierung verschiedene staatliche Förderungen für erneuerbare Energien etabliert. Wer beispielsweise seine Heizung und damit auch das ganze Gebäude energieeffizienter machen möchte, der wird mit einer Bundesförderung dafür belohnt ─ sofern es sich bei dem Um- bzw. Ausbau um eine förderfähige Maßnahme handelt.

In unserem Ratgeber erfahren Sie, welche Förderprogramme bzw. Fördermittel für erneuerbare Energien es gibt, wer für die Förderung in Deutschland zuständig ist und wer die Zuschüsse beantragen kann.

BAFA übernimmt Förderung für regenerative Energien

Fördermittel für erneuerbare Energien werden in Deutschland vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bewilligt und vergeben. Das BAFA ist wiederum dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstellt.

Bei den angesprochenen BAFA-Förderungen handelt es sich um auf Antrag bewilligte Zuschüsse zur Durchführung einer im entsprechenden Förderprogramm festgeschriebenen Maßnahme. Dazu zählen u.a. solche Maßnahmen, welche die Energieeffizienz eines Gebäudes bzw. einer Anlage steigern, z. B. der Austausch einer Ölheizung durch eine Solarkollektoranlage.

Für die Umrüstung auf erneuerbare Energien attraktivere Förderungen zu bewilligen, ist eine der Maßnahmen der Bundesregierung, um in den kommenden Jahren mehr und mehr klimaneutrale Gebäude in Deutschland schaffen zu können.

Die Zuschüsse auf anfallende Kosten für die notwendigen Baumaßnahmen müssen vom Antragsteller nicht zurückbezahlt werden, die Förderung ist jedoch an konkrete Voraussetzungen gekoppelt.

Die Förderungen für erneuerbare Energien vom BAFA können übrigens mit Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kombiniert werden.

Welche Förderprogramme für erneuerbare Energien gibt es?

Förderprogramme für erneuerbare Energien gibt es bei Neubauten und bestehenden Gebäuden z. B. für Solarkollektoranlagen, Brennstoffzellenheizungen, Biomasse- und Wärmepumpanlagen. In bestehenden Gebäuden kann neben Biomasse, Brennstoffzellen, Wärmepumpe und Solarthermie darüber hinaus auch ein zusätzlicher Heizungs-Tausch-Bonus in Höhe von 10 Prozent erhalten werden. Zuschüsse für Hybridheizungen mit Gas werden nicht mehr vergeben. 


  • Hinweis: Für alle der folgend aufgeführten Förderprogramme gilt, dass die geplante Anlage die von der BAFA aufgeführten technischen Mindestanforderungen erfüllen muss. Zudem hängen die Voraussetzungen für eine Förderung davon ab, ob es sich um einen Neubau oder ein Bestandsgebäude handelt.

Förderung von Solarthermieanlagen

Nicht nur Photovoltaik-Förderungen sind attraktiv, auch Investitionen in Solarthermie werden im Rahmen der Förderung erneuerbarer Energien unterstützt. Zuschüsse erhalten Antragsteller für die Planung und Montage einer neuen bzw. die Optimierung oder den Ausbau einer bestehenden Solarthermieanlage.

Die Höhe der Solarthermie Förderung bei Bestandsgebäuden beläuft sich auf bis zu 35 Prozent der für die förderfähige Maßnahme anfallenden Kosten.

Zudem sollte die Anlage laut BAFA überwiegend für folgende Zwecke genutzt werden:

  • Aufbereitung von Warmwasser
  • Raumheizung
  • Kälteerzeugung

Zufuhr von Wärme bzw. Kälte in das Kältenetz

 

Brennstoffzellenheizungen

Brennstoffzellenheizungen erzeugen Strom und Wärme durch einen elektrochemischen Prozess. Dabei wird Wasserstoff durch eine kalte Verbrennung besonders effizient und umweltschonend in Energie umgewandelt.

Heizungsanlagen mit Brennstoffzellen sind förderfähig, sofern sie zu 100 Prozent mit grünem Wasserstoff und/oder Biomethan betrieben werden. Ist dies der Fall können Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. 

 

Heizungs-Tausch-Bonus

Ein Mann tauscht zur Förderung erneuerbarer Energien die Ölheizung aus.

Wird eine alte, noch funktionsfähige Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizung mit einer förderfähigen Heizungsanlage ausgetauscht, können Sie einen Heizungs-Tausch-Bonus in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Vorausgesetzt, es erfolgt eine fachgerechte Demontage und Entsorgung der ausgetauschten Heizung. Zudem darf das Gebäude nach dem Austausch nicht mehr mit Nachtspeicherheizungen oder fossilen Brennstoffen im Gebäude bzw. gebäudenah beheizt werden. Um den Zuschuss für den Austausch einer Gasheizung zu erhalten, muss diese mindestens 20 Jahre im Betrieb sein, außer es handelt sich um eine dezentrale Gasetagenheizung. 

