Sie fragen sich, wie sich die Höhe Ihres Abschlags zusammensetzt, wie Sie bequem Ihren Zählerstand ablesen können oder was Kürzel aus der Energiebranche wie HT und NT bedeuten? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kunden, sowie ein mit den wichtigsten Begriffen gefülltes Energielexikon. Sollten darüber hinaus Fragen offen bleiben, freuen wir uns, Ihnen telefonisch unter 0681 9069-2660 oder per Mail an service@energis.de weiterzuhelfen.
Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der Jahresendabrechnung verrechnet. Die Abschlagshöhe orientiert sich am zu erwartenden Energieverbrauch. Haben Sie zu viel bezahlt, erhalten Sie eine Rückzahlung. Lagen Ihre tatsächlichen Energiekosten höher als der gezahlte Abschlag, stellen wir Ihnen den nachzuzahlenden Betrag in Rechnung.
Die Berechnung der Abschlagsbeträge erfolgt auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs und ist so berechnet, dass Sie bei der nächsten Jahresverbrauchsrechnung möglichst kostenneutral ausfällt. Sollten Sie jedoch erst kurze Zeit von uns Energie beziehen, teilen Sie uns bitte schriftlich oder telefonisch den aktuellen Zählerstand mit. Wir werden anhand dieser Angabe die Höhe der Abschlagsbeträge überprüfen und den Abschlag bei Bedarf an den zu erwartenden Monatsbetrag anpassen.
Die Höhe der Abschlagszahlungen können Sie telefonisch unter 0681 9069-2660 oder jederzeit im meine-energis Kundenlogin anpassen.
Sie können die Fälligkeit der Abschläge auch vom Monatsbeginn auf den 15. jeden Monats legen. Das geht bequem und ganz einfach telefonisch unter 0681 906-2660.
Grundsätzlich berechnet energis die Höhe des Abschlags wie folgt: Verbrauch pro Jahr x Arbeitspreis (brutto) + Grundpreis pro Jahr = Rechnungsbetrag : 11 Monate = monatlicher Abschlag Die Höhe Ihres Abschlags berechnet energis auf Basis Ihres Energieverbrauchs. Der kann in Abhängigkeit von Belieferungsbeginn und Abrechnungszeitpunkt variieren. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn wir Sie vor Ihrer ersten Rechnung weniger als zwölf Monate beliefert haben.
Nach der Grundversorgungsverordnung werden Guthaben aus einer Jahres- oder Schlussrechnung unverzüglich erstattet. Beziehungsweise die fällige Summe spätestens mit dem nächsten Abschlag verrechnet.
Gerne können Sie die Zahlung auf den bequemen Bankeinzug (SEPA-Lastschriftverfahren) umstellen, um Ihre Abschläge einfach und pünktlich von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Anpassungen der Zahlungsweise können Sie jederzeit bequem und einfach im meine-energis Kundenlogin vornehmen.
Als energis Kunde vermeiden Sie Nachzahlungen ganz einfach mit dem sogenannten "Abschlags-Airbag". Dabei erhöhen Sie Ihren monatlichen Abschlag um zehn Prozent, um sich vor unerwarteten Nachzahlungen zu schützen. Um den Abschlags-Airbag einzurichten, kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0681 9069-2660 oder direkt online auf unserer Abschlags-Airbag Seite.
Ein Stromversorgungsvertrag kommt in der Regel nach § 2 Abs. 2 der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz" (Stromgrundversorgungsverordnung - Strom GVV) zu Stande. Als zuständiger Grund- und Ersatzversorger ist energis gesetzlich dazu verpflichtet, die Stromlieferung zu übernehmen. Aus diesem Grund erhielten Sie eine Stromrechnung - Sie sollten aber zuvor ein Begrüßungsschreiben von uns erhalten haben. Das Gleiche gilt auch für die Versorgung mit Gas (Gas GVV).
Für die Korrektur einer Rechnung gibt es verschiedene Gründe. 1. Von Ihrem Netzbetreiber wurde uns eine Korrektur Ihres Zählerstandes übermittelt. 2. Der Abrechnungszeitraum hat sich geändert. 3. Der von Ihnen gewünschte Produktwechsel wurde nicht rechtzeitig in unserem System eingestellt.
