Zeit für Zusammenhalt in herausfordernden Zeiten
Wir erklären Ihnen die aktuelle Lage am Energiemarkt

In der aktuellen Zeit kommen verschiedene Faktoren zusammen, die den Energiemarkt maßgeblich beeinflussen, worauf wir als Energieversorger jedoch keinen Einfluss haben. Was wir aber tun können: wir sind für Sie da!

  • Die Kosten für die Erdgasbeschaffung haben sich auf einem Niveau stabilisiert, das deutlich über den Preisen vor der Krise liegt
  • Wir geben aktuelle Informationen direkt an unsere Kunden weiter und finden Antworten auf Ihre Fragen
  • Wir halten zusammen und stehen Ihnen zur Seite – nah, persönlich & beratend

Was passiert auf dem Energiemarkt?


Gaspreiszusammensetzung 2022

Wie setzt sich der Erdgaspreis zusammen?

16 % der Erdgaskosten, die wir an unsere Kunden weitergeben müssen sind staatlich reguliert, darauf hat die energis keinen Einfluss. Ebenso wenig auf die gestiegenen Netzentgelte (19 %), welche ebenfalls reguliert und nicht verhandelbar sind. Lediglich die Kosten für Beschaffung und Vertrieb werden über Märkte und Wettbewerb bestimmt.

Wir als Versorger bemühen uns die Preise für unsere Kunden so lange wie möglich stabil zu halten. Insbesondere durch unsere langfristige Einkaufsstrategie, können wir kurzfristig schwankende Preise auf den Beschaffungsmärkten abfangen.


Wie unterstützt Sie energis in diesen Zeiten?

Vorsorgliche Abschlagsanpassung

Persönliche Beratung vor Ort und telefonisch

Vorsorgliche Abschlagsanpassung
Vorsorgen statt Nachzahlen

  • Schutz vor hohen Nachzahlungen am Jahresende
  • Mehr Sicherheit für Sie und Ihre ganze Familie
  • Schaffen Sie sich vorausschauend ein finanzielles Polster

Persönliche Beratung vor Ort und telefonisch
Energieexperten aus der Nachbarschaft

  • Persönliche Beratung in unseren Kundencentern
  • Telefonische Beratung durch Experten aus der Region
  • Wir geben Ihnen individuelle Energiespartipps

Wie können Sie Energie und Heizkosten einsparen?

Auf die Raumtemperatur achten Jedes Grad Celsius weniger Raumtemperatur reduziert den Energieverbrauch und damit die Heizkosten um rund 6 Prozent. Niedriger als 15 Grad sollte die Raumtemperatur aber nicht sein: Kühlen einzelne Räume zu sehr aus, kann dort Feuchtigkeit aus der Luft kondensieren und Schimmelbildung einsetzen.
In Thermostatventile investieren Die Anschaffung programmierbarer Thermostatventile lohnt sich. Sie regeln die Temperatur flexibel und vollautomatisch nach Wunsch. Beispielsweise wird tagsüber bei Abwesenheit während der Arbeitszeit die Temperatur abgesenkt, am Abend bei Anwesenheit erhöht und in der Nacht wieder automatisch gesenkt.
Heizlüfter und Radiatoren nur gezielt einsetzen Immer häufiger werden elektrische Direktheizgeräte für die Steckdose als Alternative zur Zentralheizung empfohlen. Davon ist abzuraten: Ein Dauerbetrieb wird sehr teuer! Die Geräte sind auch nicht für Dauerbetrieb ausgelegt und daher nur unter Aufsicht zu betreiben. Außerdem kann ein übermäßiger gleichzeitiger Gebrauch vieler solcher Geräte zur Überlastung des Hausanschlusses oder des Ortsnetzes führen.
Türen bleiben zu Türen zu unbeheizten Räumen wie etwa dem Schlafzimmer oder dem ungenutzten Gästezimmer sollten geschlossen bleiben. Sonst zieht wärmere, aber auch wesentlich feuchtere Luft aus den geheizten Wohnräumen in die kalten Zimmer. Kühlt die warme Luft dann ab, besteht hier Schimmelgefahr.
Energie sparen mit Rollläden Sie haben Rollläden an den Fenstern? Schließen Sie diese im Winter bereits bei Einbruch der Dunkelheit. Der Wärmeaustausch nach außen wird reduziert, weil sich zwischen Rollladen und Fenster eine isolierende Luftschicht bildet.
Richtig Lüften ist unverzichtbar Ohne ausreichende Lüftung können Feuchteschäden und Schimmel entstehen. Vermeiden Sie aber Dauerlüften über gekippte Fenster! Kurzes Querlüften ist hier die effizienteste Methode. Stellen Sie während des Lüftens die Heizkörperventile ab.
Duschen statt Baden Duschen statt Baden bringt eine Ersparnis von bis zu 70 Prozent an Energie- und Wasserverbrauch. Jedes Grad Celsius weniger bei der Duschtemperatur spart rund 3 Prozent, 5 statt 6 Minuten Duschen rund 15 Prozent Energie ein. Beim Einseifen oder Zähne putzen sollte außerdem das Wasser abgestellt werden.

