Versorgungssicherheit durch energis
Mittwoch, 9 März 2022
Als energis Kunde müssen Sie sich keine Sorgen machen, irgendwann ohne Strom oder Erdgas dazustehen. Durch zahlreiche Mechanismen ist Ihre Energieversorgung druch Ihren zuverlässigen Rundumversorger energis gesichert. Heute und in Zukunft.
Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufige Fragen, die uns in den letzten Tag erreicht haben:
Ist die Energieversorgung über die energis derzeit gewährleistet?
Sicher ist: In dieser Heizperiode wird jeder Gaskunde eine warme Wohnung haben. Die energis steht grundsätzlich zu Ihren vertraglichen Versorgungspflichten. Wie es im Falle einer Versorgungsstörung weitergeht, ist gesetzlich geregelt und liegt teilweise außerhalb unserer Einflusssphäre. Wir stehen allerdings in sehr engem Austausch mit der Politik und den relevanten Behörden, beobachten die aktuelle Lage genau und bewerten sie regelmäßig entlang der bestehenden Vorsorgepläne neu.
Von wem bezieht die energis Ihr Erdgas?
Die VSE-Gruppe, zu der die energis gehört, hat eine Vielzahl von Vorlieferanten. Dies macht uns in der aktuellen Situation weniger abhängig im Falle von Lieferbeschränkungen oder -ausfällen in Russland. Dennoch gehören unmittelbar auch deutsche Importeure und mittelbar auch russische Lieferanten zur Versorgungskette. Diese werden von uns sehr genau beobachtet. Perspektivisch strebt die energis gemeinsam mit der VSE eine weitere Diversifizierung der Versorgungsketten an mit dem klaren Ziel, bestehende Anhängigkeiten weiter zu minimieren.
Was bedeutet der Krieg in der Ukraine für die Entwicklung der Energiepreise?
Die Situation in der Ukraine beobachten wir intensiv und mit großer Sorge. Wir sind in Gedanken bei den Menschen in der Ukraine. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Preise an den Großhandelsmärkten langfristig entwickeln – vieles spricht dafür, dass Preise wohl länger hoch bleiben. Zu konkreten Auswirkungen für die Endkunden können wir Stand heute noch nichts sagen. Hier kommt es auch auf die Entlastung der Preise durch die Politik durch eine allgemeine Senkung von Steuern und Abgaben sowie ergänzend gezielten Maßnahmen zum Schutz besonders betroffener Kundengruppen an.
Ist die Energieversorgung in Deutschland gefährdet?
Sicher ist: Bis zum Ende der Heizperiode wird jeder Gaskunde eine warme Wohnung haben. Wir haben in Europa Sicherungsmechanismen, die in einer Engpasssituation greifen. In jedem Fall sind Haushaltskunden und Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt. Auch würden vertraglich geregelte Abschaltvereinbarungen mit der Industrie oder der Wechsel auf andere Energieträger die Nachfrage nach Gas drosseln. Die Energiewirtschaft in Deutschland steht in engem Austausch mit der Regierung. Sie beobachtet die aktuelle Lage genau und bewertet sie regelmäßig entlang der bestehenden Vorsorgepläne neu.
Führen die Entwicklungen in der Ukraine dazu, dass die Gasversorgung von Gewerbetreibenden/Geschäftskunden eingestellt werden kann?
Für Notlagen gibt es in Deutschland feste Regeln für die Gewährleistung einer sicheren Gasversorgung. Sie sind im „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ festgelegt. Die Feststellung einer Notfallstufe erfolgt durch die Bundesregierung. Die Akteure bei der Umsetzung der Marktmaßnahmen sind in erster Linie Verteil- und Transportnetzbetreiber, Marktgebietsverantwortliche sowie Übertragungsnetzbetreiber-Strom. Wenn Sie dazu mehr wissen möchten, bitten wir Sie daher, sich an Ihren Netzbetreiber zu wenden.
Kann die Versorgung ohne Russland im nächsten Winter gesichert werden?
Die Energiewirtschaft beobachtet die Situation sehr genau und ist in ständigem Austausch mit dem Bundeswirtschaftsministerium, um die Lage zu analysieren und entsprechende Vorbereitungen zu treffen.