Ihr Rechnungsbetrag ergibt sich aus der Summe der Kosten, die durch Ihren Energieverbrauch entstanden sind. Vom Rechnungsbetrag werden alle von Ihnen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt geleisteten Zahlungen - wie Abschläge oder Sonderzahlungen - abgezogen. Sollten weitere Forderungen aus der Vergangenheit noch nicht beglichen sein, werden diese ebenfalls beglichen. Nutzen Sie unseren Abschlags-Airbag oder unsere gebührenfreie energis Mastercard GOLD: So erhalten Sie bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung eher eine Gutschrift als eine Nachzahlung.
Die Differenz zwischen dem Anfangs- und Endstand des Stromzählers auf Ihrer Rechnung ergibt Ihren exakten Stromverbrauch für den Abrechnungszeitraum in kWh. Wie Ihr Verbrauch genau ermittelt wird, können Sie auch unserer Rechnungserläuterung entnehmen.
Ihr Rechnungsbetrag ergibt sich aus Ihrem Energieverbrauch abzüglich der gezahlten Abschläge. Steigt Ihr Verbrauch, so steigt auch der Rechnungsbetrag. Weicht der festgelegte Abschlag von Ihrem Verbrauch nach oben ab, entsteht eine Forderung. Eine Orientierungshilfe gibt Ihnen der "Verbrauchsvergleich", den Sie in Ihrer Abrechnung finden. Dort können Sie sehen, wie viel Energie Sie an wie viel Tagen verbraucht haben. Nutzen Sie unseren Abschlags-Airbag oder unsere gebührenfreie energis Mastercard GOLD, so erhalten Sie bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung eher eine Gutschrift als eine Nachzahlung.
Die Forderung können Sie von Ihrem Konto abbuchen lassen, indem Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Die Erteilung können Sie bequem unter meine-energis Kundenlogin erledigen. Bitte beachten Sie, dass eine alleinige Abbuchung der Forderung nicht möglich ist. Es ist nur möglich für alle Zahlungen (Abschläge und Forderungen) ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Erteilen Sie hier schnell und bequem Ihr SEPA-Lastschriftmandat.
Unsere Service-Mitarbeiter beraten Sie gerne zum Thema Ratenzahlung. Am besten nutzen Sie dafür unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0681 9069-2660 an.
Die Fälligkeit Ihrer Zahlungen können Sie Ihrem Abschlagsplan entnehmen. Wird der fällige Betrag nicht pünktlich gezahlt, so sind Sie als Kunde zur Erstattung der Kosten für die Zahlungserinnerungen (Mahnungen) verpflichtet. Bei Überweisungen sollte immer eine Banklaufzeit von bis zu 3 Werktagen beachtet werden.
Die durch die Mahnung entstehenden Kosten werden dem Kunden mit einer Pauschale berechnet. Bei Zahlungsverzug betragen die Kosten pro Mahnung aktuell 3,80 Euro.
Nach der Grundversorgungsverordnung werden Guthaben aus einer Jahres- oder Schlussrechnung unverzüglich erstattet - beziehungsweise die fällige Summe spätestens mit dem nächsten Abschlag verrechnet.
Gerne können Sie uns schnell und bequem telefonisch unter 0681 9069-2660 Ihre Bankdaten zur Guthabenerstattung mitteilen.
Nach der Grundversorgungsverordnung werden Guthaben aus einer Jahres- oder Schlussrechnung unverzüglich erstattet - beziehungsweise die fällige Summe spätestens mit dem nächsten Abschlag verrechnet. Bitte entnehmen Sie das Erstattungsdatum Ihrer Rechnung. Beachten Sie dabei, dass eine Barerstattung in unseren Kundenbüros nicht möglich ist.
Ziel ist es, eine Nachzahlung in der nächsten Rechnung zu vermeiden. Sie können sicher sein, dass Sie bei der Berechnung des Abschlags nur für die Energie zahlen, die Sie tatsächlich verbraucht haben. Ein weiterer Grund für die Erhöhung Ihres Abschlags könnte beispielsweise der Abschluss des Abschlags-Airbags sein.
Die Bankverbindung von energis lautet: Empfänger: energis GmbH IBAN: DE21 5905 0000 0005 4200 05 BIC: SALADE55XXX Kreditinstitut: Landesbank Saar Bitte geben Sie bei Überweisungen im Verwendungszweck immer Ihre Kundennummer an.
Sie können die Fälligkeit der Abschläge auf den 15. jeden Monats bequem und einfach telefonisch unter 0681 906-2660 ändern.
Nutzen Sie den bequemen Bankeinzug (SEPA-Lastschriftverfahren), um Ihre Abschläge einfach und pünktlich von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Anpassungen der Zahlungsweise können Sie jederzeit bequem im meine-energis Kundenlogin vornehmen.
