Bundesregierung beschließt Pläne zum Heizungstausch

Was sich ab 2024 ändert

Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes startet die Bundesregierung eine umfangreiche Modernisierungsoffensive. Wir haben die wichtigsten Fakten für Sie zusammengestellt.

  • Fristen wurden gelockert
  • Es gibt Ausnahmeregelungen
  • Größere Technologieoffenheit

Was sind die Kernpunkte des neuen Gebäudeenergiegesetzes?

Was heisst das konkret?

  • Grundsätzlich muss ab dem 1.1.2024 jede neu eingebaute Heizung (in Neubau und Bestandsgebäuden, Wohn-und Nichtwohngebäude) mindestens 65% erneuerbare Energie nutzen. Bestehende Heizungen sind nicht betroffen und können weiter genutzt werden. Auch Reparaturen sind weiter möglich.
  • Enddatum für die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen ist der 31.12.2044.
  • Die Regelung ist technologieoffen Es gibt ausreichende Übergangsfristen und Ausnahmen.
  • Aufgenommen wurde auch eine Befreiung von der Heizenmit- Erneuerbaren-Vorgabe für hochbetagte Gebäudeeigentümer. Das Gebäudeenergiegesetz enthält eine allgemeine Härtefallregelung, die Ausnahmen von der Pflicht ermöglicht.
  • Für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren gibt es finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten oder den bereits vorhanden Möglichkeiten für Steuergutschriften.

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Gerade in Zeiten wie diesen stellen sich viele Menschen die Frage, wie sie persönlich Energiekosten sparen können oder wie genau die Preisbremsen funktionieren. Wir beraten Sie gerne direkt in einem unserer Kundencenter, wo sich unsere Experten Zeit nehmen für Ihre Fragen und Bedürfnisse. Wir freuen uns auf Sie!