Die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas wurde ausgerufen – was bedeutet das genau?
Am 30. März 2022 hat die Bundesregierung die Frühwarnstufe gemäß dem nationalen Notfallplan Gas ausgerufen.
Dies ist eine vorsorgliche Maßnahme. Es gibt aktuell keine Gasmangellage und damit auch keine Versorgungsengpässe!
Das Ausrufen der Frühwarnstufe dient vielmehr dazu, dass alle Unternehmen und Institutionen sich auf den Fall einer Lieferunterbrechung und dadurch verursachte mögliche Engpässe in der Gasversorgung vorbereiten können.
So kann vorsorglich sichergestellt werden, dass
- alle von einem möglichen Lieferstopp russischer Gasmengen betroffenen Unternehmen sich frühzeitig auf eine Veränderung der Situation vorbereiten und so einen wertvollen Beitrag zur Krisenvorsorge leisten können,
- alle betroffenen Institutionen sich auf einen Lieferstopp mit seinen vielfältigen Konsequenzen für die deutsche Wirtschaft vorbereiten und bereits jetzt alle Maßnahmen ergreifen, um die Folgen abzumildern,
- im Sinne der Versorgungssicherheit in Deutschland europaweit einheitlich vorgegangen wird,
- alle Gasnetzbetreiber und Gasversorgungsunternehmen sich auf die zu ergreifenden Maßnahmen und die bekannten Abläufe im Krisenfall vorbereiten und diese rechtlich richtig einordnen können.
Welche Folgen hat das Ausrufen der Frühwarnstufe für die energis ?
Die VSE Gruppe bereitet sich, nicht erst seit dem Beginn des Ukraine-Krieges, auf netzseitige und vertragsseitige Störungen in der Lieferkette vor. Bis heute sind alle Lieferungen von Vorlieferanten erfüllt worden und auch die finanziellen Risiken für unsere Gruppe konnten, trotz der massiv gestiegenen Preise, gut kontrolliert werden. Auch die nun ausgerufene Vorwarnstufe zur Gasmangellage haben wir in unterschiedlichen Szenarien vorbesprochen und stehen dazu auch mit unseren Stadtwerkepartnern, mit E.ON, den Verbänden (VEWSaar und BDEW) sowie der Landespolitik in intensiver Abstimmung.
Welche Konsequenzen ergeben sich durch das Ausrufen der Frühwarnstufe für die Energiewirtschaft?
Im Rahmen der Frühwarnstufe werden alle Vorbereitungen und Maßnahmen getroffen, die es braucht, um die wirtschaftlichen Folgen für die Energieversorgungsunternehmen und Kunden so weit wie möglich zu vermeiden oder abzumildern:
- Die Gasversorgungsunternehmen stellen weiterhin in Eigenverantwortung die Versorgung mit Erdgas für die nach § 53a EnWG geschützten Kunden sicher. Hierfür stehen verschiedene Maßnahmen (z. B.: Nutzung interner Regelenergie, Optimierung von Lastflüssen, Anforderung externer Regelenergie, Abruf externer lokaler und/oder netzpunktscharfer Regelenergie, Verlagerung von Erdgasmengen in Abstimmung mit Nachbarstaaten, Lastflusszusagen, unterbrechbare Verträge) zur Verfügung.
- Die Fernleitungsnetzbetreiber geben in Abstimmung mit dem Marktgebietsverantwortlichen zeitnahe schriftliche Lageeinschätzungen, mindestens einmal täglich an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
- Die Übertragungsnetzbetreiber Strom tauschen notwendige Informationen aus und koordinieren soweit möglich ihre Maßnahmen untereinander mit der Maßgabe, ihre jeweiligen Netze so lange wie möglich stabil zu halten.
- Es besteht eine Verpflichtung der Gasversorgungsunternehmen zur umfassenden Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bei der Lagebewertung sowie zur Mitwirkung im Krisenteam.
