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Was Sie zum Thema Steuern wissen sollten

Umzugskosten können Sie als Werbungskosten steuerlich absetzen, wenn der Umzug beruflich erforderlich ist:

Beförderungskosten
Alle Kosten, die durch die Beförderung des Umzugsgutes vom alten zum neuen Wohnort entstehen.

Reisekosten
Reisekosten zum neuen Wohnort.

Mietentschädigung
Zahlen Sie doppelt Miete, können Sie die Mietkosten für die alte Wohnung absetzen (max. sechs Monate).

Maklergebühren
Ortsübliche Maklergebühren für Wohnungen und Garagen.

Über weitere Möglichkeiten, Steuern zu sparen, informiert Sie die Broschüre "Umzug und Steuern", die Sie beim Präsidium des Bundes der Steuerzahler (Adolfsallee 22, 65185 Wiesbaden) mit einem 0,55 EUR frankierten Rückumschlag anfordern können.

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