 


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FAQ - Häufige Fragen zu Erdgas-Preisanpassungen und -Umlagen

Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Preisanpassung & Alternativangebot

  • Weshalb sollte ich das Alternativangebot annehmen?

    Zunächst haben Sie natürlich einen Preisvorteil im Vergleich zu Ihrem bisherigen Tarif, für den Sie eine Preisanpassung erhalten haben.

    Darüber hinaus verfolgt die energis eine langfristige und vorausschauende Einkaufsstrategie. Wir decken Erdgas für unsere Bestandskunden über ein Zeitfenster von 3 Jahren ein und sind damit weniger anfällig für kurzfristige Preisschwankungen an den Beschaffungsmärkten.

    Aufgrund der aktuellen dynamischen und nicht mehr vorhersehbaren politischen Rahmenbedingungen können wir aktuell keine Preisgarantien aussprechen. Dennoch sorgt eine langfristige Vertragslaufzeit letztlich dafür, dass wir mit einer größeren Planungssicherheit Erdgas an den Märkten beschaffen können. Dies schlägt sich final in besseren Arbeitspreisen nieder und kommt selbstverständlich unseren Kunden zugute.

    Darüber hinaus werden wir uns mit voller Energie dafür einsetzen, den Preis im Sinne unserer Kunden über die Vertragslaufzeit zu halten und weitere Preisanstiege zu verhindern.

  • Warum steigt der Gaspreis, wo doch die Börsenpreise gesunken sind?

    Kunden, die die aktuelle Preisanpassung erhalten, sind mit energis gut durch die Krise gekommen. Auch in Zukunft sind Sie bei uns im sicheren Hafen und dürfen von energis faire und stabile Preise erwarten.

  • Warum gibt es keine Preisgarantie mehr?

    Die aktuellen Preisentwicklungen auf den Beschaffungsmärkten aber auch die Dynamik der politischen Entscheidungen führen dazu, dass eine langfristige Preiskalkulation für alle Energieversorger derzeit massiv erschwert wird.

    Wir haben uns als verantwortungsbewusster regionaler Energieversorger dazu entschieden aufgrund dieser dynamischen Rahmenbedingungen keine langfristigen Preisgarantien auszusprechen.

    Unser Ziel ist es, das Risiko krisenbedingter Liquiditätsverwerfungen für uns als Unternehmen zu vermeiden und damit die Energieversorgung aller energis-Kunden langfristig aufrechtzuerhalten.

    Im Interesse unserer Kunden werden wir selbstverständlich unser Möglichstes dafür tun, den Preis über die Vertragslaufzeit zu halten und mögliche Preisanstiege zu verhindern.

  • Wie kann ich meine Gaskosten berechnen?

    Verbrauch x Brennwert x Zustandszahl x Arbeitspreis/kWh + 12 x Grundpreis/Monat

    In unserem Ratgeberartikel "Heizkosten berechnen" finden Sie weitere Informationen.

  • Wie kann ich Nachzahlungen am Jahresende vermeiden?