- Es wird ein Krisenteam gebildet, dass unter dem Vorsitz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und bei Stellvertretung der Bundesnetzagentur im Kernteam die Ferngasnetzbetreiber, den Marktgebietsverantwortlichen und Vertreter der Bundesländer vorsieht. Optional können Verbände wie z.B. der BDEW hinzugezogen werden.
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterrichtet unverzüglich die EU-Kommission, insbesondere über geplante Maßnahmen.
Wer gehört im Falle eines Gasversorgungsengpasses zu den geschützten Kunden?
Der Gesetzgeber gewährt bestimmten Kundengruppen einen besonderen Schutz. Die Belieferung dieser gemäß § 53a EnWG geschützten Kunden hat Vorrang vor der Versorgung anderer Gasverbraucher wie z. B. größerer Gewerbe- oder Industriekunden. Zu den geschützten Kunden gehören:
- Haushaltskunden sowie kleine und mittlere Unternehmen aus dem Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, deren Verbrauch über standardisierte Lastprofile gemessen wird
- Grundlegende soziale Dienste wie z. B. Krankenhäuser, stationäre Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr etc.
- Fernwärmeanlagen, welche die o. g. Kundengruppen mit Wärme beliefern und keinen Brennstoffwechsel vornehmen können
Welche Eskalationsstufen sieht der Notfallplan Gas der Bundesregierung vor?
Der „Notfallplan Gas“ regelt die Gasversorgung in Deutschland in einer Krisensituation und basiert auf drei Eskalationsstufen:
- Frühwarnstufe: Es liegen konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf vor, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- oder der Notfallstufe führt; die Frühwarnstufe kann durch ein Frühwarnsystem ausgelöst werden.
- Alarmstufe: Es liegt eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt; der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nichtmarktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.
- Notfallstufe: Es liegt eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage vor, und alle einschlägigen marktbasierten Maßnahmen umgesetzt wurden, aber die Gasversorgung reicht nicht aus, um die noch verbleibende Gasnachfrage zu decken, sodass zusätzlich nicht-marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen, um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden gemäß Artikel 6 sicherzustellen.
Bei Eintritt der Notfallstufe muss der Staat einschreiten, um insbesondere die Gasversorgung der "geschützten Kunden" sicherzustellen - das sind etwa private Haushalte, aber auch Krankenhäuser, Feuerwehr und Polizei.
Wie gehen Gasversorgungsunternehmen und Bundesregierung im akuten Engpassfall vor?
Im Engpassfall steht den Netzbetreibern eine Reihe an Maßnahmen zur Verfügung wie beispielsweise die Nutzung von Netzflexibilitäten, Fahrwegänderungen, Mengenverlagerungen zwischen Netzbetreibern oder Kürzungen von Ausspeisungen auf Basis vertraglicher Ausgestaltungen. Grundsätzlich gilt dabei die Verpflichtung der Netzbetreiber, zunächst alle vertraglich vereinbarten Möglichkeiten auszuschöpfen, die ihnen zur Verfügung stehen.
Kürzungen bei den Verbrauchern sind immer nur das letzte Mittel, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Dem „Leitfaden Krisenvorsorge Gas“ entsprechend werden Kürzungen in folgender Reihenfolge vorgenommen:
- Anteil der nicht geschützten Letztverbraucher
- Anteil der systemrelevanten Gaskraftwerke
- Anteil der geschützten Kunden
Darüber hinaus kann die Bundesregierung für den Fall einer akuten Versorgungskrise auch hoheitliche Notstandsrechte geltend machen.
Welche Maßnahmen können energis Kunden ergreifen, um einer potentiellen Nachzahlung bei der kommenden Jahresverbrauchsabrechnung entgegenzuwirken?
Viele Haushalte geraten aufgrund der gegenwärtigen Preisentwicklungen finanziell stärker unter Druck. Die energis bietet Kunden die folgenden Möglichkeiten, dem entgegenzuwirken:
Anpassung des Abschlages:
Grundsätzlich haben energis Kunden die Möglichkeit, Ihre monatliche Abschlagshöhe – auch unterjährig - anzupassen.
