Was wird gefördert?
Wer kann die KfW Förderung beantragen?
Entscheiden Sie sich für eine KfW-förderfähige Wallbox von energis.
Um die KfW Förderung von 900 Euro für Ihre Ladestation zu erhalten, müssen Sie Ihren Strom aus 100% erneuerbaren Energien beziehen. Mit energis als Energieversorger erhalten Sie in allen aktuellen Stromtarifen zu 100 % Ökostrom, sodass diese Voraussetzung kein Problem für energis-Kunden darstellt.
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Wir beraten Sie gerne rund um das Förderprogramm für Wallboxen. Im Folgenden beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen.
Die Förderung für Wallboxen der KfW kann für mehrere Kosten verwendet werden. Allen voran dient der Zuschuss zur Förderung des Kaufpreises einer neuen Wallbox mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung. Die Ladestation muss also in der Lage sein mit anderen Komponenten des Stromnetzes zu kommunizieren, beispielsweise um die Ladeleistung zu begrenzen oder zeitlich zu verschieben. Es können auch Ladestationen mit mehr als 11 kW Ladeleistung gefördert werden, allerdings muss die Leistung der Station von einem Fachbetrieb auf 11 kW beschränkt werden. Kosten für den Einbau und Anschluss, inklusive allen Installationsarbeiten, der Wallbox werden ebenfalls im Rahmen des KfW Förderprogramms unterstützt. Wird ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Ladestation angebracht, ist es auch möglich, die KfW Wallbox Förderung zu erhalten.
Die KfW Förderung gilt nur für private Ladestationen. Die Ladestation für Elektroautos darf also nur an Stellplätzen und Garagen eingebaut werden, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind. Der Zuschuss ist nicht geeignet für Ladestationen, die zur öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektroautos gehören, wie z. B. öffentlich zugängige Ladestationen am Rathaus-Parkplatz oder in einer Büro-Tiefgarage. Zudem muss die Ladeleistung der Wallbox 11 kW betragen. Bei Wallboxen mit einer höheren Ladeleistung, muss diese auf 11 kW verringert werden, damit die KfW Förderung beantragt werden kann. Der Strom für den Betrieb der Ladestation darf ausschließlich aus erneuerbaren Energien stammen. Dies kann beispielsweise mit einer eigenen Photovoltaik-Anlage oder dem Ökostrom von energis erreicht werden.
Für die Förderung von Wallboxen der KfW sind private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter berechtigt. Vermieter können dabei Privatpersonen, Unternehmen oder Wohnungsgenossenschaften sein. Nach Absprache mit dem Vermieter können auch Mieter auf eigene Kosten eine Wallbox einbauen und die KfW Förderung wahrnehmen.
Der KfW Zuschuss beträgt 900 Euro pro Ladepunkt. Ein Ladepunkt ist ein Gerät, das zur Aufladung eines Elektroautos dient und nicht mehrere Autos gleichzeitig lädt. Eine Ladestation kann mehrere Ladepunkte haben, sodass für jeden weiteren Ladepunkt theoretisch 900 Euro mehr gefördert werden können. Allerdings werden die 900 Euro nur gefördert, wenn die Gesamtkosten pro Ladepunkt mindestens 900 Euro betragen. Die Anzahl der Ladepunkte muss im Antrag auf die Förderung angegeben werden. Der Zuschuss wird auf das Konto des Antragstellers ausgezahlt.
Beispielberechnung der Zuschusshöhe:
Anzahl Ladepunkte |
Schwellenwert |
Gesamtkosten |
KfW Wallbox Zuschuss |
1 |
900 Euro |
800 Euro |
Kein Zuschuss |
1 |
900 Euro |
1000 Euro |
900 Euro |
2 |
1.800 Euro |
1.600 Euro |
900 Euro |
2 |
1.800 Euro |
1.850 Euro |
1.800 Euro |
Nach Abgabe des Antrags kann die Anzahl der Ladepunkte nicht mehr verändert werden. Sofern zusätzliche Ladepunkte geplant sind und noch nicht bestellt wurden, kann für diese allerdings ein neuer Antrag gestellt werden.
Bevor Sie einen Antrag bei der KfW stellen, sollten Sie sich für ein Wallbox-Modell von energis entscheiden, dieses aber noch nicht kaufen. Haben Sie Ihre Wahl getroffen, kann der Antrag im KfW-Zuschussportal gestellt werden. Nach Erhalt einer Bestätigung, können Sie nun Ihre Ladestation bestellen. Um Einbau und Installation kümmern wir uns für Sie – Sie müssen also nicht extra nach einem Fachbetrieb suchen. Abschließend müssen Sie nur noch die Rechnung für den Kauf und die Installation der Ladestation im KfW-Zuschussportal hochladen und Sie bekommen den Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen.
Die KfW Förderung von privaten Ladestationen gilt nur für bestehende Gebäude. Erst nach dem Einzug in den Neubau gilt es als bestehendes Gebäude. Ab diesem Zeitpunkt ist es möglich die Wallbox Förderung zu beantragen und anschließend die Ladestation für Ihr Auto einzubauen.