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Was Sie zum Thema Schlosser
wissen sollten
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Der folgende Text hält für Sie viele nützliche
Tipps und hilfreiche Informationen zum Thema Schlosser bereit. |
Arbeiten eines Schlossers
- Schlüsseldienst
- Anfertigung/Reparatur von Türschlössern, Armaturen, Schnallen,
sonstige Schlösser
- Integration von Sicherheitstechnik: Kassen, Safes, Stahlschränke
- Schmiedearbeiten
- Stahl- und Edelstahlverarbeitungen:
- Anfertigung von Geländern, Geländerhandläufen
- Anfertigung von Toren, Türen, Fenstern
- Anfertigung von Zäunen, Gittern, Fenstergittern
- Anfertigung von Fertiggaragen
- Anfertigung von Metallmöbeln
- Anfertigung von Metalltreppen
- Anfertigung von Felgen, Betteinsätzen, Autofedern
- Bauschlosserdienste
- Schutzabschlüsse gegen Rauch
- Schweißarbeiten (oft nach DIN 18800/7)
- Fassadenbau
- Herstellung und Instandhaltung von Maschinen, Apparaten, Geräten
- Reparaturen von Fahrrädern
Hauptarbeitsmaterialien eines Schlossers
- Aluminium
- Stahl
- Edelstahl
- Glas
Tipps zur Beauftragung eines Schlüsseldienstes
Im Vorfeld sollte Folgendes beachtet werden:
- Vermeiden Sie Situationen, die einen Schlüsseldienst erfordern. Hinterlegen
Sie einen Ersatzschlüssel bei Ihren Nachbarn oder Bekannten.
- Fragen Sie für den Fall der Fälle bei Bekannten oder örtlichen
Behörden nach seriösen Schlüsseldiensten in Ihrer Umgebung
nach.
Tipps zum Selbsteinsatz:
- Die Situation nüchtern betrachten. Sind Kleinkinder im Haus eingesperrt,
sofort die Polizei oder Feuerwehr alarmieren. In solchen Notfällen öffnen
sie die Türen.
- Am Wochenende ist es oft sinnvoller und vor allem günstiger, bei Bekannten
oder sogar in einem Hotel zu übernachten und sich dann in der Woche nach
einem seriösen Schlüsseldienst zu erkundigen.
Vorsicht: Die Preise für Schlüsseldienste am Wochenende sind sehr
hoch.
- Ist man Hausbesitzer, ist es oft billiger, eine Scheibe einzuschlagen oder
die Tür einzutreten, als unseriöse Schlüsseldienste zu beauftragen.
- Bei verschlossenen Autotüren können Mitglieder kostenlos den ADAC
nutzen.
Bei der Schlüsseldienstauswahl ist Folgendes zu beachten:
- Suchen Sie im Branchenbuch nach Anzeigen mit Eigennamen als Firma, mit Adressen
und nach Möglichkeit einer Mitgliedschaft in einem Fachverband.
- Meiden Sie auffällige Großanzeigen.
- Meiden Sie Schlüsseldienste, die in jeder noch so kleinen Gemeinde
eine Eintragung haben. Solche arbeiten meist überregional und versuchen
so unerkannt zu bleiben.
- Benutzen Sie die Telefonauskunft, lassen Sie sich nicht direkt verbinden.
Fragen Sie nach mehreren Anbietern und wählen Sie dann selbst aus.
Bei Auftrag per Telefon ist Folgendes zu beachten:
- Holen Sie vorab von den mehreren Anbietern Preise ein.
- Lassen Sie einen Zeugen das gesamte Gespräch mit verfolgen.
- Fragen Sie nach dem genauen Namen des Unternehmens und klären Sie ab,
ob ein Monteur des Unternehmens kommt oder ein Subunternehmen tätig wird.
- Fragen Sie nach, wer der Vertragspartner ist und wo er seinen Sitz hat.
Auch bei örtlichen Rufnummern muss das Unternehmen nicht in der Umgebung
sitzen (Dank Callcenter-Einsatz) und eine Anfahrt kann lange dauern und kostet
oft dementsprechend mehr.
- Klären Sie eine genaue Uhrzeit ab, wann der Schlüsseldienst eintreffen
soll/kann. Weisen Sie daraufhin, dass Sie bei erheblicher Verspätung
vom Vertrag zurücktreten.
- Geben Sie genau an, was mit der Tür ist. Ist sie nicht verschlossen,
sondern nur zugeschlagen, kann man sie oftmals ohne zu beschädigen öffnen.
- Fragen Sie nach den Kosten (inkl. MwSt und Anfahrt) und versuchen Sie bereits
jetzt, einen Endpreis festzulegen.
- Erkundigen Sie sich nach weiteren Kosten, denn je nach Situation müssen
Zuschläge für Nachteinsätze oder Feiertage berücksichtigt
werden.
- Fragen Sie nach der Zahlungsart. Die meisten Schlüsseldienste verlangen
eine Zahlung in Bar oder auch per Kreditkarte, da sie schlechte Erfahrungen
mit Kunden gemacht haben, die ihre Rechnungen überweisen wollten.
Beim Eintreffen des Monteurs ist Folgendes zu beachten:
- Zuerst nach Namen des Unternehmens und des Monteurs fragen.
- Klären Sie nochmals ab, welche Arbeiten der Monteur zu erledigen hat
und welche nicht. Lehnt der Monteur es ab, eine nur zugefallene Tür mit
einem Draht zu öffnen (ohne Zerstörung), so ist das sehr verdächtig.
- Wichtig zu wissen: Die Tür wird beim Öffnen zerstört, wenn
a) es sich um eine Doppelfalztür handelt.
b) die Tür richtig verschlossen ist.
c) das Türblatt zu eng in der Zarge sitzt.
- Aufgrund einer neuen Verordnung können telefonische Aufträge ohne
Angabe einer Begründung widerrufen werden.
=> Wichtig, falls Sie das Gefühl haben, über den Tisch gezogen zu werden.
- Sollte der Monteur zu spät kommen und/oder mehr verlangen als telefonisch
fixiert wurde, schicken Sie ihn weg.
- Sie sind zu keinerlei Zahlung verpflichtet, auch nicht für die Anfahrt,
wenn Sie den Monteur aus folgenden Gründen zurückschicken:
- Der Monteur verlangt eine Mehrzahlung der zuvor telefonisch festgelegten
Endsumme.
- Es werden nicht vereinbarte Arbeiten erforderlich (z.B. eine zerstörende
Öffnung des Schlosses), folglich liegt eine Vertragsänderung vor
und Sie stimmen dieser nicht zu.
- Kann der Monteur trotz telefonischer Zusicherung eine verschlossene Tür
nicht öffnen ohne sie zu zerstören, müssen Sie nicht zahlen.
- Achtung: Einige Unternehmen schulen ihre Monteure darauf, möglichst zerstörend
die Türen zu öffnen, auch wenn es einfacher gehen würde. Sie
erhoffen sich davon zusätzlichen Gewinn durch den Einbau überteuerter
Ersatzteile.
- Einen unseriösen Schlüsseldienste erkennt man oft auch an Vertragsklauseln,
die besagen, dass er "wegen seiner ständigen Verfügbarkeit
wesentlich höhere Preise als die allgemein verfügbaren Handwerker
berechnen muss".
- Wenn die Möglichkeit besteht, sollte man sich ein neues Türschloss
nicht vom Schlüsseldienst einbauen lassen. Versuchen Sie die Tür
möglichst provisorisch zu verschließen, bis Sie einen Handwerker
beauftragen können, z. B. einen Schreiner.
- Überprüfen Sie das Rechnungsformular auf die Vollständigkeit
der Firmenadresse. Sollte es nämlich zu gerichtlichen Problemen kommen,
sind solche Angaben von Wichtigkeit.
- Haben Unternehmen Bezeichnungen wie Ltd. (limited => deutet auf englische
Unternehmen hin) in ihrer Firmenadresse, sollte man vorsichtig sein. Denn
bei Problemen ist es i.d.R. unmöglich, seine Rechte bei den im Ausland
ansässigen Unternehmen einzufordern.
Bei Rechnungsübergabe ist Folgendens zu beachten:
- Verlangt der Monteur nach seiner Arbeit eine Unterschrift auf einem Formular,
sollte dies zuerst sorgfältig durchgelesen werden. Unterschreiben Sie
nicht, dass Sie sich mit der Arbeitsausführung und der Rechnungshöhe
einverstanden erklären.
- Haben Sie dem Monteur vor Arbeitsbeginn des Monteurs einen Kostenvoranschlag
unterschrieben, müssen Sie nur dann bezahlen, wenn der Endpreis die zuvor
fixierte Summe nicht wucherartig übersteigt.
- Sollte man die Rechnung als relativ hoch einschätzen, ist es ratsam,
trotzdem den Ihrer Meinung nach angemessen Betrag zu zahlen, um die Auseinandersetzung
mit dem Monteur zu mildern. Lassen Sie die Arbeiten von der IHK oder HWK prüfen
und zahlen Sie gegebenenfalls nach.
- Wenn ein Monteur sogar mit härteren Mitteln auf eine Barzahlung besteht,
handelt es sich oft um ein unseriöses Unternehmen. Seriöse Unternehmen
wissen, dass sie bei einer eventuellen Gerichtsverhandlung nichts zu befürchten
haben.
- Haben Sie, unabhängig aus welchen Gründen, eine stark überhöhte
Rechnung bereits gezahlt, so können Sie trotzdem beim Amtsgericht auf
"Rückzahlung wegen Wuchers" klagen.
Bei der Rechnungsprüfung ist Folgendes zu beachten:
- Neben einer Pauschale für die Öffnung dürfen keinerlei Arbeitszeiten
berechnet werden. => unzulässige Doppelrechnung
- Anfahrtskosten müssen nur für innerörtliche Strecken bezahlt
werden, wenn der Schlüsseldienst vor Ort wirbt.
- Liegt die Berechnung einer Öffnungspauschale zugrunde, dürfen
keine Verbrauchmaterialien zusätzlich angerechnet werden.
- Aufschläge (bis zu 100 %) außerhalb der normalen Arbeitszeiten
sind branchenüblich, dürfen aber nicht auf Material oder Fahrtkosten
umgelegt werden.
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