Alternativ besteht die Möglichkeit zur Einrichtung des energis Abschlagsairbags: Durch eine pauschale Anhebung des monatlichen Abschlags um 10% verschaffen sich energis Kunden einen zusätzlichen finanziellen Puffer, der sie vor etwaigen Nachzahlungen schützen kann.
Kunden können sich dazu gerne mit unserem Kundendienst in Verbindung setzen (0681-9069 2660, service@energis.de).
Energie-Spar-Empfehlungen:
Je höher der Stromverbrauch ist, umso höher fällt die Jahresverbrauchsabrechnung aus. Denn Stromkosten berechnen sich nach dem Verbrauch. Mit den Stromspartipps von energis können Kunden ganz einfach und ohne dass sie an Lebensqualität verlieren Stromkosten reduzieren und gleichzeitig etwas für die Umwelt und den Geldbeuten tun.
Nähere Informationen zu unseren Stromspar-Tipps gibt es hier:
Wer langfristig eine stärkere Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern sicherstellen möchte, für den haben wir auch zu alternativen Heizmöglichkeiten (Wärmepumpe, Pelletheizung, Solarthermie, Blockheizkraftwerk, etc.) zahlreiche Informationen zusammengestellt: zum Ratgeber Heizung
Auch zum Einsparen fossiler Kraftstoffe durch die Nutzung eines Elektrofahrzeugs bietet die energis zahlreiche Hintergrundinformationen und die passenden Produktlösungen an.
energis Elektromobilitätslösungen
Ratgeber Mobilität
Photovoltaik:
Mit einer Photovoltaikanlage können Kunden ihre Stromkosten deutlich reduzieren, indem die gewonnene Energie durch Eigenverbrauch im Haushalt genutzt wird, z.B. zur Deckung des Strombedarfs im Haushalt, für die Elektroheizung/Wärmepumpe oder ein Elektrofahrzeug. Auf diesem Weg wird nicht nur nachhaltige Energie erzeugt, sondern man kann auch von einer größeren Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit von externen Energiequellen profitieren. Zusätzlich erhalten energis Stromkunden jährlich bis zu 60 Euro, die auf der Jahresverbrauchsabrechnung Strom gutgeschrieben werden. Weitere Informationen gibt es hier.
Mastercard Gold:
Mit der energis Mastercard GOLD ist Zahlen jederzeit ganz einfach und sicher. Kontaktlos und gebührenfrei lässt sich mit ihr sogar bei jedem Einkauf die Stromrechnung reduzieren, denn 0,25 % des getätigten Einkaufsumsatzes werden unseren Kunden automatisch auf ihrer energis Strom- oder Erdgasrechnung gutgeschrieben. Details dazu gibt es hier.
Autostrom Bonus:
Mit dem neuen Autostrom Bonus für Elektro-Fahrzeuge sichern sich Strom- oder Erdgaskunden der energis eine fixe Prämie in Höhe von 230 Euro pro E-Auto für das Jahr 2022. Dieser Bonus kann mit minimalem Aufwand hier beantragt werden und wird über die Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet.
Welche Möglichkeiten gibt es darüber hinaus für energis Kunden, die aufgrund der aktuellen Preisentwicklung in finanzielle Schieflage geraten sind?
Die energis versucht immer, mit betroffenen Kunden einen individuellen Ausweg zu finden. Wir bieten Zahlhilfen an und kooperieren mit Jobcentern und Wohlfahrtsverbänden.
Kunden können sich dazu gerne mit unserem Kundendienst in Verbindung setzen (0681-9069 2660, service@energis.de) und/oder die folgenden Anlaufstellen kontaktieren:
- Zuständige Sozialbehörde
- Melde- und Steuerungsstelle zur Vermeidung von Stromsperren bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes e.V. www.verbraucherzentrale-saarland.de/stromhelfer
Tel. (0681) 417 26 62
stromhelfer@vz-saar.de
Ergänzend dazu bieten wir auf unserer Webseite weiterführende Informationen zu Energiespartipps und zur Vermeidung von Stromsperren:
Informationen zu den gewährten Zuschüssen der Bundesregierung gibt es hier (externer Link).
Hintergrundinformationen LNG (Flüssigerdgas) > Infos BDEW
Worum handelt es sich bei LNG?
