Allgemeine Preise im Rahmen der Grundversorgungspflicht für die Versorgung mit Erdgas-Niederdruck aus dem Erdgasnetz im Grundversorgungsgebiet der energis GmbH. Diese Preise gelten auch für eine sog. Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Tarifart | Arbeitspreis | Grundpreis | ||
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netto Cent/kWh | brutto Cent/kWh² | netto EUR/Monat | brutto EUR/Monat² | |
Kleinverbrauchstarif/ Grundpreistarif |
11,87 | 14,13 | 5,11 | 6,08 |
Heizgasvollversorgung (ideal bei einem Jahresverbrauch ab 8.920 kWh/a) |
11,09 | 13,20 | 10,91 | 12,98 |
Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist in Teil 4 - Energielieferung an Letztverbraucher (§§ 36 - 42a) sowohl die Grundversorgungspflicht als auch die Ersatzversorgung geregelt. Gemäß § 38 EnWG i. V. m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) vom 26. Oktober 2006 in der jeweils gültigen Fassung kann eine übergangsweise Versorgung mit Erdgas im Rahmen der sog. Ersatzversorgung erfolgen. Von Ersatzversorgung spricht man, wenn Ihr aktueller Energiebezug/-verbrauch über 10.000 kWh/a liegt und nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Ersatzversorgung endet nach maximal drei Monaten. Um zu gewährleisten, dass Sie danach auch weiterhin mit Gas beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Erdgasliefervertrag mit einem Lieferanten abschließen. Die energis GmbH beliefert die in ihrem Grundversorgungsgebiet ansässigen Nicht-Haushaltskunden ohne registrierender Leistungsmessung im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung zu folgenden Preisen und sonstigen Bedingungen:
Arbeitspreis | Grundpreis | ||
---|---|---|---|
netto¹ Cent/kWh |
brutto ² Cent/kWh |
netto¹ EUR/Monat |
brutto² EUR/Monat |
13,09 | 15,58 | 10,91 | 12,98 |
In die Ersatzversorgung fallen auch Industrie- und Geschäftskunden mit registrierter Lastgangmessung (RLM). Diese Kunden haben in der Regel eine jährliche Leistungsspitze von über 500 kW bzw. einen Gasverbrauch von über 1,5 Mio. kWh/a. Die energis GmbH beliefert die in ihrem Grundversorgungsgebiet ansässigen Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung zu folgenden Preisen und sonstigen Bedingungen.
Gaspreis: |
Für Beschaffung, Vertrieb und Service berechnet die energis GmbH einen Preis in Höhe von 13,50 Cent/kWh (netto). Aber 01.01.2024 beträgt der Preis 8,30 Cent/kWh (netto). |
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Netznutzungsentgelte: |
Der Gaspreis erhöht sich um die im jeweiligen Netzgebiet und für den jeweiligen Abnahmefall vom Netzbetreiber erhobenen Netznutzungsentgelte bei Entnahme mit registrierter Lastgangmessung: |
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Steuern und Abgaben: |
Der Gaspreis sowie die Netznutzungsentgelte erhöhen sich um die RLM-Bilanzierungsumlage und die Kosten für den Erwerb von Brennstoffemissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz, sowie die zum Liefer- und Leistungszeitpunkt geltenden Steuern (derzeit Erdgas- und Umsatzsteuer), sowie etwaiger zukünftiger Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich veranlassten Belastungen. |
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Zudem fällt eine Abrechnungs- und Verwaltungspauschale i.H.v. 140,00 €/Rechnung an (netto). |
Die GasGVV (Gasgrundversorgungsverordnung) und die zugehörigen ergänzenden Bedingungen der GasGVV kommen ebenfalls zur Anwendung.
¹ Die Netto-Preise je kWh für die Versorgung mit Erdgas enthalten die gesetzlichen Umlagen.
² Die Brutto-Preise werden auf der Basis der Netto-Preise ermittelt. Die Netto-Preise erhöhen sich um die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe. Die angegebenen Preise sind aus Übersichtlichkeitsgründen zum Teil gerundet. Alle genannten Beträge sind Endpreise; sie enthalten die Umsatzsteuer in der derzeit gültigen Höhe sowie sonstige Steuern; Umlagen und Abgaben und sind aus Übersichtlichkeitsgründen teilweise gerundet.