    Gasverbräuche schwanken jahreszeitlich, witterungsbedingt und je nach dem wie viel Zeit Sie Zuhause verbringen. Damit es bei der Abrechnung nicht zu Nachzahlungen kommt, ist es wichtig, die monatlichen Abschläge hoch genug anzusetzen und gegebenenfalls anzupassen.

    Bei energis können Sie Ihren Abschlag ganz einfach anpassen:

    • Abschlags-Airbag aktivieren: Erhöhung Ihres Abschlags um 10 %
    • Abschlags-Anpassung im Online-Kundenportal
    • Telefonische Beratung zur optimalen Abschlagshöhe unter 0681 / 9069 2660

    mehr erfahren

Mehrwertsteuer

  • Bis März 2024 gilt ja noch die verminderte MwSt. auf Erdgas (von 19 % auf 7 %). Wie und wann wirkt sich das auf meine Kosten aus?

    Angesichts der hohen Gaspreise hat die Bundesregierung die Menschen in Deutschland bei der Mehrwertsteuer entlastet und die Steuer auf den Gasverbrauch von 19 % auf 7 % bis zum 31.03.2024 gesenkt. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Rechnungen, die dieses Zeitfenster betreffen, anteilig mit dem vermindertem MwSt.-Satz berechnet werden. Der Rest der Abrechnungsperiode (Monate nach März) wird dann regulär mit 19% in Rechnung gestellt. Kunden mit monatlicher Abrechnung erhalten ab April wieder (monatsgenau) den entsprechend höheren Steuersatz.

  • Wie genau soll ich meine monatlichen Abschlagszahlungen aufgrund der MwSt.-Anhebung anpassen?

    Wir haben vorsorglich die Abschlagsbeträge, die wir Ihnen im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung mitgeteilt haben, schon mit der höheren Steuer ab April ermittelt. Für Sie besteht daher aufgrund der MwSt.-Anhebung kein Handlungsbedarf.

    Auf Kundenwunsch bieten wir zusätzlich aber auch eine individuelle Abschlagsberatung in den Kundencentem oder über die Servicehotline 0681 9069-2660 an.

Umlagen und Steuern

  • Was verbirgt sich hinter der Gasspeicherumlage gemäß § 35e EnWG?

    Die Gasspeicherumlage soll der für die deutsche Gasmarkt-Organisation zuständigen Firma, der Trading Hub Europe (THE), die Kosten ersetzen, die ihr zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit entstehen, etwa für den Einkauf von Gas. Ziel ist die Einhaltung der Füllstandsvorgaben für die Gasspeicher. 

  • In welchem Zeitraum wird die Gasspeicherumlage erhoben?

    Die Speicherumlage gemäß § 35e EnWG soll bis zum 31. März 2025 erhoben werden. Die Höhe der Umlage wird von THE am 18. August 2022 erstmalig veröffentlicht. Anpassungen der Umlage erfolgen nach jeweils sechs Monaten mit Ausnahme der ersten und letzten Umlageperiode, die jeweils drei Monate betragen wird.

    Die Trading Hub Europe GmbH (THE) legt die Umlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage) ab dem 1. Januar 2023 auf 0,059 ct/kWh fest.

  • Wonach richtet sich die Höhe der Gasspeicherumlage?
    • Alle Kosten und Erlöse, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben zur
      Sicherstellung der Versorgungssicherheit im Sinne der §§ 35a bis 35g EnWG entstehen, fließen in die Ermittlung der Speicherumlage ein.
    • Das Preisgefüge spielt bei der Erhebung der Umlage eine wichtige Rolle. Es kommt daher nicht automatisch zu Preiserhöhungen für die Energieversorger und mittelbar für die Endkunden. Das Bundeministerium für Wirtschaft und Klima geht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht davon aus, dass diese Umlage eine "relevante Größe" erreiche, da der Verkaufspreis derzeit höher ist als der Einkaufspreis.
  • Was ist die Bilanzierungsumlage?

    Zuletzt betrug die Bilanzierungsumlage (SLP) 0,57 Cent pro Kilowattstunde (RLM: 0,39 ct/kWh). Damit soll dem Gasnetzbetreiber Trading Hub Europe (THE) der kurzfristige Zukauf von Gas erleichtert werden. Zum 01.10.2023 wurde die Bilanzierungsumlage auf 0,000 ct/kWh festgelegt.

