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Was Sie zum Thema Wasserversorgung
wissen sollten
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Der folgende Text hält für Sie viele nützliche
Tipps und hilfreiche Informationen zum Thema Wasserversorgung bereit. |
Integration einer Regentonnenanlage
Möchten Sie Ihren Haushalt wassersparend führen und für die Toilette
und/ oder die Waschmaschine Wasser aus einer Regentonnenanlage benutzen, müssen
Sie Folgendes beachten:
- Beim Einbau einer Regentonnenanlage muss zuvor die betreffende Gemeinde kontaktiert
werden, da jede Gemeinde diesbezüglich unterschiedliche Auflagen vorgibt.
Fragen Sie genau nach und beachten Sie alle erforderlichen Maßnahmen
beim Einbau Ihrer Regentonnen-Anlage.
- Besonders wichtig: Sie müssen einen eigenen Wasserkreislauf für
die Regentonne-Anlage in Ihrem Haus integrieren. Der Wasserkreislauf darf
nicht mit dem des öffentlichen Wassernetzes gekoppelt
werden, sonst besteht Verschmutzungsgefahr für das Trinkwasser.
- Im Wasserkreislauf der Regentonnen-Anlage wird ein sogenannter Zwischenzähler
eingebaut, um die Abwasserkosten zu ermitteln, die das genutzte Regenwasser
verursacht.
Spartipps zur Wasserversorgung
- Duschen Sie anstatt zu baden.
- Wenn Sie sich einseifen, sollten Sie das Wasser abdrehen.
- Bauen Sie Geräte in den Duschkopf ein, die die durchfließende
Wassermenge konstant begrenzen.
- Sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Installieren Sie einen Toilettenspülkasten
mit einer sogenannten Spül- und Stopfunktion. Bedenken Sie, dass pro
Abspülen einer Toilette sonst rund 12 Liter Wasser verbraucht werden.
- Spülen Sie nach Möglichkeit mit Regenwasser.
- Bauen Sie Spartoiletten und Einhebelmisch-Armaturen im Badezimmer ein.
- Fahren Sie mit Ihrem Auto in eine Autowaschanlage, die nach Möglichkeit
mit einem "Blauen Umweltengel" ausgezeichnet ist.
- Vermeiden Sie es, beim Waschen oder Zähneputzen unnötig den Wasserhahn
aufgedreht zu lassen.
- Reparieren Sie tropfende Wasserhähne, sonst verschwenden Sie bis zu
45 Liter Trinkwasser am Tag. Achten Sie deshalb auch darauf, dass die Wasserhähne
entsprechend gut zugedreht sind.
- Wenn Sie sich neue Haushaltsgeräte kaufen, achten Sie nicht nur auf
den Stromverbrauch, sondern gegebenenfalls auch auf den Wasserverbrauch.
- Nach Möglichkeit bei der Waschmaschine oder dem Geschirrspüler
immer die Sparprogramme benutzen.
- Stellen Sie die Waschmaschine/Geschirrspüler immer nur voll an.
- Wenn Sie das Geschirr von Hand spülen, vermeiden Sie es, dies unter laufendem
Wasser zu tun.
- Gießen Sie Ihren Garten immer abends, wenn die Sonne nicht mehr so
intensiv ist.
- Den Rasen sollte man nur dann bewässern, wenn es unbedingt erforderlich
ist und der Regen ausbleibt.
Kosten der Wasserversorgung für einen Mieter
Hier ist eine kleine Aufstellung der Kosten, die ein Mieter als Nebenkosten
für die Wasserversorgung zu zahlen hat:
- Kosten des Wasserverbrauchs (Wassermenge und die Abwassergebühren)
- Grundgebühren: Diese können monatlich oder auch jährlich
anfallen.
- Anmietung des Wasserzählers
- Kosten der Verwendung des Wasserzählers sowie der Berechnung und Aufteilung
- Kosten für den Betrieb einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage
- Kosten für den Betreib einer Wasseraufbereitungsanlage inkl.
der benötigten Aufbereitungsstoffe.
Die Härteeinteilung des Wassers
Die Wasserhärte entsteht durch Calcium- sowie Magnesiumsalze.
Man misst
sie in Grad deutscher Härte = °dH.
Die Härte des Wassers bestimmt
- den Energieaufwand zum Erhitzen: Der Energieaufwand steigt mit der Wasserhärte
an.
- die Menge der Kalkablagerungen: Der Kalkanteil steigt mit der Wasserhärte.
- die Waschpulvermenge beim Wäschewaschen: Mit steigender Wasserhärte
wird mehr Waschpulver erforderlich.
Die Einteilung der Wasserhärte in Deutschland können Sie folgender
Tabelle entnehmen:
|
Gesamthärte in °dH
|
Einteilung |
|
0 - 4
|
sehr weiches Wasser
|
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4 - 8
|
weiches Wasser |
|
8 - 12
|
mittelhartes Wasser |
| 12 - 18 |
ziemlich hartes Wasser |
| 18 - 30 |
hartes Wasser |
| Mehr als 30 |
sehr hartes Wasser |
| Regenwasser |
sehr weiches Wasser |
| Talsperrenwasser |
sehr weiches Wasser |
Tipps bei stark kalkhaltigem Wasser:
- Entkalken Sie regelmäßig Ihre Kaffeemaschine, den Teekocher und
auch den Wasserkocher. Ebenso sollte man elektrische Eierkocher nach Gebrauch
gut auswaschen.
- Benutzen Sie spezielle Waschmittel, um eine Verkalkung der Heizstäbe
zu vermeiden.
- Der Warmwasserkessel sollte in regelmäßigen Abständen gewartet
werden.
- Nehmen Sie destilliertes Wasser für Ihr Bügeleisen.
- Nach Benutzen der Dusche oder der Badewanne sollten Sie diese mit einem
Kalkentfernungsmittel reinigen. Ebenso sollten Sie die Spüle und das
Waschbecken regelmäßig mit Kalkentferner sauber halten.
Tipps bei einem Wasserrohrbruch im Haus
- Als erstes sollten Sie Ruhe bewahren und den Hauptwasserhahn zudrehen. Tipp:
Lassen Sie sich beim Einzug die entsprechenden Haupthähne vom Vermieter
zeigen.
- Gefährdete Gegenstände, sofern möglich, sofort aus der Gefahrenzone
entfernen und irgendwo sicher aufbewahren.
- Die Mieter unter Ihnen warnen, damit sie entsprechende Vorkehrungen treffen
können.
- Rufen Sie den Notdienst Ihres Wasserversorgers an (fragen Sie notfalls bei
Ihrem Vermieter nach) und erklären Sie ihm, was passiert ist.
- Beginnen Sie sofort damit, das Wasser aus der Wohnung zu entfernen, um weitere
Schäden zu vermeiden. Dabei helfen Ihnen Müllschaufeln, Eimer, Tücher,
Handtücher...
- Setzen Sie sich mit Ihrem Vermieter in Verbindung und erläutern Sie
ihm die Geschehnisse. Für solche Schäden kommt im Normalfall die
Wohngebäude-Versicherung des Vermieters auf. Er muss jedoch innerhalb
von zwei Wochen eine Schadensmeldung vornehmen. Für Ihren Hausrat benötigen
Sie eine Hausratsversicherung.
- Sie sollten sofort Kontakt mit Ihrer Hausratsversicherung aufnehmen, denn
nach dem Eingang einer Schadensmeldung nach zwei oder mehr Wochen ist die
Versicherung nicht mehr verpflichtet, für den Schaden aufzukommen.
- In diesem Zusammenhang wichtig zu wissen:
- Bei einem Wasserrohrbruch oder anderen Gefahrensituationen darf
der Vermieter ohne Einwilligung Ihre Wohnung aufschließen und
betreten. => BGB § 541a
- Haben Sie einen Wasserrohrbruch vor dem Haus, wird die Gemeinde
den Schaden nur übernehmen, wenn es in ihren Satzungen festgelegt
ist. Ansonsten ist es ratsam, eine Versicherung für solche Fälle
abzuschließen. => Infos können Sie bei Ihrer Gemeinde beziehen.
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