Haushaltshilfen Was Sie wissen sollten ...

Haushaltshilfen & Versicherungen & Steuern

Haushaltshilfen & Versicherungen & Steuern

Was für eine wunderbare Sache: Nach einem langen Arbeitstag in seine Wohnung kommen und alles blitzt und glänzt. Oder endlich mehr Zeit mit den Kindern genießen und sich dafür bei der lästigen Hausarbeit professionell unterstützen lassen ... Die Unterstützung beim Putzen, Saugen, Staubwischen, Waschen und Bügeln leisten sich viele Haushalte – leider unversichert und meistens in Form von Schwarzarbeit. Das ist gesetzeswidrig und unter Umständen äußerst folgenreich.

Vor allem wenn die Haushaltshilfe nicht versichert ist. Verunglückt diese bei der Arbeit oder auf den damit verbundenen Wegen, können für die Behandlungskosten in Höhe von mehreren Tausend Euro zusammenkommen. Dieses Risiko sollten Sie auf keinen Fall eingehen.

Denn wenn Sie Ihre Hilfe nicht anmelden, riskieren Sie auch noch ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro. Ihrer Haushaltshilfe jedoch entstehen auch bei Nichtversicherung keine Nachteile, sie hat sie bei einem Arbeits- oder Wegeunfall Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Übrigens: Bei der Anmeldung muss der Name der Haushaltshilfe nicht angegeben werden; sie bleibt anonym.

Nichtsdestotrotz ist es auch sinnvoll, eine Haushaltshilfe im Rahmen eines so genannten Minijobs anzumelden. Denn wenn Sie als privater Haushalt eine Haushaltshilfe beschäftigen, sind nur 12 Prozent des Lohns an Abgaben zu leisten. Je 5 Prozent für Renten- und Krankenversicherung und 2 Prozent Steuern. Dazu kommen noch 0,1 Prozent Umlagen nach dem Lohnfortzahlungsgesetz. Diese Umlage sichert den Beschäftigten die Lohnfortzahlung bei Krankheit und bei Schwangerschaft.

Voraussetzung für den Minijob Haushaltshilfe ist, dass man Tätigkeiten ausübt, die normalerweise von den Mitgliedern des Haushaltes erledigt werden. Dazu zählen: Kochen, Putzen, Kinderbetreuung usw.

Wer seine Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anmeldet, muss den so genannten Haushaltsscheck benutzen. Damit meldet der Arbeitgeber seine Steuernummer und die Höhe des Lohns, außerdem erteilt er so eine Einzugsermächtigung für sein Konto. Unterschreiben müssen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer.

Für die Beschäftigung eines Minijobbers können Sie 10 Prozent Ihrer Ausgaben von ihrer Steuerschuld abziehen, höchstens 510 Euro im Jahr.

Hier gilt es einmal nachzurechnen, ob es nicht tatsächlich interessant ist, Haushaltshilfen anzumelden und dafür eine Unterstützung der Schwarzarbeit zu vermeiden. Außerdem zeigen Nachbarstreitigkeiten immer wieder, dass es sich besser lebt, wenn man auf der legalen Seite bleibt und damit auch nicht erpressbar wird.

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