    Erhöht sich der Gasbedarf, muss das Unternehmen THE weiterhin für Netzstabilität sorgen und schnell Gas zukaufen, um die Differenzen zwischen den prognostizierten Beschaffungsmengen und dem Istbedarf auszugleichen. Entstehen dadurch unverhältnismäßige Kosten, können diese durch die Bilanzierungsumlage ausgeglichen werden. Eine Anpassung dieser Umlage ist alle zwölf Monate möglich.

  • Was ist die Co2 Bepreisung?

    Um die Klimaschutzziele zu erreichen, weitet die Bundesregierung die seit 2005 bekannte „CO2-Bepreisung“ ab 2021 auch auf die Bereiche Wärme und Verkehr aus. Denn nach Industrie und Energiewirtschaft sind Verkehr und Haushalte die größten Verursacher von CO2- Emissionen in Deutschland. Für das Jahr 2022 und die Folgejahre ist ein weiterer Anstieg der CO2-Steuer seitens der Bundesregierung vorgesehen. Damit möchte man klare Anreize für ein umweltschonendes Verhalten setzen.

    Für fossile Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Diesel und Benzin wird ein Preis pro Tonne CO2 fällig. Dadurch verteuert sich Erdgas pro kWh. Der Preis wird in den Folgejahren pro Jahr ca. 0,1 Cent weiter steigen

Hilfen und Förderungen

  • Was kann ich tun, wenn ich absehbar die neuen Abschläge nicht bezahlen kann?

    An diese Anlaufstellen zur Unterstützung bei der Deckung Ihrer Energiekosten können Sie sich im Saarland wenden:

  • Was ist der Heizkostenzuschuss der Bundesregierung?

    Wer bekommt den Heizkostenzuschuss?

    Wohngeldempfänger erhalten bei einer Person im Haushalt 270 Euro, einem Zwei-Personen-Haushalt stehen 350 Euro zu. Für jede weitere Person gibt es weitere 70 Euro Heizkostenzuschuss.

    Studierende und Auszubildende, die bereits aus dem Elternhaus ausgezogen sind und BAföG bzw. Ausbildungsgeld beziehen, bekommen pauschal eine Beihilfe von 230 Euro für ihre Heizkosten.

     

    Wann wird der Heizkostenzuschuss ausgezahlt?

    Der Heizkostenzuschuss wird je nach Bundesland unterschiedlich ausgezahlt. Geplant ist, dass der Zuschuss spätestens Ende des Jahres an die berechtigten Wohngeldempfänger automatisch ausgezahlt wird – bevor sie die Betriebskostenabrechnung mit den Heizkosten für den Winter erhalten. Im Saarland ist die Auszahlung im September geplant.

     

    Muss ich einen Antrag stellen?

    Einen Antrag auf Heizkostenzuschuss muss man in der Regel nicht stellen. Wer mindestens einen Monat lang zwischen Oktober 2021 und März 2022 Wohngeld bezogen hat oder als Haushaltsmitglied berücksichtigt wurde, erhält den Zuschuss automatisch.   

    Wenn man aber als Student bzw. Azubi im genannten Zeitraum BAföG oder AFBG, kein Wohngeld bezogen hat, und auch nicht als Haushaltsmitglied in einem Wohngeldbescheid berücksichtigt wurde, muss man einen Antrag stellen. Diesen Antrag sollten Berechtigte ab sofort – spätestens aber bis Ende Dezember – stellen.

     

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.

  • Wo finde ich weitere Informationen zu Zuschüssen der Bundesregierung und Unterstützungsleistungen der Verbraucherzentrale?
  • Was beinhaltet das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung?

    Das dritte Entlastungspaket soll die Bürgerinnen und Bürger um 65 Milliarden Euro durch kurzfristige Hilfen, strukturelle Veränderungen und die Abschöpfung von Zufallsgewinnen am Strommarkt entlasten.

    Detaillierte Informationen zu den Bestandteilen des 3. Entlastungspaketes, finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.

  • Was ist die Soforthilfe der Bundesregierung?

    Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen. Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunde kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundin-nen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022 spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der So-forthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis.