Allgemeine Preise im Rahmen der Grundversorgungspflicht für die Versorgung mit Erdgas-Niederdruck aus dem Erdgasnetz im Grundversorgungsgebiet der energis GmbH. Diese Preise gelten auch für eine sog. Ersatzversorgung nach § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Tarifart | Arbeitspreis3 | Grundpreis | ||
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netto Cent/kWh | brutto Cent/kWh² | netto EUR/Monat | brutto EUR/Monat² | |
Kleinverbrauchstarif/ Grundpreistarif |
11,87 | 12,70 | 5,11 | 5,47 |
Heizgasvollversorgung (ideal bei einem Jahresverbrauch ab 8.920 kWh/a) |
11,09 | 11,87 | 10,91 | 11,67 |
Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist in Teil 4 - Energielieferung an Letztverbraucher (§§ 36 - 42a) sowohl die Grundversorgungspflicht als auch die Ersatzversorgung geregelt. Gemäß § 38 EnWG i. V. m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) vom 26. Oktober 2006 in der jeweils gültigen Fassung kann eine übergangsweise Versorgung mit Erdgas im Rahmen der sog. Ersatzversorgung erfolgen. Von Ersatzversorgung spricht man, wenn Ihr aktueller Energiebezug/-verbrauch über 10.000 kWh/a liegt und nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Ersatzversorgung endet nach maximal drei Monaten. Um zu gewährleisten, dass Sie danach auch weiterhin mit Gas beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Erdgasliefervertrag mit einem Lieferanten abschließen. Die energis GmbH beliefert die in ihrem Grundversorgungsgebiet ansässigen Nicht-Haushaltskunden ohne registrierender Leistungsmessung im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung zu folgenden Preisen und sonstigen Bedingungen:
Arbeitspreis | Grundpreis | ||
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netto¹ Cent/kWh |
brutto ² Cent/kWh |
netto¹ EUR/Monat |
brutto² EUR/Monat |
18,60 | 19,90 | 10,91 | 11,67 |
Preise ab 01.01.2024
Arbeitspreis | Grundpreis | ||
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netto¹ Cent/kWh |
brutto ² Cent/kWh |
netto¹ EUR/Monat |
brutto² EUR/Monat |
13,09 | 14,01 | 10,91 | 11,67 |
In die Ersatzversorgung fallen auch Industrie- und Geschäftskunden mit registrierter Lastgangmessung (RLM). Diese Kunden haben in der Regel eine jährliche Leistungsspitze von über 500 kW bzw. einen Gasverbrauch von über 1,5 Mio. kWh/a. Die energis GmbH beliefert die in ihrem Grundversorgungsgebiet ansässigen Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung zu folgenden Preisen und sonstigen Bedingungen.
Gaspreis: |
Für Beschaffung, Vertrieb und Service berechnet die energis GmbH einen Preis in Höhe von 13,50 Cent/kWh (netto). Aber 01.01.2024 beträgt der Preis 8,30 Cent/kWh (netto). |
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Netznutzungsentgelte: |
Der Gaspreis erhöht sich um die im jeweiligen Netzgebiet und für den jeweiligen Abnahmefall vom Netzbetreiber erhobenen Netznutzungsentgelte bei Entnahme mit registrierter Lastgangmessung: |
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Steuern und Abgaben: |
Der Gaspreis sowie die Netznutzungsentgelte erhöhen sich um die RLM-Bilanzierungsumlage und die Kosten für den Erwerb von Brennstoffemissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz, sowie die zum Liefer- und Leistungszeitpunkt geltenden Steuern (derzeit Erdgas- und Umsatzsteuer), sowie etwaiger zukünftiger Steuern, Abgaben und sonstigen staatlich veranlassten Belastungen. |
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Zudem fällt eine Abrechnungs- und Verwaltungspauschale i.H.v. 140,00 €/Rechnung an (netto). |
Die GasGVV (Gasgrundversorgungsverordnung) und die zugehörigen ergänzenden Bedingungen der GasGVV kommen ebenfalls zur Anwendung.
¹ Die Netto-Preise je kWh für die Versorgung mit Erdgas enthalten die gesetzlichen Umlagen.
² Die Brutto-Preise werden auf der Basis der Netto-Preise ermittelt. Die Netto-Preise erhöhen sich um die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe. Die angegebenen Preise sind aus Übersichtlichkeitsgründen zum Teil gerundet. Um die Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten, hat der Gesetzgeber den Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen befristet vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 von 19% auf 7% gesenkt. Diese Senkung werden wir in Ihrer Rechnung für die während diesen Zeitraums erbrachten Lieferungen berücksichtigen.
³ Für den Zeitraum vom 01.03.2023 bis zunächst 31.12.2023 profitieren Sie von der Gaspreisbremse der Bundesregierung. D. h. für diesen Zeitraum zahlen Sie auf 80 % Ihres im September 2022 prognostizierten Verbrauchs 12 ct/kWh brutto. Die Entlastung werden wir bei Ihren Abschlagszahlungen im o. g. Zeitraum berücksichtigen. Für die Monate Januar und Februar erhalten Sie eine rückwirkende Entlastung. Sind Sie bei uns Neukunde, dürfen wir die Entlastung erst gewähren, wenn uns Informationen dazu vorliegen, wie viel Sie beim Vorversorger bereits von dem entlastungsfähigen Verbrauch verbraucht haben
(„Entlastungskontingent“). Dies kann z. B. durch Vorlage der Abrechnung Ihres Vorversorgers erfolgen. Die Preisbremse greift nur, sofern Ihr vertraglicher Arbeitspreis über dem Arbeitspreis der Bremse liegt. Liegt er darunter, gelten die vertraglichen Konditionen.