 

Wärmepumpanlagen

Eine Wärmepumpanlage nutzt und erhöht thermische Energie aus der Umwelt, z. B. aus der Luft, aus der Erde oder aus dem Wasser, um diese für die Aufbereitung von Warmwasser bzw. Heizwärme bereitzustellen. Wärmepumpanlagen sind damit komplett CO2-neutral.

Das BAFA gewährt Zuschüsse mit bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten ─ sofern die technischen Mindestanforderungen an die Wärmepumpe eingehalten werden.

Voraussetzung für die Förderung einer Wärmepumpe ist zudem, dass die Nutzung entweder ausschließlich zur Beheizung von Räumen bzw. Gebäuden stattfindet oder die Raumheizung mit Warmwasseraufbereitung kombiniert wird. Die Zuführung von Wärme in ein Wärmenetz ist gemäß dem Programm des BAFA eine weitere Option.

 

Auch Biomasseanlagen sind förderfähig

Eine Biomasseanlage ist ein besonderer Heizungs-Typ, welcher Wärme über biologische, regenerative Brennstoffe generiert, z. B. Bioabfälle oder Altholz. Die staatliche Förderung erneuerbarer Energien beläuft sich für Biomasseanlagen auf maximal 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Förderfähige Maßnahmen sind unter anderem die Installation von Heizkesseln, die der Verbrennung von Pellets aus Biomasse dienen. In das Förderprogramm zur Pelletheizung-Förderung fallen zudem emissionsarme Scheitholzvergaserkessel oder Pelletöfen mit Wassertasche.

 

So funktioniert der Antrag zur Förderung erneuerbarer Energien

Ein Paar informiert sich über den Antrag zur Förderung erneuerbarer Energien.

Wer Fördermittel für die Umrüstung auf erneuerbare Energien bekommt, ist von unterschiedlichen Voraussetzungen abhängig. Deshalb stellt sich für Verbraucher die Frage, wer überhaupt einen Antrag auf Förderung stellen kann und wie der ganze Prozess von der Antragstellung über die Durchführung der Maßnahmen bis hin zum Erhalt des Zuschusses abläuft.

Einen grundsätzlichen Überblick über die staatliche Förderung regenerativer Energien können Sie sich auch in der kostenlosen Energieberatung der Verbraucherzentralen verschaffen. Dort erklären die Energieberater, welche Maßnahmen grundsätzlich förderfähig sind, wie hoch die Zuschüsse des BAFA für erneuerbare Energien ausfallen und welche Voraussetzungen im Rahmen der Umrüstung erfüllt sein müssen.

 

Welche Antragsteller sind förderfähig?

Die staatliche Förderung erneuerbarer Energien steht grundsätzlich für folgende Personen bzw. Personengruppen offen:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinden
  • Kommunen
  • Gemeinnützige Organisationen & Genossenschaften
  • Freiberufler
  • Wohnungseigentümergemeinschaften


  • Manche Förderungen, z. B. den Austausch einer Ölheizung, können Sie entweder selbst oder über eine Bevollmächtigung beantragen. Bei vielen Förderprogrammen muss jedoch ein Energie-Effizienz-Experte hinzugezogen werden, welcher den Antrag für Sie stellt und einreicht.

So können Sie einen Zuschuss für erneuerbare Energien beantragen

Um die Förderung für erneuerbare Energien in Anspruch zu nehmen, muss bei den meisten förderfähigen Maßnahmen ein Energieberater bzw. ein sogenannter Energie-Effizienz-Experte in den Antragsprozess eingebunden werden.

Nachdem der Kostenvoranschlag für die geplante Maßnahme vorliegt und die voraussichtlichen Investitionskosten ermittelt wurden, kann der Zuschuss beantragt werden. Sofern der Antrag per Zuwendungsbescheid des BAFA genehmigt wurde, haben Sie in der Regel 24 Monate Zeit, um die entsprechende Maßnahme durchzuführen. Für die Bearbeitungszeit bis zur Bewilligung der Anträge sollten Antragsteller mit ein bis zwei Monaten rechnen.


  • Den Antrag auf Förderung müssen Sie auf jeden Fall vor Beginn der Baumaßnahme stellen. Fallen mehrere geplante Maßnahmen in das Programm zur Förderung erneuerbarer Energien, können die Zuschüsse zusammen beantragt werden.

Fazit: Förderungen für erneuerbare Energien nutzen

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sie zum einen finanzielle Unterstützung für eine umfassende Sanierung erhalten und zum anderen langfristig von effizienteren Anlagen und damit auch von geringeren Energiekosten profitieren. Attraktiv für Antragsteller ist zudem die Tatsache, dass die Förderungen der BEG mit KfW-Förderungen kombinierbar sind.

Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen u.a. der Austausch einer alten Ölheizung mit einer Solarkollektoranlage oder z. B. die Aufrüstung des Gebäudes mit einer Wärmepumpe oder einer Anlage für Biomasse.

Förderfähige Maßnahmen müssen vor der eigentlichen Durchführung beantragt werden. Die Bewilligung der Bundesförderung ist zudem an bestimmte technische Voraussetzungen geknüpft, welche an die neue Anlage gestellt werden.