FAQs & Energielexikon

Wir erklären Ihnen viele Begriffe aus der Welt der Energie

Sie fragen sich, wie sich die Höhe Ihres Abschlags zusammensetzt, wie Sie bequem Ihren Zählerstand ablesen können oder was Kürzel aus der Energiebranche wie HT und NT bedeuten? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kunden, sowie ein mit den wichtigsten Begriffen gefülltes Energielexikon. Sollten darüber hinaus Fragen offen bleiben, freuen wir uns, Ihnen telefonisch unter 0681 9069-2660 oder per Mail an service@energis.de weiterzuhelfen.

Abschlagszahlungen
  • Was ist ein Abschlag?

    Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der Jahresendabrechnung verrechnet. Die Abschlagshöhe orientiert sich am zu erwartenden Energieverbrauch. Haben Sie zu viel bezahlt, erhalten Sie eine Rückzahlung. Lagen Ihre tatsächlichen Energiekosten höher als der gezahlte Abschlag, stellen wir Ihnen den nachzuzahlenden Betrag in Rechnung.

  • Warum ist mein Abschlag so hoch bzw. niedrig?

    Die Berechnung der Abschlagsbeträge erfolgt auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs und ist so berechnet, dass Sie bei der nächsten Jahresverbrauchsrechnung möglichst kostenneutral ausfällt. Sollten Sie jedoch erst kurze Zeit von uns Energie beziehen, teilen Sie uns bitte schriftlich oder telefonisch den aktuellen Zählerstand mit. Wir werden anhand dieser Angabe die Höhe der Abschlagsbeträge überprüfen und den Abschlag bei Bedarf an den zu erwartenden Monatsbetrag anpassen.

  • Wie kann ich meinen Abschlag erhöhen/senken?

    Die Höhe der Abschlagszahlungen können Sie telefonisch unter 0681 9069-2660 oder jederzeit im meine-energis Kundenlogin anpassen.

  • Wie kann ich die Fälligkeit meiner Abschläge ändern?

    Sie können die Fälligkeit der Abschläge auch vom Monatsbeginn auf den 15. jeden Monats legen. Das geht bequem und ganz einfach telefonisch unter 0681 906-2660.

  • Wie errechnet sich mein Abschlag?

    Grundsätzlich berechnet energis die Höhe des Abschlags wie folgt: Verbrauch pro Jahr x Arbeitspreis (brutto) + Grundpreis pro Jahr = Rechnungsbetrag : 11 Monate = monatlicher Abschlag Die Höhe Ihres Abschlags berechnet energis auf Basis Ihres Energieverbrauchs. Der kann in Abhängigkeit von Belieferungsbeginn und Abrechnungszeitpunkt variieren. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn wir Sie vor Ihrer ersten Rechnung weniger als zwölf Monate beliefert haben.

  • Warum wird mein Guthaben mit dem Abschlag verrechnet?

    Nach der Grundversorgungsverordnung werden Guthaben aus einer Jahres- oder Schlussrechnung unverzüglich erstattet. Beziehungsweise die fällige Summe spätestens mit dem nächsten Abschlag verrechnet.

  • Wie kann ich meinen Abschlag von meinem Konto abbuchen lassen?

    Gerne können Sie die Zahlung auf den bequemen Bankeinzug (SEPA-Lastschriftverfahren) umstellen, um Ihre Abschläge einfach und pünktlich von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Anpassungen der Zahlungsweise können Sie jederzeit bequem und einfach im meine-energis Kundenlogin vornehmen.

  • Was ist der Abschlags-Airbag von energis?

    Als energis Kunde vermeiden Sie Nachzahlungen ganz einfach mit dem sogenannten "Abschlags-Airbag". Dabei erhöhen Sie Ihren monatlichen Abschlag um zehn Prozent, um sich vor unerwarteten Nachzahlungen zu schützen. Um den Abschlags-Airbag einzurichten, kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0681 9069-2660 oder direkt online auf unserer Abschlags-Airbag Seite.

Rechnung
  • Warum bekomme ich eine Rechnung, obwohl ich mich nicht bei Ihnen angemeldet habe?

    Ein Stromversorgungsvertrag kommt in der Regel nach § 2 Abs. 2 der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz" (Stromgrundversorgungsverordnung - Strom GVV) zu Stande. Als zuständiger Grund- und Ersatzversorger ist energis gesetzlich dazu verpflichtet, die Stromlieferung zu übernehmen. Aus diesem Grund erhielten Sie eine Stromrechnung - Sie sollten aber zuvor ein Begrüßungsschreiben von uns erhalten haben. Das Gleiche gilt auch für die Versorgung mit Gas (Gas GVV).

