energis gibt die Senkung der Mehrwertsteuer weiter
Dienstag, 30 Juni 2020
Die von der Bunderegierung im Rahmen des Konjunkturpaketes beschlossene zeitlich begrenzte Senkung der Mehrwertsteuer werden wir ab dem 01. Juli in vollem Umfang an unsere Kunden weitergeben.
Damit zahlen energis Kunden im Zeitraum vom 01.07.-31.12.2020 für alle von energis angebotenen Produkte den verminderten Mehrwertsteuersatz von 16% bzw. 5%.
Strom- und Erdgaskunden der energis sparen sogar das ganze Jahr 2020, statt erst ab dem 01.07.2020, bei der Mehrwertsteuer. Denn energis senkt den Steuersatz für seine Strom- und Erdgas-Kunden für die komplette Jahresrechnung.
Die Senkung erfolgt automatisch und wird auf Ihrer nächsten Abrechnung entsprechend ausgewiesen.
Bei weiterem Klärungsbedarf stehen wir Ihnen gerne auch unter der Telefonnummer 0681 9069-2660 oder persönlich in einem unserer Kundencenter zur Verfügung.
Die wichtigsten Informationen zu diesem Thema haben wir für Sie zusammengestellt:
Müssen energis Kunden aktiv werden, um von der Mehrwertsteuersenkung zu profitieren?
energis Kunden müssen nicht aktiv werden. Die Mehrwertsteuersenkung wird von uns vollständig weitergegeben und in der Jahresabschlussrechnung berücksichtigt. Die Kunden profitieren also in jedem Fall von der Ersparnis und müssen nicht aktiv auf energis zugehen.
Wieviel sparen Strom-[Wasser-]Kunden?
Bei einem durchschnittlichen Haushaltsverbrauch von 3.500 kWh Strom [120 m³ p.a. für Trinkwasser] im Jahr beträgt die monatliche Einsparung aufgrund der temporären Mehrwertsteuerreduzierung etwas über 2 Euro [für Wasserkunden ca. 0,40 Euro] pro Monat.
Wie sind die Abschlagszahlungen betroffen?
Grundsätzlich wird die MwSt-Senkung bei der Jahresendabrechnung berücksichtigt. Eine Anpassung der Abschlagszahlungen ist deshalb nicht notwendig.
Derzeit empfehlen wir unseren Kunden ohnehin keine Senkung der Abschlagszahlungen vorzunehmen, da viele Haushalte Corona-bedingt mit einem Mehrverbrauch von ca. 15 bis 20% zu rechnen haben.
Wer sich unsicher ist, bucht am besten unseren Haus-Fit-Check, um die Situation gemeinsam genau zu analysieren. Hierzu einfach unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren.
Werden Kunden in der Grundversorgung und Kunden mit Sonderkundenverträgen bei der Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung unterschiedlich behandelt?
Nein, die Mehrwertsteuersenkung wird an alle Kunden vollständig weitergegeben, unabhängig von ihrem Vertrag.
Gibt es Probleme, die Mehrwertsteuersenkung rechtzeitig weiterzugeben?
Nein, die Kunden profitieren in jedem Fall von der Senkung der Mehrwertsteuer. Denn in der Energie und Wasserwirtschaft werden die in Anspruch genommenen Leistungen in der Regel über einen Zeitraum von zwölf Monaten abgerechnet. Die Mehrwertsteuersenkung für das zweite Halbjahr 2020 wird somit in der Jahresabschlussrechnung berücksichtigt und kann damit von uns für die komplette Jahresrechnung weitergegeben werden. Wir bitten dabei um Verständnis, wenn es zu geringfügigen Verzögerungen bei der Rechnungsstellung kommen sollte. Dies ist der hohen Kurzfristigkeit bei der Einführung des Gesetzes geschuldet, die eine rechtzeitige Umstellung der Rechnungslegung nicht mehr ermöglicht. Die Entlastung der Kunden wird dadurch in keiner Weise beeinträchtigt.
Die Rechnung wurde nach Inkrafttreten der Mehrwertsteuersenkung zugestellt. Trotzdem ist der Mehrwertsteuersatz von 19 % [7 % bei Trinkwasser] aufgeführt. Ist die Rechnung falsch?
Entscheidend für die Berücksichtigung des temporär reduzierten Mehrwertsteuersatzes ist die sogenannte Leistungserbringung. Diese ist bei Lieferungen über längere Zeiträume, als der Zeitpunkt definiert, für den der Endzählerstand zur Abrechnung ermittelt wurde. In dem geschilderten Fall dürfte sich die Rechnung daher auf den Zeitraum vor dem 1. Juli 2020 beziehen, zu dem der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent gegolten hat.
Mein Zähler wurde bereits abgelesen, wann erhalte ich meine Jahresverbrauchsabrechnung?
Ihre Jahresverbrauchsabrechnung erhalten Sie binnen 6 Wochen nach der Zählerablesung. Diese wird Ihnen entweder postalisch zugestellt oder Sie finden Ihre Rechnung im energis Kundenportal.