Der einfachste Weg ist das SEPA-Lastschriftverfahren. Nutzen Sie es, um Forderungen und Abschläge abbuchen zu lassen. Die Anpassung der Zahlungsweise können Sie im meine-energis Kundenlogin vornehmen. Bitte beachten Sie, dass es nur möglich ist, für alle Zahlungen (Abschläge und Forderungen) ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen - nicht allein für Forderungen.
Sie können Ihre Zahlungen einfach und bequem per (SEPA-Lastschriftverfahren) abbuchen lassen. Die Anpassung der Zahlungsweise können Sie im meine-energis Kundenlogin vornehmen. Bitte beachten Sie, dass eine alleinige Abbuchung der Forderung nicht möglich ist. Es ist nur möglich, für alle Zahlungen (Abschläge und Forderungen) ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
Dies ist telefonisch unter 0681 9069-2660 möglich oder kontaktieren Sie uns online über unser Kontaktformular.
Teilen Sie uns einfach und bequem Ihre Bankdaten zur Guthabenerstattung telefonisch unter 0681 9069-2660 oder über unseren Online-Service meine-energis Kundenlogin mit.
Über unseren Online-Service meine-energis Kundenlogin können Sie einfach und bequem Ihre Rechnungsanschrift ändern. Gerne können Sie uns auch telefonisch unter 0681 9069-2660 oder per Mail an service@energis.de Ihre geänderte Adresse mitteilen.
Wenn Sie es wünschen, kann die Rechnungslegung immer zum 31. Dezember jeden Jahres erfolgen. Nehmen Sie telefonisch unter 0681 9069-2660, per Mail an service@energis.de mit uns Kontakt auf, oder ändern Sie den Zeitpunkt Ihrer Rechnungslegung im meine-energis Kundenlogin. Wir kümmern uns dann für Sie um alles Weitere.
Über den meine-energis Kundenlogin können Sie jederzeit Ihre Rechnungen einsehen. Zudem haben Sie einen Einblick in Ihren Abschlagsplan und können ganz problemlos Bankverbindungen, Kontaktdaten sowie Abschläge anpassen.
Über den meine-energis Kundenlogin und telefonisch unter 0681 9069-2660 ist dies einfach und bequem jederzeit möglich.
Bitte melden Sie sich dazu hier mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem bisherigen Kennwort an. Unter dem Punkt "Einstellungen" haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passwort schnell und einfach zu ändern.
Sofern Ihnen das Kennwort nicht mehr bekannt ist, können Sie über den Button "Kennwort vergessen" einen Aktivierungslink anfordern, um Ihr eigenes, neues Kennwort zu vergeben.
Sie möchten uns online Ihren Zählerstand mitteilen oder Ihren Abschlagsbetrag anpassen? Mit dem energis Kundenlogin haben Sie Ihre Vertragsdaten immer im Blick. Das heißt: Sie können jederzeit und von überall Änderungen vornehmen. Weitere Online-Services wie z.B. der Login bei advanzia, unserem Partner der energis Mastercard GOLD und das Sunny Portal, der Anbieter für bequeme PV-Anlagen-Überwachung, machen vieles einfach und bequem.
Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem Benutzernamen (E-Mail-Adresse) und Ihrem bisherigen Kennwort an. Unter dem Punkt "Einstellungen" haben Sie die Möglichkeit, Ihr Passwort zu ändern.
Aus rechtlichen Gründen dürfen wir keine einfache Vertragsumschreibung vornehmen. Bitte nehmen Sie über unser Kontaktformular mit uns Verbindung auf oder rufen Sie uns an unter 0681 9069-2660.
Aus rechtlichen Gründen gilt auch hier: Wir dürfen keine einfache Vertragsumschreibung vornehmen. Bitte nehmen Sie über unser Kontaktformular mit uns Verbindung auf oder rufen Sie uns an unter 0681 9069-2660.
Meist liest Ihr Netzbetreiber Ihren Zählerstand ab oder schickt Ihnen ein Kärtchen mit der Bitte um Ablesung zu. Denn: Gerne können Sie auch selbst Ihren Zählerstand ablesen und uns mitteilen. Erledigen Sie dies schnell und bequem in unserem meine-energis Kundenlogin.
Der Zählerstand ist jeweils auf der aktuellen Rechnung angegeben. Zudem können Sie ihn tagesaktuell auf Ihrem Zähler ablesen und kontrollieren - je nach Gegebenheiten vor Ort befindet er sich im Keller, in einem Anschlussraum oder in Ihrer Wohnung.
