Um die Energiewende in Deutschland voranzutreiben, hat die Bundesregierung verschiedene staatliche Förderungen für erneuerbare Energien etabliert. Wer beispielsweise seine Heizung und damit auch das ganze Gebäude energieeffizienter machen möchte, der wird mit einer Bundesförderung dafür belohnt ─ sofern es sich bei dem Um- bzw. Ausbau um eine förderfähige Maßnahme handelt.
In unserem Ratgeber erfahren Sie, welche Förderprogramme bzw. Fördermittel für erneuerbare Energien es gibt, wer für die Förderung in Deutschland zuständig ist und wer die Zuschüsse beantragen kann.
Inhaltsverzeichnis:
Fördermittel für erneuerbare Energien werden in Deutschland vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bewilligt und vergeben. Das BAFA ist wiederum dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstellt.
Bei den angesprochenen BAFA-Förderungen handelt es sich um auf Antrag bewilligte Zuschüsse zur Durchführung einer im entsprechenden Förderprogramm festgeschriebenen Maßnahme. Dazu zählen u.a. solche Maßnahmen, welche die Energieeffizienz eines Gebäudes bzw. einer Anlage steigern, z. B. der Austausch einer Ölheizung durch eine Gas-Hybridheizung.
Für die Umrüstung auf erneuerbare Energien attraktivere Förderungen zu bewilligen, ist eine der Maßnahmen der Bundesregierung, um in den kommenden Jahren mehr und mehr klimaneutrale Gebäude in Deutschland schaffen zu können.
Die Zuschüsse auf anfallende Kosten für die notwendigen Baumaßnahmen müssen vom Antragsteller nicht zurückbezahlt werden, die Förderung ist jedoch an konkrete Voraussetzungen gekoppelt.
Die Förderungen für erneuerbare Energien vom BAFA können übrigens mit Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kombiniert werden.
Förderprogramme für erneuerbare Energien gibt es bei Neubauten z. B. für Solarkollektoranlagen, Biomasse- und Wärmepumpanlagen. In bestehenden Gebäuden kann neben Biomasse, Wärmepumpe und Solarthermie darüber hinaus auch ein Antrag auf Zuschüsse für Hybridheizungen, den Austausch von Ölheizungen sowie für moderne Gas-Brennwertheizungen gestellt werden.
Nicht nur Photovoltaik-Förderungen sind attraktiv, auch Investitionen in Solarthermie werden im Rahmen der Förderung erneuerbarer Energien unterstützt. Zuschüsse erhalten Antragsteller für die Planung und Montage einer neuen bzw. die Optimierung oder den Ausbau einer bestehenden Solarthermieanlage.
Die Höhe der Solarthermie Förderung bei Bestandsgebäuden beläuft sich auf bis zu 30 Prozent der für die förderfähige Maßnahme anfallenden Kosten.
Zudem sollte die Anlage laut BAFA überwiegend für folgende Zwecke genutzt werden:
Zufuhr von Wärme bzw. Kälte in das Kältenetz
Auch mit Hybridheizungen werden erneuerbare Energien genutzt und entsprechende Förderungen von der BAFA bewilligt. Bei einer Hybridheizung wird oftmals eine traditionelle Gasheizung mit erneuerbaren Energien kombiniert, z. B. Solarenergie.
Förderfähig im Rahmen der Gasheizung-Förderung sind daher Hybrid-Anlagen, die Gas- oder Ölheizungen mit erneuerbaren Energien koppeln und dabei während des Betriebs die Wärme aus erneuerbaren Energien nutzen. Die Höhe der Fördermittel für erneuerbare Energien bei solchen Heizungen beläuft sich auf maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
Sofern bei der Installation einer Gas-Hybridheizung zunächst nur der Brennwertkessel der Gasheizung montiert, die Anlage jedoch so gebaut wird, dass eine spätere hybride Nutzung mit erneuerbaren Energien möglich ist, kann eine solche „renewable ready“ Heizung mit bis zu 20 Prozent der Kosten bezuschusst werden. Voraussetzung ist, dass spätestens zwei Jahre nach der Inbetriebnahme dann auch erneuerbare Energien zum Betrieb der Anlage genutzt werden.
Wird eine alte Ölheizung durch eine Hybridheizung oder aber eine Biomasseanlage bzw. Wärmepumpanlage ersetzt, liegen die Förderungen für den Umstieg auf die Nutzung erneuerbarer Energien sogar um zehn Prozent höher. Für den Austausch mit einer Hybridheizung bekommen Antragsteller sogar 40 Prozent, für den Austausch mit einer Anlage, deren Nutzung ausschließlich auf erneuerbaren Energien basiert, sogar 45 Prozent für die förderfähigen Kosten.
Wird der Austausch jedoch im Rahmen der Austauschpflicht gemäß der Energiesparverordnung vorgenommen, ist keine Förderung möglich.
Eine Wärmepumpanlage nutzt und erhöht thermische Energie aus der Umwelt, z. B. aus der Luft, aus der Erde oder aus dem Wasser, um diese für die Aufbereitung von Warmwasser bzw. Heizwärme bereitzustellen. Wärmepumpanlagen sind damit komplett CO2-neutral.
Das BAFA gewährt Zuschüsse mit bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten ─ sofern die technischen Mindestanforderungen an die Wärmepumpe eingehalten werden.
Voraussetzung für die Förderung einer Wärmepumpe ist zudem, dass die Nutzung entweder ausschließlich zur Beheizung von Räumen bzw. Gebäuden stattfindet oder die Raumheizung mit Warmwasseraufbereitung kombiniert wird. Die Zuführung von Wärme in ein Wärmenetz ist gemäß dem Programm des BAFA eine weitere Option.
Eine Biomasseanlage ist ein besonderer Heizungs-Typ, welcher Wärme über biologische, regenerative Brennstoffe generiert, z. B. Bioabfälle oder Altholz. Die staatliche Förderung erneuerbarer Energien beläuft sich für Biomasseanlagen auf 35 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Förderfähige Maßnahmen sind unter anderem die Installation von Heizkesseln, die der Verbrennung von Pellets aus Biomasse dienen. In das Förderprogramm zur Pelletheizung-Förderung fallen zudem emissionsarme Scheitholzvergaserkessel oder Pelletöfen mit Wassertasche.
Wer Fördermittel für die Umrüstung auf erneuerbare Energien bekommt, ist von unterschiedlichen Voraussetzungen abhängig. Deshalb stellt sich für Verbraucher die Frage, wer überhaupt einen Antrag auf Förderung stellen kann und wie der ganze Prozess von der Antragstellung über die Durchführung der Maßnahmen bis hin zum Erhalt des Zuschusses abläuft.
Einen grundsätzlichen Überblick über die staatliche Förderung regenerativer Energien können Sie sich auch in der kostenlosen Energieberatung der Verbraucherzentralen verschaffen. Dort erklären die Energieberater, welche Maßnahmen grundsätzlich förderfähig sind, wie hoch die Zuschüsse des BAFA für erneuerbare Energien ausfallen und welche Voraussetzungen im Rahmen der Umrüstung erfüllt sein müssen.
Die staatliche Förderung erneuerbarer Energien steht grundsätzlich für folgende Personen bzw. Personengruppen offen:
Um die Förderung für erneuerbare Energien in Anspruch zu nehmen, muss bei den meisten förderfähigen Maßnahmen ein Energieberater bzw. ein sogenannter Energie-Effizienz-Experte in den Antragsprozess eingebunden werden.
Nachdem der Kostenvoranschlag für die geplante Maßnahme vorliegt und die voraussichtlichen Investitionskosten ermittelt wurden, kann der Zuschuss beantragt werden. Sofern der Antrag per Zuwendungsbescheid des BAFA genehmigt wurde, haben Sie in der Regel 24 Monate Zeit, um die entsprechende Maßnahme durchzuführen. Für die Bearbeitungszeit bis zur Bewilligung der Anträge sollten Antragsteller mit ein bis zwei Monaten rechnen.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sie zum einen finanzielle Unterstützung für eine umfassende Sanierung erhalten und zum anderen langfristig von effizienteren Anlagen und damit auch von geringeren Energiekosten profitieren. Attraktiv für Antragsteller ist zudem die Tatsache, dass die Förderungen der BEG mit KfW-Förderungen kombinierbar sind.
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen u.a. der Austausch einer alten Ölheizung mit einer Hybrid-Heizung oder z. B. die Aufrüstung des Gebäudes mit einer Wärmepumpe oder einer Anlage für Biomasse.
Förderfähige Maßnahmen müssen vor der eigentlichen Durchführung beantragt werden. Die Bewilligung der Bundesförderung ist zudem an bestimmte technische Voraussetzungen geknüpft, welche an die neue Anlage gestellt werden.