|
Was Sie zum Thema Steuern
wissen sollten
|
Umzugskosten können Sie als Werbungskosten steuerlich absetzen, wenn der
Umzug beruflich erforderlich ist:
Alle Kosten, die durch die Beförderung des Umzugsgutes vom alten
zum neuen Wohnort entstehen.
Reisekosten zum neuen Wohnort.
Zahlen Sie doppelt Miete, können Sie die Mietkosten für die alte
Wohnung absetzen (max. sechs Monate).
Ortsübliche Maklergebühren für Wohnungen und Garagen. Über weitere Möglichkeiten, Steuern zu sparen, informiert Sie die
Broschüre "Umzug und Steuern", die Sie beim Präsidium des Bundes
der Steuerzahler (Adolfsallee 22, 65185 Wiesbaden) mit einem 0,55 EUR
frankierten Rückumschlag anfordern können.
zurück zur Übersicht
Druckversion