LNG, also Liquified Natural Gas, ist Erdgas, das auf -162° Celsius heruntergekühlt wird und dann im flüssigen Zustand nur noch ein Sechshundertsel seines ursprünglichen Volumens aufweist. Deswegen kann es in Tankschiffen transportiert werden. Diese landen das Gas an europäischen Terminals an, wo es wieder auf Normaltemperatur gebracht und in das normale Gasnetz gepumpt wird.
Wer sind die wichtigsten Förderländer?
Große weltweite LNG-Exporteure sind z. B. Katar, Australien und die USA. Die Schwerpunkte der Nutzung liegen in Ostasien. Auch die europäischen Importe haben in den letzten Jahren deutlich zugelegt. Außerdem sind in zahlreichen europäischen Großhäfen LNG-Terminals zur Aufnahme und Rückumwandlung entstanden.
Welche Rolle spielt LNG am Weltmarkt?
LNG ist vor allem in Asien gefragt, weil diese Länder eine hohe Energienachfrage haben und zudem viele Bereiche von Kohle auf Gas umstellen. Dazu kommen Nachholeffekte, weil die Wirtschaft nach Corona wieder nach mehr Energie verlangt. In Zahlen: Auf Ostasien werden bis 2024 ganze 77 Prozent der globalen LNG-Lieferungen entfallen, etwa 30 Prozent auf China. (IEA Gas Market Report Q3 S. 63). Ein weiterer großer Importeur ist die wachsende Volkswirtschaft in Brasilien. In Europa, besonders in Deutschland, werden wir hauptsächlich mit Pipelinegas, etwa aus Russland, Norwegen oder den Niederlanden, versorgt Da der Bedarf aber in Europa auch steigt und Erdgas nicht mehr nur über Pipelines zu uns transportiert wird, trägt LNG zu einer weiteren Diversifizierung und Flexibilisierung der Importquellen für Erdgas in Europa und in Deutschland bei. Mit seiner logistischen Flexibilität sorgt LNG auch für eine Stärkung der weltweiten Versorgungssicherheit.
Wie viele LNG Terminals gibt es derzeit in Europa und welche Kapazität haben sie?
Nach unserem Informationsstand gibt es aktuell 37 LNG-Terminals in Europa, davon 26 in der EU. Europaweit gibt es damit eine Regasifizierungskapazität von rund 243,6 Mrd. Kubikmeter pro Jahr. Weitere LNG-Projekte sind im Bau oder in Planung.
Warum gibt es bis heute kein LNG-Terminal in Deutschland?
Europa besitzt verschiedene LNG Terminals, die geografisch gut verteilt sind. Deutschland hat zwar keine eigenen LNG-Terminals, kann aber über den Markt in den Niederlanden und über das europäische Gasnetz kurzfristig mit LNG beliefert werden. Zu den LNG-Terminals Dunkerque, Gate und Zeebrugge bestehen direkte Infrastrukturverbindungen nach Deutschland. Trotz der aktuell gestiegenen europäischen Nachfrage sind die Kapazitäten der europäischen LNG-Terminals noch nicht ausgelastet.
Hintergrundinformationen Steinkohle > Infos BDEW
Wie abhängig ist die deutsche Energiewirtschaft von Steinkohlelieferungen aus Russland?
Nicht nur Erdgas, sondern auch knapp die Hälfte der Steinkohleimporte kommt aus Russland. Auch der Ausfall dieser Importe wäre eine große Herausforderung. Es ist daher gut, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Versorgung der Steinkohle-Kraftwerke in Deutschland in den Fokus genommen hat. Aktuelle Steinkohle-Vorräte und alternative Beschaffungsoptionen werden derzeit von den Kraftwerksbetreibern geprüft. Weitere wichtige Lieferländer sind beispielsweise die USA und Kanada sowie Australien.
Kann es bei der Steinkohle zu Engpässen kommen?
Aktuell haben die Kraftwerksbetreiber noch für einige Monate ausreichend Steinkohle vorrätig. Aktuell sehen wir keine Gefahr, dass es zu Engpässen kommt.