Liegt dem Netzbetreiber zum Abrechnungsdatum kein abgelesener Zählerstand vor, so ist er dazu berechtigt, den Zählerstand anhand des bisherigen Verbrauchs hochzurechnen.
Ihren aktuellen Zählerstand können Sie uns ganz bequem und jederzeit im meine-energis Kundenlogin unter dem Reiter "Zählerstand" mitteilen.
Sollten Sie der Meinung sein, dass der zur Berechnung Ihres Verbrauchs verwendete Zählerstand nicht stimmt, lesen Sie bitte Ihren Zähler zur Kontrolle ab und wenden Sie sich an unseren Kundenservice unter 0681 9069-2660 oder service@energis.de
Die sogenannte Abschalt-Umlage dient der Stabilisierung der Stromnetze. Mit der AbLaV-Umlage werden abschaltbare Lasten vergütet, die zur Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit beitragen. Diese Kosten werden gemäß der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) auf alle Verbraucher umgelegt.
Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der Jahresendabrechnung verrechnet. Die Abschlagshöhe orientiert sich am zu erwartenden Energieverbrauch. Mit dem energis Abschlags-Airbag schützen Sie sich vor unerwarteten Nachzahlungen. Hier finden Sie mehr Infos.
Der Arbeitspreis (auch: Verbrauchspreis) bezeichnet die Höhe der Kosten für eine verbrauchte Kilowattstunde Strom und wird in Cent oder Euro angegeben.
Bei der EEG-Umlage handelt es sich um eine Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger (z.B. Windenergie und Photovoltaik) gefördert, die nach dem EEG vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Verbraucher umgelegt.
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt die grundlegenden Rechte und Pflichten von Energieversorgungsunternehmen. Ziel des Gesetzes ist die Schaffung einer preisgünstigen, effizienten und umweltverträglichen Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit Strom und Gas. Darüber hinaus zielt das Gesetz darauf ab, einen wirksamen Wettbewerb zwischen den Energieversorgungsunternehmen sicherzustellen und den zuverlässigen Betrieb der Versorgungsunternehmen zu gewährleisten.
In Bezug auf Kosten für Strom und Gas unterscheidet man zwischen dem Grundpreis und dem Arbeitspreis. Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten, ist also als monatliche pauschale Grundgebühr zu verstehen. Er setzt sich im Regelfall aus einem festen Leistungspreis und dem sog. Verrechnungspreis (Zählerpreis) zusammen.
Entsprechend den Vertragskonditionen kann der Arbeitspreis in verschiedene Tarife gesplittet sein. Unterschieden wird zwischen dem Hochtarif (HT) und dem Niedrigtarif (NT). "HT" und "NT" sind die Bezeichnungen für die Zählwerke des Stromzählers, sofern der über zwei Zählwerke verfügt. Der Hochtarif (HT) zählt den Verbrauch am Tag, während der Niedrigtarif (NT) den Stromverbrauch in der Nacht misst. Der Grund für diese Unterscheidung: Energieversorger sind bestrebt, eine möglichst gleichmäßige Auslastung ihrer Erzeugungsanlagen zu erreichen. Aus diesem Grund bieten sie in der Regel in Zeiten von Hochlastzeiten teurere Tarife an. Die Hochlastzeittarife gelten von
Hierbei handelt es sich um Entgelte, die an Kommunen gezahlt werden. Sie werden fällig für die Mitbenutzung von öffentlichen Einrichtungen wie z.B. Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Einwohnerzahl einer Stadt bzw. Gemeinde.
Unter dem Kundenkonto werden die Stammdaten des Kunden, die Angaben zur Lieferstelle sowie alle Zahlungsvorgänge bezogen auf diese Lieferstelle erfasst.
Die Angabe "Kilowattstunde" definiert die Energiemenge (Strom oder Gas), die in einem bestimmten Zeitraum verbraucht wurde. Sie berechnet sich aus Leistung (kW) * Zeit (h).
Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (kurz: KWK-Anlagen) erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Sie erreichen einen höherer Nutzungsgrad, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gesenkt werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten hierfür einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß dem Kraft- Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucher umgelegt.
Für die bezogene Leistung in Kilowatt (kW) wird vom Energieversorger je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt. In Abhängigkeit von der vereinbarten Preiskondition wird entweder der höchste gemessene Wert des Jahres (Jahresleistungspreis) oder der Höchstwert eines Monats (Monatsleistungspreis) berechnet.
Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie den Betrieb und die Wartung von Zählern. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt.
Die Messung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister als Messdienstleistung in Rechnung gestellt.
Unter dem Begriff Mittelspannung ist der Bereich elektrischer Spannung zwischen 1 Kilovolt (kV = 1.000 Volt) und 75 kV zu verstehen. Die Obergrenze der Mittelspannung ist nicht verbindlich festgelegt. Hohe Spannungen sind erforderlich, um elektrischen Strom vom Erzeuger über größere Entfernungen zu transportieren. Faustregel: Je größer die Strecke, umso höher muss die verwendete Spannung sein.
Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.
Entgelte des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen.
Als Niederspannung werden Wechselspannungen bis 1.000 Volt (1 kV) und Gleichspannungen bis 1.500 Volt (1,5 kV) bezeichnet. Für Haushaltskunden beträgt die Niederspannung in der Regel nicht mehr als 250 Volt.
Ist die Errichtung der Anbindungsleitung einer Windkraftanlage auf hoher See (d.h. eine sog. Offshore-Anlage) im Bau verzögert oder treten Betriebsstörungen auf, so erhalten betriebsbereite Offshore-Anlagen, die aufgrund der Nichtverfügbarkeit der Anbindungsleitung nicht einspeisen können, einen Anspruch auf Entschädigung vom anbindungspflichtigen Netzbetreiber. Die Kosten dafür werden über eine Umlage (die sog. Offshore-Umlage) einheitlich auf alle Stromkunden bundesweit verteilt.
Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschriebene Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms und dessen Umweltauswirkungen. Anzugeben ist z.B. der Anteil von Energieträgern wie Kernkraft, Kohle, Erdgas, sonstige fossile Energieträger, Erneuerbare Energien (gefördert nach dem EEG) und sonstige Erneuerbare Energien am Gesamtenergieträgermix, den der Lieferant im jeweiligen Jahr verwendet hat. Hinzu kommen Informationen über die Umweltauswirkungen - zumindest bezüglich der CO2-Emissionen und des radioaktiven Abfalls -, die auf den Gesamtenergieträgermix zur Stromerzeugung zurückzuführen sind.
Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) regelt im liberalisierten Energiemarkt die Festlegung der Entgelte für den Zugang zu den Elektrizitätsübertragungs- und Elektrizitätsverteilernetzen (Netzentgelte) einschließlich der Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisungen.
Mit dem Energiewirtschaftsgesetz und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) wurde 2011 vom Gesetzgeber eine zusätzliche Entlastung stromintensiver Industrien beschlossen. Stromintensive Industriebetriebe konnten bereits bisher eine Verminderung der Netzentgeltzahlung bei der Bundesnetzagentur beantragen. Nach den neuen Regelungen ist bei einem bestimmten Verbrauchsverhalten auf Antrag eine vollständige Netzentgeltbefreiung möglich. Die Kosten dafür werden über eine Umlage auf alle Stromkunden bundesweit einheitlich verteilt. Die Übertragungsnetzbetreiber ermitteln die entgangenen Erlöse, die aus den individuellen Netzentgelten und Befreiungen von Netzentgelten gem. § 19 Abs. 2 StromNEV resultieren. Die Umlage wird gemäß § 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV entsprechend § 9 KWKG auf alle Letztverbraucher umgelegt.
Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer. Sie wird seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben. Besteuert wird der Stromverbrauch bzw. die -entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Staat abgeführt.
Der Energieverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode eines Stromkunden wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen. Sie gibt die Menge an Energie an, die Sie als Strombezieher in einem bestimmten Zeitraum verbrauchen.
Bezogen auf die Kosten für Strom und Gas unterscheidet man zwischen dem Grundpreis und dem Arbeitspreis. Der Verbrauchspreis - auch Arbeitspreis genannt - bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie.
Watt ist die Einheit der elektrischen Leistung. Dabei ist 1 Watt = 1 Joule pro Sekunde = 1 Newtonmeter pro Sekunde. Dezimale Vielfache sind das Kilowatt (kW), das Megawatt (MW) und das Gigawatt (GW): 1 kW = 1000 W, 1 MW = 1000 kW, 1 GW = 1000 MW.
Für jeden Zählpunkt existiert im europäischen Energienetz nur eine eindeutig vergebene Nummer. Am jeweiligen Zählpunkt werden die relevanten Messdaten erfasst. Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können.