Der Umweltbonus für reine Elektroautos beträgt bis zu 6.000 Euro, abhängig vom Nettolistenpreis des Basismodells (Stand 02/2020). Neben der Förderung für vollelektrische Autos gibt es auch Förderungen für andere Antriebsarten bzw. Hybride (die zusätzlich zur Batterie auch über einen Verbrennungsmotor verfügen), die sich je nach Antriebsart unterscheiden können.
Die Bundesregierung unterstützt Käufer von Elektrofahrzeugen mit einer staatlichen Förderung. Bei vollelektrischen Fahrzeugen beträgt diese Umweltprämie bis zu 6.000 Euro, abhängig vom Nettolistenpreis des Basismodells (Stand 02/2020), Hybridfahrzeuge (verfügen zusätzlich über einen Verbrennermotor) werden mit einem Zuschuss von bis zu 4.500 Euro, abhängig vom Nettolistenpreis des Basismodells (Stand 02/2020), unterstützt. Diese Unterstützung kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ganz einfach über die Website beantragt werden. Um die Prämie zu erhalten, ist jedoch notwendig, einen Preisnachlass des Händlers in derselben Höhe wie der Bonus zu bekommen. Der Eigenanteil des Automobilherstellers am Umweltbonus ist im Kauf- bzw. Leasingvertrag mindestens in der Höhe des Bundesanteils am Umweltbonus auszuweisen.
Weitere Informationen zum politischen Rahmen bei Elektrofahrzeugen finden Sie in unserem Webinar zum Thema "Elektromobilität".