  • Warum bekomme ich eine Korrekturrechnung?

    Für die Korrektur einer Rechnung gibt es verschiedene Gründe. 1. Von Ihrem Netzbetreiber wurde uns eine Korrektur Ihres Zählerstandes übermittelt. 2. Der Abrechnungszeitraum hat sich geändert. 3. Der von Ihnen gewünschte Produktwechsel wurde nicht rechtzeitig in unserem System eingestellt.

  • Wie setzt sich mein Rechnungsbetrag zusammen?

    Ihr Rechnungsbetrag ergibt sich aus der Summe der Kosten, die durch Ihren Energieverbrauch entstanden sind. Vom Rechnungsbetrag werden alle von Ihnen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt geleisteten Zahlungen - wie Abschläge oder Sonderzahlungen - abgezogen. Sollten weitere Forderungen aus der Vergangenheit noch nicht beglichen sein, werden diese ebenfalls beglichen. Nutzen Sie unseren Abschlags-Airbag oder unsere gebührenfreie energis Mastercard GOLD: So erhalten Sie bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung eher eine Gutschrift als eine Nachzahlung.

  • Wie wird mein Verbrauch ermittelt?

    Die Differenz zwischen dem Anfangs- und Endstand des Stromzählers auf Ihrer Rechnung ergibt Ihren exakten Stromverbrauch für den Abrechnungszeitraum in kWh. Wie Ihr Verbrauch genau ermittelt wird, können Sie auch unserer Rechnungserläuterung entnehmen.

Forderungen
  • Warum ist die Forderung so hoch?

    Ihr Rechnungsbetrag ergibt sich aus Ihrem Energieverbrauch abzüglich der gezahlten Abschläge. Steigt Ihr Verbrauch, so steigt auch der Rechnungsbetrag. Weicht der festgelegte Abschlag von Ihrem Verbrauch nach oben ab, entsteht eine Forderung. Eine Orientierungshilfe gibt Ihnen der "Verbrauchsvergleich", den Sie in Ihrer Abrechnung finden. Dort können Sie sehen, wie viel Energie Sie an wie viel Tagen verbraucht haben. Nutzen Sie unseren Abschlags-Airbag oder unsere gebührenfreie energis Mastercard GOLD, so erhalten Sie bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung eher eine Gutschrift als eine Nachzahlung.

  • Wie kann ich die Forderung von meinem Konto abbuchen lassen?

    Die Forderung können Sie von Ihrem Konto abbuchen lassen, indem Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Die Erteilung können Sie bequem unter meine-energis Kundenlogin erledigen. Bitte beachten Sie, dass eine alleinige Abbuchung der Forderung nicht möglich ist. Es ist nur möglich für alle Zahlungen (Abschläge und Forderungen) ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Erteilen Sie hier schnell und bequem Ihr SEPA-Lastschriftmandat.

  • Kann ich die Forderung in Raten zahlen?

    Unsere Service-Mitarbeiter beraten Sie gerne zum Thema Ratenzahlung. Am besten nutzen Sie dafür unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0681 9069-2660 an.

  • Warum wurden mir Mahnkosten in Rechnung gestellt?

    Die Fälligkeit Ihrer Zahlungen können Sie Ihrem Abschlagsplan entnehmen. Wird der fällige Betrag nicht pünktlich gezahlt, so sind Sie als Kunde zur Erstattung der Kosten für die Zahlungserinnerungen (Mahnungen) verpflichtet. Bei Überweisungen sollte immer eine Banklaufzeit von bis zu 3 Werktagen beachtet werden.

  • Wie hoch sind die Mahnkosten?

    Die durch die Mahnung entstehenden Kosten werden dem Kunden mit einer Pauschale berechnet. Bei Zahlungsverzug betragen die Kosten pro Mahnung aktuell 3,80 Euro.

Guthaben
  • Warum wird mein Guthaben mit dem Abschlag verrechnet?

    Nach der Grundversorgungsverordnung werden Guthaben aus einer Jahres- oder Schlussrechnung unverzüglich erstattet - beziehungsweise die fällige Summe spätestens mit dem nächsten Abschlag verrechnet.

  • Wie kann ich meine Bankdaten zur Guthabenerstattung mitteilen?

    Gerne können Sie uns schnell und bequem telefonisch unter 0681 9069-2660 Ihre Bankdaten zur Guthabenerstattung mitteilen.

  • Wann wird mir mein Guthaben ausgezahlt?

    Nach der Grundversorgungsverordnung werden Guthaben aus einer Jahres- oder Schlussrechnung unverzüglich erstattet - beziehungsweise die fällige Summe spätestens mit dem nächsten Abschlag verrechnet. Bitte entnehmen Sie das Erstattungsdatum Ihrer Rechnung. Beachten Sie dabei, dass eine Barerstattung in unseren Kundenbüros nicht möglich ist.

  • Warum wird mein Abschlag erhöht, obwohl ich ein Guthaben habe?

    Ziel ist es, eine Nachzahlung in der nächsten Rechnung zu vermeiden. Sie können sicher sein, dass Sie bei der Berechnung des Abschlags nur für die Energie zahlen, die Sie tatsächlich verbraucht haben. Ein weiterer Grund für die Erhöhung Ihres Abschlags könnte beispielsweise der Abschluss des Abschlags-Airbags sein.

Zahlungen
  • Wie lautet die Bankverbindung von energis?

    Die Bankverbindung von energis lautet: Empfänger: energis GmbH IBAN: DE21 5905 0000 0005 4200 05 BIC: SALADE55XXX Kreditinstitut: Landesbank Saar Bitte geben Sie bei Überweisungen im Verwendungszweck immer Ihre Kundennummer an.

  • Wie kann ich die Fälligkeit meiner Abschläge ändern?

    Sie können die Fälligkeit der Abschläge auf den 15. jeden Monats bequem und einfach telefonisch unter 0681 906-2660 ändern.

  • Wie kann ich meinen Abschlag von meinem Konto abbuchen lassen?

    Nutzen Sie den bequemen Bankeinzug (SEPA-Lastschriftverfahren), um Ihre Abschläge einfach und pünktlich von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Anpassungen der Zahlungsweise können Sie jederzeit bequem im meine-energis Kundenlogin vornehmen.

  • Wie kann ich Forderungen und Abschläge von meinem Konto abbuchen lassen?

    Der einfachste Weg ist das SEPA-Lastschriftverfahren. Nutzen Sie es, um Forderungen und Abschläge abbuchen zu lassen. Die Anpassung der Zahlungsweise können Sie im meine-energis Kundenlogin vornehmen. Bitte beachten Sie, dass es nur möglich ist, für alle Zahlungen (Abschläge und Forderungen) ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen - nicht allein für Forderungen.

Bankdaten
Kundendaten
Zähler
Energielexikon - Begriffe von A bis Z
  • AbLaV-Umlage – Was ist die AbLaV-Umlage und wofür wird sie genutzt?

    Die sogenannte Abschalt-Umlage dient der Stabilisierung der Stromnetze. Mit der AbLaV-Umlage werden abschaltbare Lasten vergütet, die zur Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit beitragen. Diese Kosten werden gemäß der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) auf alle Verbraucher umgelegt.

  • Abschlagszahlungen – Was versteht man unter Abschlagszahlungen und wofür sind sie nützlich?

    Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der Jahresendabrechnung verrechnet. Die Abschlagshöhe orientiert sich am zu erwartenden Energieverbrauch. Mit dem energis Abschlags-Airbag schützen Sie sich vor unerwarteten Nachzahlungen. Hier finden Sie mehr Infos.

  • Arbeitspreis (AP) – Worum handelt es sich beim Arbeitspreis?

    Der Arbeitspreis (auch: Verbrauchspreis) bezeichnet die Höhe der Kosten für eine verbrauchte Kilowattstunde Strom und wird in Cent oder Euro angegeben.

  • EEG-Umlage - Was ist das?

    Bei der EEG-Umlage handelt es sich um eine Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger (z.B. Windenergie und Photovoltaik) gefördert, die nach dem EEG vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Verbraucher umgelegt.

  • EnWG – Wofür steht EnWG und was ist seine Funktion?

    Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt die grundlegenden Rechte und Pflichten von Energieversorgungsunternehmen. Ziel des Gesetzes ist die Schaffung einer preisgünstigen, effizienten und umweltverträglichen Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit Strom und Gas. Darüber hinaus zielt das Gesetz darauf ab, einen wirksamen Wettbewerb zwischen den Energieversorgungsunternehmen sicherzustellen und den zuverlässigen Betrieb der Versorgungsunternehmen zu gewährleisten.

  • Grundpreis (GP) – Was versteht man unter dem Grundpreis und was deckt er ab?

    In Bezug auf Kosten für Strom und Gas unterscheidet man zwischen dem Grundpreis und dem Arbeitspreis. Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten, ist also als monatliche pauschale Grundgebühr zu verstehen. Er setzt sich im Regelfall aus einem festen Leistungspreis und dem sog. Verrechnungspreis (Zählerpreis) zusammen.

  • HT (Hochtarif) und NT (Niedrigtarif) – Wofür stehen die Abkürzungen HT und NT?

    Entsprechend den Vertragskonditionen kann der Arbeitspreis in verschiedene Tarife gesplittet sein. Unterschieden wird zwischen dem Hochtarif (HT) und dem Niedrigtarif (NT). "HT" und "NT" sind die Bezeichnungen für die Zählwerke des Stromzählers, sofern der über zwei Zählwerke verfügt. Der Hochtarif (HT) zählt den Verbrauch am Tag, während der Niedrigtarif (NT) den Stromverbrauch in der Nacht misst. Der Grund für diese Unterscheidung: Energieversorger sind bestrebt, eine möglichst gleichmäßige Auslastung ihrer Erzeugungsanlagen zu erreichen. Aus diesem Grund bieten sie in der Regel in Zeiten von Hochlastzeiten teurere Tarife an. Die Hochlastzeittarife gelten von

  • Konzessionsabgabe – Was ist unter einer Konzessionsabgabe zu verstehen?

    Hierbei handelt es sich um Entgelte, die an Kommunen gezahlt werden. Sie werden fällig für die Mitbenutzung von öffentlichen Einrichtungen wie z.B. Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Einwohnerzahl einer Stadt bzw. Gemeinde.

  • Kunden-Konto – Was findet man im Kundenkonto?

    Unter dem Kundenkonto werden die Stammdaten des Kunden, die Angaben zur Lieferstelle sowie alle Zahlungsvorgänge bezogen auf diese Lieferstelle erfasst.

  • Kilowattstunde (kWh) – Wie berechnet man eine "Kilowattstunde"?

    Die Angabe "Kilowattstunde" definiert die Energiemenge (Strom oder Gas), die in einem bestimmten Zeitraum verbraucht wurde. Sie berechnet sich aus Leistung (kW) * Zeit (h).

  • KWKG-Umlage – Was bedeutet der Begriff KWKG-Umlage?

    Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (kurz: KWK-Anlagen) erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Sie erreichen einen höherer Nutzungsgrad, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gesenkt werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten hierfür einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß dem Kraft- Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucher umgelegt.

  • Leistungspreis (LP) - Was ist das?

    Für die bezogene Leistung in Kilowatt (kW) wird vom Energieversorger je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt. In Abhängigkeit von der vereinbarten Preiskondition wird entweder der höchste gemessene Wert des Jahres (Jahresleistungspreis) oder der Höchstwert eines Monats (Monatsleistungspreis) berechnet.

  • Messstellenbetrieb – Was umfasst der Messstellenbetrieb?

    Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie den Betrieb und die Wartung von Zählern. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt.

  • Messdienstleistung – Was ist die Messdienstleistung und wozu dient sie?

    Die Messung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister als Messdienstleistung in Rechnung gestellt.

  • MS (Mittelspannung) – Wofür steht die Abkürzung MS?

    Unter dem Begriff Mittelspannung ist der Bereich elektrischer Spannung zwischen 1 Kilovolt (kV = 1.000 Volt) und 75 kV zu verstehen. Die Obergrenze der Mittelspannung ist nicht verbindlich festgelegt. Hohe Spannungen sind erforderlich, um elektrischen Strom vom Erzeuger über größere Entfernungen zu transportieren. Faustregel: Je größer die Strecke, umso höher muss die verwendete Spannung sein.

  • Netzbetreibernummer – Wozu dient die Netzbetreibernummer?

    Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.

  • Netznutzungsentgelte – Was beinhalten Netznutzungsentgelte?

    Entgelte des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen.

  • NS (Niederspannung) – Wofür steht die Abkürzung NS?

    Als Niederspannung werden Wechselspannungen bis 1.000 Volt (1 kV) und Gleichspannungen bis 1.500 Volt (1,5 kV) bezeichnet. Für Haushaltskunden beträgt die Niederspannung in der Regel nicht mehr als 250 Volt.

  • Offshore-Umlage – Was beinhaltet die Offshore-Umlage?

    Ist die Errichtung der Anbindungsleitung einer Windkraftanlage auf hoher See (d.h. eine sog. Offshore-Anlage) im Bau verzögert oder treten Betriebsstörungen auf, so erhalten betriebsbereite Offshore-Anlagen, die aufgrund der Nichtverfügbarkeit der Anbindungsleitung nicht einspeisen können, einen Anspruch auf Entschädigung vom anbindungspflichtigen Netzbetreiber. Die Kosten dafür werden über eine Umlage (die sog. Offshore-Umlage) einheitlich auf alle Stromkunden bundesweit verteilt.

  • Stromkennzeichnung (Energiemix) – Worum geht es bei der Stromkennzeichnung?

    Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschriebene Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms und dessen Umweltauswirkungen. Anzugeben ist z.B. der Anteil von Energieträgern wie Kernkraft, Kohle, Erdgas, sonstige fossile Energieträger, Erneuerbare Energien (gefördert nach dem EEG) und sonstige Erneuerbare Energien am Gesamtenergieträgermix, den der Lieferant im jeweiligen Jahr verwendet hat. Hinzu kommen Informationen über die Umweltauswirkungen - zumindest bezüglich der CO2-Emissionen und des radioaktiven Abfalls -, die auf den Gesamtenergieträgermix zur Stromerzeugung zurückzuführen sind.

  • StromNEV – Wofür steht die StromNEV und was regelt sie?

    Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) regelt im liberalisierten Energiemarkt die Festlegung der Entgelte für den Zugang zu den Elektrizitätsübertragungs- und Elektrizitätsverteilernetzen (Netzentgelte) einschließlich der Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisungen.

  • StromNEV-Umlage – Wozu dient die StromNEV-Umlage?

    Mit dem Energiewirtschaftsgesetz und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) wurde 2011 vom Gesetzgeber eine zusätzliche Entlastung stromintensiver Industrien beschlossen. Stromintensive Industriebetriebe konnten bereits bisher eine Verminderung der Netzentgeltzahlung bei der Bundesnetzagentur beantragen. Nach den neuen Regelungen ist bei einem bestimmten Verbrauchsverhalten auf Antrag eine vollständige Netzentgeltbefreiung möglich. Die Kosten dafür werden über eine Umlage auf alle Stromkunden bundesweit einheitlich verteilt. Die Übertragungsnetzbetreiber ermitteln die entgangenen Erlöse, die aus den individuellen Netzentgelten und Befreiungen von Netzentgelten gem. § 19 Abs. 2 StromNEV resultieren. Die Umlage wird gemäß § 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV entsprechend § 9 KWKG auf alle Letztverbraucher umgelegt.

  • Stromsteuer – Welche Art von Steuer ist die Stromsteuer?

    Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer. Sie wird seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben. Besteuert wird der Stromverbrauch bzw. die -entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Staat abgeführt.

  • Verbrauch – Was versteht man unter dem Verbrauch?

    Der Energieverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode eines Stromkunden wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen. Sie gibt die Menge an Energie an, die Sie als Strombezieher in einem bestimmten Zeitraum verbrauchen.

  • Verbrauchspreis (Arbeitspreis) – Was versteht man unter dem Verbrauchs- bzw. Arbeitspreis?

    Bezogen auf die Kosten für Strom und Gas unterscheidet man zwischen dem Grundpreis und dem Arbeitspreis. Der Verbrauchspreis - auch Arbeitspreis genannt - bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie.

  • Watt – Was bezeichnet die Einheit "Watt"?

    Watt ist die Einheit der elektrischen Leistung. Dabei ist 1 Watt = 1 Joule pro Sekunde = 1 Newtonmeter pro Sekunde. Dezimale Vielfache sind das Kilowatt (kW), das Megawatt (MW) und das Gigawatt (GW): 1 kW = 1000 W, 1 MW = 1000 kW, 1 GW = 1000 MW.

  • Zählpunkt/Zählpunktbezeichnung – Was ist unter einem Zählpunkt zu verstehen?

    Für jeden Zählpunkt existiert im europäischen Energienetz nur eine eindeutig vergebene Nummer. Am jeweiligen Zählpunkt werden die relevanten Messdaten erfasst. Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können.