Berechnen Sie ganz einfach Ihr Einsparpotential für Erdgas auf Basis Ihres Verbrauchs aus dem letzten Jahr.
Jetzt berechnenAuf Basis Ihres Verbauchs der letzten Abrechnungsperiode, ermitteln wir das mögliche Einsparpotential für Erdgas, wenn Sie die durchschnittliche Raumtemperatur fortwährend um 1 Grad Celcius senken und dadurch etwa 6 Prozent Energie sparen.
Basierend auf der Quadratmeterzahl Ihrer Wohnung / Ihres Hauses, können Sie grob mit folgendem Einsparpotential rechnen, wenn Sie die Raumtemperatur um 1 Grad Celcius senken.
70 qm Wohnfläche
100 qm Wohnfläche
150 qm Wohnfläche
Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Die kurz- und mittelfristigen Energieeinsparverordnungen (EnSikuMaV und EnSimiMaV), bilden neben der Befüllung der Gasspeicher und der Senkung des Erdgasverbrauchs in der Stromerzeugung die dritte Säule des Energiesicherungspakets. Dieses hat zum Ziel, den Eintritt einer Mangellage in diesem und im nächsten Winter zu verhindern oder eine solche bei ihrem Eintritt abzumildern, indem Wirtschaft und private Haushalte ihren Energieverbrauch senken.
Mit der am 1. September 2022 in Kraft getretenen und für 6 Monate geltenden Verordnung für kurzfristige Energieeinsparmaßnahmen (EnSikuMaV) sollen kurzfristige Energiesparmaßnahmen insbesondere in Wohn- und Nichtwohngebäuden durchgesetzt werden. Für Gas- und Wärmelieferanten sowie Vermieter entstehen dadurch u.a. zusätzliche Informationspflichten zu Eigenverbrauch und -kosten gegenüber ihren Kunden bzw. Mietern.
Die Verordnung umfasst im Kern die folgenden Maßnahmen:
Ziel der Regelung ist es, dass Energie-/Wärmeversorger ihre Kunden bzw. Vermieter ihre Mieter auf die gestiegenen Energiepreise aufmerksam machen und zu Energie-einsparmaßnahmen oder zu einer Verbrauchsreduktion anregen. Dies beinhaltet, dass Versorger konkrete Einsparmöglichkeiten aufzeigen. Bis Ende des Jahres kann dies noch mit Durchschnittswerten erfolgen. Ab 01.01.2023 müssen diese Einsparmöglichkeiten kundenindividuell erfolgen.
Die mittelfristige Energiesparverordnung umfasst die folgenden Maßnahmen: